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Athenaion politeia

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In der Schrift {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) „Der Staat der Athener“) wird im historischen Überblick die Zeit im antiken Athen von Solon bis zur Herrschaft der Dreißig (Ende des 7. Jahrhunderts bis 403 v. Chr.) behandelt. Anschließend folgt eine detaillierte Beschreibung der Amtsträger und Institutionen. Das Werk ist eine der wichtigsten Quellen über die Geschichte und Verfassung Athens.

Es ist bis heute umstritten, wer der Autor der Schrift ist. In der Antike wurde sie in der Regel Aristoteles zugeschrieben. Zwar bestehen einige Übereinstimmungen mit der aristotelischen Politik, aber auch mehrere starke inhaltliche Unterschiede. In der Forschung wird daher oft eher ein Schüler des Aristoteles als Autor vermutet, der das Werk bald nach 330 v. Chr. verfasst haben dürfte.<ref>Vgl. zusammenfassend den Artikel Athenaion politeia. In: The Oxford Classical Dictionary. 4. Aufl. Oxford 2012, S. 195.</ref> Die Schrift muss noch vor dem Jahr 322 v. Chr. vollendet worden sein, als der Makedonenherrscher Antipatros die Athener zwang, wieder zur stärker oligarchisch orientierten Verfassung des Solon zurückzukehren.<ref>Zu den Umständen siehe Müller, Staat der Athener, Einleitung S. 24 f.</ref> Der antiken Überlieferung gemäß soll Aristoteles eine Sammlung von 158 Verfassungen angelegt oder geplant haben, die heute allerdings allesamt – bis auf die vorliegende athenische – verloren sind; lediglich Fragmente von 68 (oder 69) Verfassungen haben die Zeiten überdauert.<ref>Dreher, Staat der Athener, S. 5 und Chambers, Staat der Athener (1990), S. 93 f.</ref>

Überlieferungsgeschichte[Bearbeiten]

Die Athenaion politeia wurde erst relativ spät entdeckt. Im Jahre 1879 erwarb das Ägyptische Museum Berlin Papyrusfragmente mit Auszügen aus den Kapiteln 12, 13, 21 und 22.<ref>Zuerst veröffentlicht von Friedrich Blass: Neue Papyrusfragmente eines Historikers im ägyptischen Museum zu Berlin. In: Hermes. Band 15, 1880, S. 366–382 (Digitalisat), derselbe: Nachtrag zu Band XV S. 366 ff. In: Hermes. Band 16, 1881, S. 42–46 (Digitalisat). Als Fragmente aus der Athenaion politeia erkannt von Theodor Bergk: Aristoteles Politie der Athener. In: Rheinisches Museum für Philologie. Band 36, 1881, S. 87–115 (Digitalisat).</ref> Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erwarb das British Museum mehrere Papyrusblätter (London, British Museum, Pap. 131), auf denen die Schrift fast vollständig erhalten war.<ref>Vgl. Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.London, British Museum, Papyrus 131 in: British library digitised Manuscripts (Memento des Vorlage:IconExternal vom 24. Oktober 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bl.uk.</ref> Der Paläograph Frederic G. Kenyon gab 1891 die erste kritische Edition des Textes heraus und löste eine große Forschungsbewegung aus. Die Echtheit und Einheitlichkeit der Schrift wurde teilweise bestritten, ist aber inzwischen weitgehend akzeptiert. Kurz nach der Editio princeps von Kenyon<ref>ΑΘΗΝΑΙΩΝ ΠΟΛΙΤΕΙΑ. Aristotle on the constitution of Athens. British Museum 1891 (2. Auflage 1891). Übersetzung von Kenyon: Aristotle on the Athenian constitution. Translated with introduction and notes. Bell, London 1891 (online).</ref> verfassten führende Altertumswissenschaftler aus ganz Europa weitere Editionen und Monografien zu dem Werk, darunter John Edwin Sandys<ref>Aristotle’s constitution of Athens. Macmillan, London 1893 (online); 2. Auflage 1912 (online).</ref> in Cambridge, Georg Kaibel<ref>Stil und Text der ΠΟΛΙΤΕΙΑ ΑΘΗΝΑΙΩΝ. Weidmann, Berlin 1893 (online).</ref> und Bruno Keil<ref>Die solonische Verfassung in Aristoteles Verfassungsgeschichte Athens. Gaertner, Berlin 1892 (online).</ref> in Straßburg, Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff<ref>Aristoteles und Athen. 2 Bände. Weidmann, Berlin 1893 (Band 1, Band 2).</ref> in Göttingen und Valerian von Schoeffer in Sankt Petersburg.

Inhalt und Aufbau[Bearbeiten]

Der Verfasser setzt die Kenntnis der athenischen Geschichte beim Leser voraus und schildert lediglich die Entwicklung der Staatsverfassung. Obwohl im Urteil sehr zurückhaltend, bringt er doch an einigen Stellen sein Missfallen über die Exzesse sowohl der demokratischen als auch der oligarchischen Regierungsphasen zum Ausdruck oder weist auf eine seiner Meinung nach gute Regierungsführung hin.<ref> Durch sein differenziertes Urteil und seine Tätigkeit als Erzieher des Makedonenprinzen Alexanders saß Aristoteles im demokratisch regierten Athen damit zwischen zwei Stühlen; Armin Müller, Staat der Athener, S. 9–12, hier S. 17.</ref> Dem deskriptiven Konzept der Verfassungssammlung folgend, legt der Autor keine eigenen Konzepte zur Staatsordnung vor.<ref> Aristoteles formuliert sie in einer eigenen Schrift, der Politik; dazu Armin Müller, Staat der Athener, S. 37–40.</ref>

Historischer Teil (1–41): die athenische Verfassung von den Anfängen bis ca. 400 v. Chr.[Bearbeiten]

Staatsordnung vor Drakon (1–3)[Bearbeiten]

In den ersten drei Kapiteln wird die Staatsordnung vor Drakon beschrieben, also die Zeit, die bis ins 7. Jahrhundert v. Chr. reicht.<ref>Der überlieferte Text enthält keine Gliederung. Die Gliederung folgt Chambers, Staat der Athener, S. 82 und Dreher, Der Staat der Athener S. 10–13. </ref> Die damalige Staatsform war die Oligarchie, das bedeutet, dass die Herrschaft in Händen einer kleinen Gruppe lag, in diesem Fall der Adligen und Reichen. Es gab eine klare Trennung zwischen Vornehmen und den normalen Massen. Viele Arme lebten sogar in sklavischer Abhängigkeit. Die Ämterbesetzung war nach Herkunft und Reichtum geordnet. Die wichtigsten Ämter, die auch im weiteren Verlauf der Geschichte Verwendung finden, waren: Basileis, Polemarchen und die neun Archonten (zu diesem Zeitpunkt wurden sie noch auf Lebenszeit ausgeführt, später auf zehn Jahre). Während die Ämter des Basileus und des Polemarchos altüberkommen waren, war das des Archonten neu und diese mussten sich um neu hinzugekommene Aufgaben kümmern. Der Rat der Areopagiten hatte die Aufgabe, die Gesetze zu überwachen, und konnte bei Vergehen Strafen aussprechen. Er setzte sich aus ehemaligen Archonten zusammen und das Amt wurde auf Lebenszeit ausgeführt.

Staatsform unter Drakon (4)[Bearbeiten]

Unter Drakon wurde das geltende Recht kodifiziert, d. h. aus ungeschriebenem Gewohnheitsrecht wurden geschriebene Gesetze. Die politische Macht lag beim Adel und seit Drakon beim reichen Bürgertum, den Hopliten. Die Hopliten waren schwerbewaffnete Soldaten, wobei diese für ihre Bewaffnung (u. a. Schild, Lanze, Helm, Schwert, Brustpanzer und Beinschienen) selbst aufkommen mussten.

Die Hopliten wählten Archonten und Tamiai (Schatzmeister) aus denen, die ein schuldenfreies Leben und Eigentum von nicht weniger als 10 Minen besaßen, und Strategen (Generäle) und Hipparchen (Reiterführer) aus denen, die 100 Minen besaßen, ein schuldenfreies Leben führten sowie zwei eheliche Kinder über zehn Jahren und eine Ehefrau hatten. Der Rat bestand aus 401 Männern, die Mitglieder wurden erlost. Man durfte niemals dasselbe Amt zweimal innehaben, bevor man alle anderen durchlaufen hatte.

Staatsform unter Solon (5–12)[Bearbeiten]

Nach der Erhebung des Volkes gegen die Vornehmen erfolgte ein langer Bürgerkrieg. Solon, obwohl selbst der Oberschicht angehörig, wurde mit außerordentlichen Vollmachten eingesetzt, um den Bürgerkrieg zu beenden. In seinem Plädoyer für das Kriegsende beschuldigte er hauptsächlich die Reichen, ihre Ansprüche nicht zurückzuschrauben. Der Verfasser zitiert dabei aus Solons Gedichten, die dieser in der politischen Auseinandersetzung verwendete:

Er verbot Darlehen und fertigte Gesetze zum Schuldenerlass an. Der Verfasser lobt Solon, er sei ehrenvoll und das Wohlergehen der Polis stehe bei ihm im Vordergrund. Trotz Beschwerden von beiden Seiten ließ er sich nie von seinem Weg abbringen und stand stets zwischen den Parteien. Er richtete eine Verfassung ein und stellte viele neue Gesetze auf, manche älteren Gesetze verloren damit ihre Gültigkeit. Die Grundlage für die Neuordnung des Staatswesens war eine Vermögensschätzung, nach welcher er das Volk in Abhängigkeit von Eigentum an Ernteprodukten in vier Klassen unterteilte. Außerdem ordnete er das Land in vier Phylen (regionale Sippenverbände). Der Rat (gr. βουλή bulé), bestand aus 400 Männern (100 je Phyle aus den ersten drei Klassen) und hatte die Aufgabe, die Gesetze zu überwachen, Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen und Strafen gegen Demokratieumstürzler zu verhängen. Zudem führte er drei volksfreundliche Maßnahmen ein:

  1. Abschaffung von Schulden
  2. Jeder kann Vergeltung fordern
  3. Überweisung von Rechtsverfahren ans Gericht

Da aufgrund vieler unklarer Gesetze viele Prozesse geführt werden mussten, fiel dem Volk eine große Entscheidungsgewalt zu. Der Verfasser zitiert ausführlich aus Solons Gedichten, in denen dieser seine Haltung erläutert:

„Dem Volk gab ich so viele Rechte, wie für es genügten ...Fest stand ich und hielt über beide meinen starken Schild; dass eine Partei ungerecht siegte, ließ ich nicht zu.... Das erreichte ich durch meine Macht, indem ich Zwang und Recht verband. ... Ich aber stand zwischen ihnen [den Parteien] wie ein Grenzstein auf umstrittenem Gebiet.“

– Die Seite Vorlage:Person/styles.css hat keinen Inhalt.Solon, in Staat der Athener, Kap. 12<ref>Dreher, Staat der Athener, S. 34.</ref>

„Ihr aber, beruhigt das wilde Herz in der Brust, die ihr viele Güter im Überfluss habt, mäßigt euren stolzen Sinn; denn weder werden wir uns fügen, noch wird es euch zuträglich sein.“

– Die Seite Vorlage:Person/styles.css hat keinen Inhalt.Solon, in Staat der Athener, Kap. 5<ref>Dreher, Staat der Athener, S. 34.</ref>

Solon, der sich durch seine überparteilichen Entscheidungen den Hass beider Parteien zugezogen hatte, ging auf eine zehnjährige Handels- und Bildungsreise. In seiner Abwesenheit herrschten zunächst zwar vier Jahre Frieden, doch dann (590/589 v. Chr.)<ref>Alle Datumsangaben nach Dreher, Staat der Athener, S. 42 ff.</ref> brach der Bürgerkrieg wieder aus, in dessen Verlauf zunächst kein Archont da war. Später jedoch wurde ein Archont, nachdem dieses Amt zuvor wieder eingeführt worden war, gewaltsam vertrieben. Daraufhin wurden zehn Archonten neu gewählt (fünf Adlige, drei Bauern, zwei Handwerker), die jedoch in Feindschaft zueinander standen, da sie aus den unterschiedlichsten Gründen unzufrieden waren. Zur damaligen Zeit gab es drei Parteien, die sich entsprechend ihrer Wohnsituation zusammensetzten:

  • die Küstenbewohner, ihr Anführer war Megakles, standen für die mittlere Verfassung,
  • die Bewohner der Ebene, ihr Anführer war Lykurg, standen für die Oligarchie,
  • die Bewohner der Hügellandschaft, ihr Anführer war Peisistratos, standen zunächst für eine Volksherrschaft.

Ebendieser Peisistratos erhob sich gegen das Volk und besetzte die Akropolis (561-560). Als sogar Solon mit seiner Aufforderung an die Bürger, sich der Alleinherrschaft eines Mannes zu widersetzen, scheiterte, riss Peisistratos die Herrschaft an sich. Zwar wurde er nach der Vereinigung der beiden anderen Anführer vertrieben (556), kehrte aber zwölf Jahre später durch eine List des Megakles wieder zurück an die Macht. Weitere sieben Jahre später wurde er abermals von seinen Konkurrenten Lykurg und Megakles vertrieben (556-555).

Bürgerkrieg, Tyrannis unter Peisistratos und seinen Söhnen (13–19)[Bearbeiten]

Trotz der somit erlangten Tyrannis regierte Peisistratos das Gemeinwesen maßvoll und war insgesamt sehr menschenfreundlich. Er führte die Regierung alleine, die übrigen Bürger sollten sich nach seinen Worten ausschließlich um ihre privaten Angelegenheiten kümmern. Es herrschte Frieden und Ruhe, und durch die extensive Bewirtschaftung waren sogar die Einnahmen höher. Er starb im Jahre 528/527 v. Chr. Peisistratos hatte zwei Frauen und vier Söhne, von denen Hippias aufgrund seines Alters und seines politischen Talents die politische Macht übernahm, während der jüngere Hipparchos sich mehr künstlerischen Dingen widmete. Die Tyrannis wurde härter, nachdem ein Mordversuch des athenischen Liebespaares Harmodios und Aristogeiton am Panathenäenfest gescheitert war. Hipparchos hatte nämlich Harmodios begehrt, doch dieser wies ihn ab, worauf Hipparchos die Schwester des Harmodios öffentlich ihre Teilnahme am Festzug der Panathenäen versagte, indem er ihr die Jungfräulichkeit absprach. Die beiden Verschwörer planten darauf, Hipparchos umzubringen. Das Attentat schlug aber teilweise fehl, denn nur Hipparchos wurde getötet, während Hippias überlebte (514/513): In der Folge wurde dessen Herrschaft viel härter. Das Adelsgeschlecht der Alkmäoniden, das aus der Stadt verbannt worden war, konnte mithilfe der Spartaner wieder einziehen, die Tyrannis wurde gestürzt und das Volk übernahm sowohl Macht als auch die Akropolis (511/510).

Von Kleisthenes bis zum Ende der Perserkriege (20–22)[Bearbeiten]

Es folgte ein Kampf zwischen dem Alkmäoniden Kleisthenes, dem Sohn des Megakles, und dem amtierenden Archon Isagoras. Da Kleisthenes der politischen Parteiung des Isagoras, wie sie in den Adelsclubs (Hetärien) zusammengeschlossen waren, zunächst unterlegen war, zog er das Volk auf seine Seite mit dem Versprechen, ihm – dem Volk – in Zukunft die Kontrolle über den Staat zu übertragen. Als Reaktion rief Isagoras den Spartanerkönig Kleomenes I. herbei und überredete ihn, die Familie der Alkmäoniden sowie 700 weitere unliebsame Familien aus Athen zu verbannen. Dann versuchte Isagoras den noch bestehenden Rat der 400 aufzulösen und durch 300 seiner Getreuen zu ersetzen. Rat und Volk weigerten sich aber, und Isagoras und Kleomenes flohen auf die Akropolis. Nach zweitägiger Belagerung wurde Isagoras und seinen Anhängern freier Abzug gewährt. Kleisthenes hatte sich als Fürsprecher des Volkes durchgesetzt. Er übertrug die Herrschaft im Staat auf das Volk, das die Kontrolle über das Staatswesen übernahm.

Folgende Maßnahmen führte Kleisthenes durch (508/507): Er teilte alle Bürger in zehn neuartig strukturierte Phylen ein und bildete den Rat der Fünfhundert, der sich aus je 50 Bürgern aus jeder Phyle zusammensetzte. Außerdem teilte er das Land nach Demen in 30 Teile nach geographischen Gesichtspunkten auf. Dabei vermischte er jeweils drei verschiedene Trittyen (Drittel) aus Stadt (asty), Binnenland (mesogeia) und der Küste (paralia) zu einer neuen Phyle. Dadurch wurde das in 30 Trittyen eingeteilte Attika in zehn neue Phylen umstrukturiert. Damit brach er mit den gentilizischen Strukturen der alten vier Phylen, da er die neuen Phylen völlig neu und nicht nach Geschlechtern bildete.

Es wurden zudem neue Gesetze eingeführt, wie zum ersten Mal das Gesetz über das Scherbengericht (Ostrakismos), das u. a. die Vertreibung politischer Gegner zur Folge hatte (488/487). Der Rat wurde mit einem Eid gebunden, und die Archontenbestimmung erfolgte durch Bohnenlos (487/486). Hierbei bestimmte die Anzahl der Kandidaten die Gesamtanzahl an weißen und schwarzen „Bohnen“ (bohnenförmigen Loskugeln), die Anzahl der zu besetzenden Stellen bestimmte die Anzahl der weißen Bohnen. Für jeden Kandidaten wurde verdeckt eine Bohne gezogen. War sie weiß, war er gewählt, war sie schwarz, war er ausgeschieden.<ref>Jochen Bleicken: Die athenische Demokratie. 4., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Schöningh, Paderborn 1995, S. 315 f.</ref> Für die aufwändigen Losverfahren, in denen unter vielen hundert oder tausend Kandidaten gelost werden musste, gab es ab der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. eine eigene Losmaschine, das sog. Kleroterion.

Datei:AGMA Kleroterion.jpg
Ein antiker Losautomat (Kleroterion) aus Athen, wahrscheinlich für die Auslosung des Rats Bule, mit 11 Stimmschlitzen für elf Trittyen.
Datei:AGMA Pinakia.jpg
Bronze-Stimmstreifen (Pinakia) für die Auslosung der Geschworenen aus Athen, mit Namen und Vatersnamen.

Übernahme der Stadtführung durch den Rat des Areopags nach den Perserkriegen (23–28)[Bearbeiten]

Da sich der Rat auf dem Areopag während der Perserkriege, vor allem in der Krise nach der Seeschlacht bei Salamis (480), durch seine Standhaftigkeit bewährt hatte, war seine Autorität anschließend unangefochten. An der Spitze des Staates standen Aristeides und Themistokles, die das Volk auf Grund geschickter Arbeitsteilung – Aristeides als Politiker, Themistokles als Stratege – gut regierten, obwohl sie persönliche Gegner waren. Auf Anraten des Aristeides zog die attische Bevölkerung vom Land in die Stadtgebiete, um fortan Führungs-, Verwaltungs- und militärische Aufgaben im neu errichteten Attischen Seebund zu übernehmen. Diese Personenkreis erhielt fortan seinen Lebensunterhalt aus den Mitteln des Gemeinwesens und widmete sich nicht mehr nur dem Ackerbau.

Sturz des Areopag, Herrschaft des Perikles (25–29)[Bearbeiten]

Zunächst hatte die Macht des Areopags weiterhin Bestand; nach den Angriffen des Ephialtes jedoch, der als unbestechlich galt und gegen viele Ratsmitglieder Prozesse wegen Korruption führte, schwand die Macht des Rates zusehends. Durch eine List gelangte Ephialtes zusammen mit Themistokles an die Macht, der sich durch einen Prozess wegen Perserfreundlichkeit (Medismos) vom Rat bedroht sah; die Macht des Areopags war danach gebrochen. Auch nachdem Ephialtes wenig später ermordet worden war, ging die Auflösung der bisherigen Staatsordnung weiter. Da die bisherige Oberschicht durch die Kriege dezimiert war und ihren Führungsanspruch nicht mehr aufrechterhalten konnte, gelangte in der Folge Perikles aus der Familie der Alkmäoniden an die Spitze der demokratischen Bewegung in der Bürgerschaft. Auf Perikles' Antrag wurde das Bürgerrecht auf diejenigen beschränkt, dessen Eltern bereits beide Bürger gewesen waren.

457/456 kam der erste Archont an die Macht, der nicht der Zensusklasse der Ritter (Hippeis) oder der Fünfhundertscheffler (Pentakosiomedimnoi) angehörte, sondern den bisher auf die niedrigeren Ämtern beschränkten Zeugiten.<ref>Die unterste der vier Zensusklassen, die der Theten – die grundbesitzlose, freie Unterklasse der Handwerker, Lohnarbeiter oder Händler –, blieb von den Ämtern ausgeschlossen.</ref> Perikles veranlasste die Polis, sich auf ihre Stärke zur See zu konzentrieren und führte die Besoldung der Gerichte ein, um gegenüber dem Reichtum seines Rivalen Kimon bestehen zu können, leistete damit aber der Bestechlichkeit der ausgelosten Richter Vorschub.

Nach Perikles Tod (429) kam es zu einem Niedergang der politischen Kultur: der aus einfachen Verhältnissen stammende Kleon war „der erste, auf der Rednertribüne schrie, schimpfte und sich in gegürteter Kleidung an das Volk wandte, während die anderen in angemessenem Aufzug redeten“<ref>Zitat nach Dreher, Staat der Athener, 28, 3.</ref> Populisten redeten dem Volk nach dem Mund und beschränkten sich auf Effekthascherei, während einige verantwortungsvollere Politiker das Wohl der ganzen Polis im Auge hatten.

Herrschaft der Vierhundert und der Fünftausend (29–33)[Bearbeiten]

Solange die Kriegslage im Peloponnesischen Krieg ausgeglichen war, hatte die Demokratie Bestand, doch nach der Katastrophe der Sizilienexpedition (415-413) wurde mit Rücksicht auf den persischen Großkönig eine oligarchische Verfassung eingeführt (412/411) – „ungefähr hundert Jahre nach Vertreibung der Tyrannen“<ref>Dreher, Staat der Athener, 32,2. Die Vertreibung des Hippias und die Einführung der Demokratie fand unter Kleisthenes 510 v. Chr. statt.</ref> –, bei der 5 000 nach Vermögen und Wehrhaftigkeit vorbezeichneten Bürgern ihrerseits 100 Ratsmitglieder wählten, die zunächst eine zukünftige Verfassung entwarfen, für die Gegenwart aber einen Rat aus 400 über 30-jährigen Männern einsetzten, 40 aus jeder der zehn Phylen. Die 5 000 entschieden dann über die Vergabe der politischen und militärischen Ämter. Die 400 regierten nun die Stadt vier Monate lang, bis nach der Niederlage in der Seeschlacht von Eretria bei Euböa gegen die Spartaner die Macht den 5 000 Schwerbewaffneten zufiel, die „nach allgemeiner Ansicht gut regiert“ haben.<ref>Dreher, Staat der Athener, 33</ref>

Die Herrschaft der Dreißig, Aussöhnung und Wiederkehr der demokratischen Verfassung (34–40)[Bearbeiten]

Nach dem athenischen Sieg in der Seeschlacht bei den Arginusen wurden die verantwortlichen Strategen, die angeblich Schiffbrüchige nicht gerettet hatten, in einem gesetzwidrigen Verfahren abgeurteilt. Ein Friedensschluss mit Sparta wurde in der Volksversammlung von dem betrunken und mit Brustpanzer auftretenden Politiker Kleophon<ref>Kleophon war der Führer der radikalen Demokraten.</ref> zu diesem günstigen Zeitpunkt vereitelt. Nach der verlorenen Seeschlacht bei Aigospotamoi (405) setzte der siegreiche spartanische Feldherr Lysander in der Volksversammlung die Herrschaft der Dreißig durch (404/403). Diese beachteten zunächst die geltenden Gesetze, schonten jedoch bald keinen Bürger mehr, sondern töteten in kurzer Zeit nicht weniger als 1 500 Personen wegen ihres Vermögens oder Einflusses. Auf Initiative des gemäßigten Oligarchen Theramenes, der die Gewaltherrschaft kritisierte, legten die Dreißig eine Liste von 3 000 Bürgern an, die für eine breitere Regierungsbeteiligung sorgen sollte, jedoch immer wieder verschleppt wurde. Theramenes wurde schließlich hingerichtet (404), die Gewaltherrschaft fortgesetzt, eine spartanische Garnison in Athen sicherte fortan die Oligarchie.

Eine demokratische Oppositionsfraktion unter dem Feldherrn Thrasybulos eroberte die bisher von den Spartanern gehaltene strategisch wichtige Festung Phyle sowie die Wehranlage Munychia im Eingang der Piräus-Halbinsel, die den Hafen kontrollierte. Unter dem Druck der Ereignisse kam es zur Aussöhnung zwischen den in der Stadt verbliebenen Athenern und den im Piräus versammelten, aufständischen Exilanten (403/402). Um die Auswanderung der zahlreichen Anhänger der Dreißig zu verhindern, wurde eine allgemeine Amnestie erlassen – „der erste Schritt zur Wiederherstellung der Eintracht“<ref>40.</ref> – und rigoros durchgesetzt; die Verkürzung der Frist für den Eintrag in die Auswandererliste richtete ein zusätzliches Hindernis gegen die Abwanderung auf. So blieben viele im Lande. Die Kriegsschulden gegenüber den Spartanern wurden gemeinsam getragen, jedoch die von vielen erhoffte Neuverteilung des Landes, wie in solchen Fällen üblich, fand nicht statt.

Zusammenfassung des Historischen Teils (41)[Bearbeiten]

Der Autor fasst nun die bisherige Entwicklung in elf „Wenden“ zusammen:

„Diese Änderung der Verfassung (μεταβολή)<ref>μεταβολή (pl. μεταβολαί) "Wandlung, Veränderung, Umschwung, Wende".</ref> war der Zahl nach die elfte [404/403]. Denn die erste Veränderung der ursprünglichen Verhältnisse fand statt, als sich Ion und seine Verbündeten in Athen angesiedelt hatten […] Die zweite […] erfolgte unter Theseus und wich nur ein wenig von der monarchischen Staatsform ab. Danach kam die unter Drakon, in der man auch zum ersten Mal Gesetze aufschrieb. Die dritte war die, die unter Solon den Bürgerunruhen folgte, aus der der Ursprung der Demokratie entstand. Die vierte war die Tyrannis unter Peisistratos. Die fünfte war die des Kleisthenes […] Die sechste war die nach den Perserkriegen, als der Rat auf dem Areopag die Führung des Staates innehatte. Die siebente […] war die, die Aristeides anbahnte […]; unter dieser geschah es, dass die Stadt unter dem Einfluss der Demagogen und wegen der Seeherrschaft die meisten Fehler machte. Die achte war die Einsetzung der Vierhundert, und danach kam als die neunte wieder die Demokratie. Die zehnte war die Tyrannis der Dreißig und die der Zehn. Die elfte [403/402] war die nach der Rückkehr der Verbannten. […] von dieser Rückkehr an hat diese Verfassung bis heute Bestand, wobei sie die Macht der Menge immer erweitert hat. Denn das Volk hat sich selbst zum Herren über alles gemacht und verwaltet alles durch Volksbeschlüsse und Gerichte, in denen das Volk die Macht hat. Sogar die Entscheidung der Rechtsfälle, die früher der Rat zu treffen hatte, ist auf das Volk übergegangen. Und man ist sich einig, dass sie in dieser Hinsicht richtig handeln; denn die Wenigen sind leichter durch materielle Vorteile und Gefälligkeiten zu bestechen als die Vielen.“

– Die Seite Vorlage:Person/styles.css hat keinen Inhalt.Staat der Athener, Die elf historischen „Wenden“ (μεταβολαί), 41<ref>Chambers, Staat der Athener (1990), S. 45–46, mit kleineren orthografischen Änderungen und Weglassung von Klammern.</ref>

Systematischer Teil (42–69): die athenische Verfassung zur Zeit der Abfassung der Schrift (um 325)[Bearbeiten]

Der folgende Zeitraum von (403/402) bis zur Zeit der Niederschrift (um 325 v. Chr.) brachte nach Angabe des Verfassers keine größeren Verfassungsänderungen mehr mit sich. Der systematische Teil beginnt daher mit den Worten: „Die jetzige Staatsordnung sieht folgendermaßen aus.“<ref>Dreher, Staat der Athener, 42,1, S. 73.</ref> Es folgt die Beschreibung von Bürgerrechten und -pflichten sowie der Staatsämter.<ref>Die folgende Gliederung zum Teil nach Chambers, Staat der Athener, S. 333</ref>

Die Bürger (42)[Bearbeiten]

„An der Staatsverwaltung haben diejenigen Anteil, deren Eltern beide Bürger sind.“ (42,1). Die jungen Männer werden mit 18 Jahren nach eingehender Prüfung von Alter und Rechtsstand (frei oder unfrei) in die Demenlisten eingetragen; gegen die Entscheidung der Demenmitglieder ist Revision möglich. Die nun als Epheben bezeichneten jungen Männer absolvieren anschließend unter der Aufsicht mehrerer Betreuer im Alter von über 40 Jahren ein Jahr lang Wachdienst in Piräus, Akte und Munychia, wo sie auch im Waffengebrauch unterrichtet werden. Nach einer Parade erhalten sie im zweiten Jahr vom Staat Schild und Lanze und leisten anschließend Patrouillen- und Garnisonsdienst an den Landesgrenzen und in athenischen Festungen. Sie tragen während des zweijährigen Militärdienstes kurze Mäntel, sind abgabenfrei und können nicht verklagt werden noch selber klagen. Danach sind sie Vollbürger.<ref>Die folgende Gliederung zum Teil nach Chambers, Staat der Athener, S. 333. – Der Philosoph Epikur (341–271 v. Chr.) leistete als 18-Jähriger in den Jahren 323–322 v. Chr. seinen zweijährigen Militärdienst und wurde anschließend als Bürger aufgenommen.</ref>

Erloste Amtsträger (43–60)[Bearbeiten]

Der Rat (43,2–49)[Bearbeiten]

Der Rat (altgr. βουλή 'Ratsversammlung, Parlament') besteht aus 500 erlosten Mitgliedern, 50 aus jeder Phyle. Das Leitungsgremium, die Prytanie, übernimmt nach erloster Folge jeweils eine Phyle für 35 oder 36 Tage. Die Prytanen speisen gemeinsam im Tholos, einem Rundbau auf dem städtischen Versammlungsplatz, der Agora. Sie legen die Tagesordnung des Rates fest, ebenso die der Volksversammlungen; es folgt die Geschäftsordnung der Prytanen und deren Leitungsaufgaben bei den Volksversammlungen, u. a. bei Wahlen und Abstimmungen. Der Rat hat zwar einige seiner früheren Gerichtsbefugnisse verloren, prüft aber weiterhin die Amtsträger und Ratsmitglieder, vor allem in finanziellen Dingen, und ist zuständig für den Bau und Unterhalt der Trieren und der öffentlichen Gebäude.

Verwaltungsbeamte, die mit dem Rat zusammenarbeiten (50–54)[Bearbeiten]

Zehn erloste Schatzmeister (sg. ταμίας, tamías) der Athena – einer aus jeder Phyle – verwalten das Vermögen des Athene-Heiligtums. Zehn gleichermaßen erloste Poleten<ref>altgr. πωλείν 'verkaufen'</ref> sind für Pachtverträge – vor allem der Minen –, Konfiskationsgelder und Staatsaufträge zuständig, über die sie dem Rat gegenüber durch penibel geführte Abrechnungstafeln Rechenschaft ablegen.

Der Basileus<ref>Ein sog. „Archon basileus“, der mit kultischen Aufgaben betraut ist und die Pachtverträge für heilige Bezirke abschließt; Chambers, Staat der Athener, S. 365.</ref> und Einnehmer (sg. ἀποδέκτης apodéktes, pl. ἀποδέκται apodéktai) sind für die Abrechnung zuständig.

Zehn erloste Logistai (λογισταί 'Revisoren') prüfen in jeder Prytanie die Rechnungsführung der Amtsträger und reichen gegebenenfalls Klage ein.

Ferner mustert der Rat die Pferde auf Eignung für den Kriegsdienst, ebenso die Reiter, die in ein Register eingetragen werden; er prüft auch die Herstellung der Nike-Statuen und die Preise für die Panathenäen-Wettkämpfe. Behinderte erhalten vom Rat nach Prüfung ihrer Verhältnisse eine Unterstützung.

Daneben gibt es zehn durch Los bestimmte Tempel- und zehn Stadtaufseher, die sich um den täglichen Betrieb und die Instandhaltung der Tempel, Straßen und Abwässeranlagen kümmern; ebenso zehn Marktaufseher, zehn Maßaufseher, zwanzig Getreideaufseher, zehn Aufseher für das Emporion, die die Getreideeinfuhr überwachen. Die „Elf“ (ένδεκα) sind für Gefängnisse, Konfiskationen und Hinrichtungen zuständig. Fünf Eisagogeis („Einführende“) führen die zivil- und strafrechtliche Klagen bei Gericht ein, die innerhalb eines Monats entschieden sein müssen, die Apodekten kümmern sich um Klagen von Steuerpächtern. Die sog. „Vierzig“ – vier aus jeder Phyle – sind für die übrigen Klagen zuständig, wobei als Schiedsrichter diejenigen fungieren, die im sechzigsten Jahr stehen. Bei Nichtausübung des Schiedsrichteramtes droht der Entzug des Bürgerrechts, der auch im Fall ungerechter Entscheidungen gilt.

Das Los entscheidet auch über das Amt der fünf Straßenbauer, der zehn Logistai und ihrer zehn Anwälte, die bei Unterschlagung oder Bestechung u. a. verzehnfachte Rückzahlung der Bestechungs- bzw. der unterschlagenen Summe verhängen können. Erlost wird auch der Prytaniesekretär, der an den Ratssitzungen teilnimmt, die Dokumente verwaltet und das Archiv führt, sowie ein Sekretär für die Gesetze sowie einen weiteren, der dem Volk und dem Rat die Dokumente vorlesen muss.

Des Weiteren werden durch Los bestimmt die zehn Hieropoioi (Opfervorsteher), die für die Sühneopfer zuständig sind, sowie zehn weitere, jährliche Hieropoioi für bestimmte große Feste, ferner Archonten für Salamis und einen Demarchen (Demenführer) für Piräus, die dort jeweils die Dionysien durchführen und Choregen (Chorführer oder Sponsoren) ernennen.

Die neun Archonten (55–59)[Bearbeiten]

Die neun Archonten werden so berufen, dass sechs Thesmotheten (sg. θεσμοθέτης 'Gesetzgeber'), ein Sekretär, ein [Archon] Basileus und ein [Archon] Polemarchos aus jeder Phyle durch das Los bestimmt werden. Diese werden im Rat der Fünfhundert auf ihr Bürgerrecht, ihre Steuerehrlichkeit und ihre Teilnahme an Feldzügen befragt, müssen Zeugen dafür beibringen und Klägern Rede und Antwort stehen. Danach wird mit Handzeichen (im Gericht mit Stimmsteinen) abgestimmt, wonach der Kandidat den Eid ablegt, sein Amt gerecht, unbestechlich und den Gesetzen gemäß auszuüben.

Sofort danach erklärt der Archon den Besitzstand eines jeden für unantastbar. Dann ernennt er die drei reichsten Athener zu Choregen für die Tragödien und weitere für die sonstigen Chöre und Feste, sofern sie das Amt nicht schon einmal innehatten, niemand wohlhabender war als sie,<ref>Im Streitfall sollte ein Vermögenstausch (gr. ἀντίδοσις antídosis 'Gegengabe, Umtausch') mit dem angeblich Reicheren stattfinden.</ref> sie das nötige Alter erreicht oder sie nicht schon diese oder eine andere Leiturgie (Dienstleistung) geleistet haben. Der Archon nimmt öffentliche und private Klagen an, vor allem in Familien- und Erbsachen (Vormundschaften, Witwen, Waisen u. a. m.).

Der [Archon] Basileus dagegen ist für die Mysterien, die traditionellen Opfer und für kultische Angelegenheiten zuständig. Prozesse wegen Mord und Körperverletzung, Giftmord und Brandstiftung entscheidet der Rat auf dem Areopag, andere Fälle gehen an die Richter im Palladion oder im Delphinion, mit besonderen Verfahrensregeln.<ref>Heiligtümer der Athene bzw. des Apoll Delphinios in Athen.</ref>

Der [Archon] Polemarchos ist für die Leichenspiele für die Gefallenen und das Totenopfer für Harmodios und Aristogeiton zuständig.<ref>Harmodios und Aristogeiton hatten den Tyrannen Hipparchos getötet und galten als Protagonisten der Demokratie.</ref> Wie der Archon für die Bürger, so regelt der Polemarchos alle Privatklagen, an denen Metöken (Minderbürger) oder Freigelassene beteiligt sind.

Die Thesmotheten weisen die Gerichtstage zu, bringen bestimmte politische und öffentliche Anklagen vor das Volk, führen die Überprüfung der Amtsträger durch und werden auch bei zwischenstaatlichen Verträgen tätig.

Die neun Archonten und der Sekretär der Thesmotheten losen die Richter aus, jeder in seiner eigenen Phyle.

Die Aufseher der Spiele (Athlotheten) (60)[Bearbeiten]

Auch die Athlotheten werden erlost, aus jeder Phyle einer, die vier Jahre lang amtieren. Sie organisieren die sportlichen Wettbewerbe und die Panathenäen. Er sammelt auch das Salböl von den heiligen Olivenbäumen, das als Siegesprämie für die leichtathletischen Wettkämpfe und für die Sieger im Pferderennen zuerkannt wird.<ref>Nach Chambers, Staat der Athener, S. 333, sind die Abschnitte über die Schatzmeister (ταμίας, tamías, pl. ταμίαι, tamíai) und den Aufseher der Wasserversorgung verlorengegangen.</ref>

Gewählte militärische Anführer (61)[Bearbeiten]

Die Fünfhundert wählen auch alle militärischen Befehlshaber, einen für die Hopliten (Schwerbewaffneten), wenn sie außer Landes Krieg führen, einen für den Inlandskrieg, zwei für den Piräus (einen für Mounychia, einen für Akte) zur Bewachung der Schiffsanlagen, einen für die Symmorien (Flottenabteilungen, Steuerklassen), die die Trierarchen<ref>Die Trierarchen ("Herren der Dreiruderer") hatten ursprünglich eine Triere (Dreiruderer) ein Jahr lang auszurüsten und zu befehligen.</ref> ernennen und weitere. Die Strategen haben während ihres Kommandos gegenüber ihren Bürger-Soldaten weitgehende Befehlsgewalt. Zehn von den Fünfhundert gewählte Taxiarchen, einer aus jeder Phyle, haben das Kommando über die Mitglieder ihrer Phyle und setzen ihrerseits Lochagen (λοχαγοί lochagoí) als Unterführer ein.

Für die Reiterei setzt der Rat zwei Hipparchen ein, die jeweils die Reiterei von fünf Phylen übernehmen und dieselben Kompetenzen haben wie die Taxiarchen bei den Hopliten. Gewählt wird auch ein Hipparch für die Reiterei auf Lemnos sowie ein Schatzmeister für die beiden Staatsschiffe Paralos und Ammonis.

Nachtrag zu Loswahl und Besoldungen (62)[Bearbeiten]

(Hinweis: <ref>Überschrift nach Müller, Staat der Athener, S. 123.</ref>) Bezahlungen erhält das Volk, für die Volksversammlungen eine Drachme, für die Hauptversammlung neun Obolen<ref>9 Obolen = 1 ½ Drachmen; 1 Drachme = 6 Obolen.</ref>, die Gerichtshöfe drei Obolen, der Rat fünf Obolen, die Prytanen sechs (für Verpflegung). Die neun Archonten erhalten für die Verpflegung je vier Obolen und unterhalten einen Herold und einen Flötenspieler. Der Archont für Salamis erhält eine Drachme pro Tag. Ebenso erhalten andere Amtsträger je nach Auftrag und Zeitraum Geld für ihre Verpflegung.

Die militärischen Ämter darf man mehrfach übernehmen, von den anderen Ämtern keines; nur Ratsmitglied darf man zweimal sein. (62,3)

Die Gerichte (Dikasterien) (63–69)[Bearbeiten]

Auslosung der Richter (63–66)[Bearbeiten]

Die Gerichte werden von den neun Archonten besetzt, von denen jeder für eine Phyle zuständig ist, für die zehnte Phyle gibt es den Sekretär des Thesmotheten. Der Autor beschreibt das aufwändige Losverfahren zur Richterwahl mit Losautomaten und zehn verschiedenen Eingängen für jede Phyle.

Datei:Seleukis u. Piera Rv.JPG
Ein Demenheros wirft einen Stimmstein (psephós) in die Urne; Bronzemünze, 2./1. Jh. aus Seleukis.

Richter dürfen nur schuldenfreie über dreißigjährige Bürger werden. Die Gerichtsverfahren werden nach dem Zufallsprinzip nach einem ausgeklügelten Verfahren mit Loskästen, Losautomaten, farblich markierten Stäben, Namenstäfelchen und Eingangskontrollen den einzelnen Richtern zugewiesen, um so zu vermeiden, dass jemand sich die Richter seiner Wahl für sein Verfahren zusammenstellt. Auch die Zeit- und Stimmsteinzähler werden erlost, damit niemand die Wasseruhr für die Redezeit, die hier je nach Streitwert aufgeführt wird<ref>Bestimmt wird die Zeit durch die Wassermenge, die in Chus (Kanne, Krug) zugeteilt wird.</ref>, oder die Auszählungsergebnisse beeinflussen kann.

Datei:AGMA Clepsydre.jpg
Klepsydra/Klepshydra (Rekonstruktion)
Abstimmungsverfahren und Ende des Werks (67–69)[Bearbeiten]

Die Gerichte bestehen aus 501 Richtern, es können aber auch 1 000 oder 1 500 Richter sein. Diese Richter entscheiden nach den Reden der Prozessparteien mit zwei Stimmsteinen. Der Abstimmprozess wird – wahrscheinlich einem Gesetzestext folgend – im Detail beschrieben.

Anschließend erhalten die Richter ihren Sold. Damit endet das Werk, das ab Kap. 68 nur fragmentarisch überliefert ist.<ref>Müller, Staat der Athener, S. 101.</ref>

Textausgaben[Bearbeiten]

  • Mortimer Chambers (Hrsg.): Aristoteles, Athenaion Politeia, Leipzig : Teubner 1986 (Bibliotheca scriptorum Graecorum et Romanorum Teubneriana).
  • Aristoteles. Staat der Athener. Eingeleitet und kommentiert von Armin Müller. Text. 6., völlig neu bearbeitete Auflage. Münster : Aschendorff 2012. (Aschendorffs Sammlung lateinischer und griechischer Klassiker.)

Übersetzungen[Bearbeiten]

  • Aristoteles: Der Staat der Athener. Übersetzt von Martin Dreher. Reclam, Stuttgart 1993.
  • Aristoteles: Werke in deutscher Übersetzung. Begründet von Ernst Grumach, herausgegeben von Hellmut Flashar. Band 10, Teil 1: Staat der Athener. Übersetzt und erläutert von Mortimer Chambers. Akademie-Verlag, Berlin 1990.
  • The Athenian Constitution. Written in the School of Aristotle. Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Peter John Rhodes. Liverpool University Press, Liverpool 2017, ISBN 978-1-78694-837-3.

Literatur[Bearbeiten]

  • Peter J. Rhodes: A Commentary on the Aristotelian „Athenaion Politeia“. Clarendon Press, Oxford 1993, ISBN 0-19-814942-5.
  • Anna Santoni: La Constitution des Athéniens. In: Richard Goulet (Hrsg.): Dictionnaire des philosophes antiques. Supplément. Éditions du Centre National de la Recherche Scientifique, Paris 2003, ISBN 2-271-06175-X, S. 203–207 (Forschungsbericht).

Weblinks[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

<references/>

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