Eidgenössisches Berufsattest
Das Eidgenössische Berufsattest (EBA; {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist der Abschlussausweis einer zweijährigen beruflichen Grundbildung, die mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Titel ist eidgenössisch anerkannt.
Mit dem Berufsattest wurde in der Schweizer Berufsbildung die Anlehre in vielen Lehrberufen ersetzt.<ref>Zweijährige berufliche Grundbildung EBA. Abgerufen am 2. September 2019.</ref>
Die zweijährige Grundbildung richtet sich vorwiegend an praktisch begabte Jugendliche und Erwachsene und führt zu einer vollwertigen Berufsqualifikation. Damit soll schulisch Schwächeren der Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen ermöglicht werden. Sie ermöglicht es als niederschwelliges Ausbildungsangebot auch Lernenden mit gewissen Defiziten einen Lehrberuf in zwei Jahren zu erlernen. Das Qualifikationsverfahren am Schluss der Ausbildungszeit gibt Auskunft über die spezifischen Fähigkeiten, die innerhalb der Ausbildung erworben wurden. Wie bei der drei- bzw. vierjährigen Berufsbildung, die zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis führt, findet auch bei der zweijährigen Grundbildung der Lernprozess anhand praktischer Tätigkeit in einem Lehrbetrieb, Unterricht in der Berufsfachschule sowie durch überbetriebliche Kurse statt.
Fördermöglichkeiten[Bearbeiten]
Lernende haben während der beruflichen Grundbildung ein Anrecht auf persönliche Förderung bzw. Unterstützung.
Die Förderung richtet sich in erster Linie an die Lernenden, aber auch der Berufsbildner kann Unterstützung hinzuziehen.
Fachkundige individuelle Begleitung[Bearbeiten]
Lernende einer zweijährigen beruflichen Grundbildung haben, wenn der Bildungserfolg gefährdet ist, das Anrecht auf eine Fachkundige individuelle Begleitung (FiB).<ref>Fedlex. Abgerufen am 25. Juli 2026.</ref>
Die Begleitung umfasst dabei alle bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld des Lernenden,<ref>Fedlex. Abgerufen am 25. Juli 2026.</ref> also Berufsfachschule, Betrieb, überbetriebliche Kurse aber auch Persönliches.
Die Ausgestaltung ist Aufgabe der Kantone, woraus sich Unterschiede in Gestaltung, Umfang und Form ergeben.
Verlängerung[Bearbeiten]
Die Ausbildung lässt sich um ein Jahr verlängern oder verkürzen, falls bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Stützkurse[Bearbeiten]
An einem halben Tag pro Woche können Stützkurse besucht werden.
Modularisierung[Bearbeiten]
Ist der Abschluss der vollen Attest-Ausbildung (vorerst) nicht möglich, können auch nur einzelne Module abgeschlossen werden. Dies führt zwar nicht zum Berufsattest, aber die Module können aber einem späteren Abschluss angerechnet werden.
Prüfungserleichterungen[Bearbeiten]
Lernende mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen erhalten auf Antrag Prüfungserleichterung.<ref>doku.dbk.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2019. Suche im Internet Archive)</ref>
Unterschiede Anlehre und Berufsattest[Bearbeiten]
| Anlehre | Berufsattest |
|---|---|
| Individuelles Ausbildungsprogramm | Bildungsverordnung und Bildungsplan |
| ABU in gemischten Klassen | Berufsfeldbezogene Klassen (wie bei EFZ) |
| Einführungskurse freiwillig | überbetriebliche Kurse obligatorisch |
| Abschluss Individuell «nach Augenschein» | Abschluss reglementiert |
<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Zweij‰hrige berufliche Grundbildung mit Berufsattest (BA) ( vom 16. November 2011 im Internet Archive)</ref>
Berufsattest ist also zusammenfassend eine Annäherung an eine reguläre Ausbildung, was einerseits den individuellen Spielraum einschränkt und die Ansprüche verändert, anderseits durch die Standardisierung eine Vergleichbarkeit und dadurch neue Chancen für Absolventen bietet.
Gerade die Einschränkung des individuellen Spielraumes, also weniger Anpassungsmöglichkeiten an die Fähigkeiten des Lernenden, wird als kritisch betrachtet. Flankierende Massnahmen wie Förder- und Stützkurse sowie eine Verlängerung der Ausbildung sind aber weiterhin vorgesehen.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Stand der Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes im Kanton Zürich ( vom 24. Dezember 2014 im Internet Archive)</ref>
Da gerade lernschwache und lernbehinderte Schüler häufig Probleme mit Prüfungsangst haben, stellt die reglementierte Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren)<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Zweijährige Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA) ( vom 15. August 2011 im Internet Archive)</ref> eine grosse Hürde dar.
Der grösste Schritt nach vorne stellt die Durchlässigkeit zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) dar.<ref>dbk.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im September 2019. Suche im Internet Archive) (PDF)</ref>
Übergangsbestimmungen[Bearbeiten]
Die Übergangsbestimmungen für die einzelnen Berufe (z. B. die Möglichkeit nachträglich das EBA für eine bestandene Anlehre zu beantragen) finden sich in den jeweiligen Berufsverordnungen.
Anlehren werden noch solange angeboten, bis die jeweilige Verordnung der Anlehre durch eine neue Verordnung für die Berufsbildung mit Berufsattest ersetzt wurde.<ref>Berufliche Grundbildung | berufsbildung.ch. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 20. Mai 2026; abgerufen am 25. Juli 2026.</ref> In den meisten Berufsfeldern endete 2012 das Angebot von Anlehren, in bestimmten Berufsfeldern werden Anlehren noch bis spätestens 2015 weitergeführt.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Archivierte Kopie ( vom 20. November 2010 im Internet Archive)</ref><ref>Beat-Felix Stocker: Bildungspool - das umfassendste Bildungsverzeichnis der Schweiz. Abgerufen am 25. Juli 2026.</ref>
Weiterbildungsmöglichkeit[Bearbeiten]
Absolventen mit eidgenössischem Berufsattest stehen grundsätzlich Fachkurse von Verbänden und ähnlichem offen. Der Weg zu höheren Berufsbildung hingegen ist verschlossen.
Erlangen des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses[Bearbeiten]
Um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis zu erlangen, gibt es mehrere mögliche Wege:
- Absolvieren der vollständigen drei- oder vierjährigen Lehre
- Absolvieren der verkürzten Lehre (Einstieg ins zweite Lehrjahr)
- Validierung von Bildungsleistungen<ref> (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2017. Suche im Internet Archive)</ref>
- ausserhalb eines geregelten Bildungsganges (ohne Lehrvertrag) das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) absolvieren
Das Absolvieren einer vollständigen oder verkürzten Lehre bedingt einen Lehrvertrag. Einen Rechtsanspruch darauf besteht nicht.<ref>odasante.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive) (PDF)</ref>
Nur die Berufsfachschule zu besuchen ist nicht vorgesehen bzw. auch hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
In jedem Fall verlangt der Weg zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ein hohes persönliches Engagement. Sei es beim Bewerben auf einen weiteren Lehrvertrag oder beim informellen Erwerben der notwendigen Bildung.
Abschlüsse in Zahlen[Bearbeiten]
Die Anzahl erfolgreich abgeschlossener Berufsatteste ist im Jahr 2018 zum ersten Mal leicht zurückgegangen im Vergleich zum Vorjahr. Seither steigen die Abschlusszahlen wieder an. 2021 stieg zum ersten Mal die Zahl von EBA Abschlüssen auf über 7000.<ref>Rückgang der EBA Abschlüsse im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr. Abgerufen am 2. September 2019.</ref><ref>Bundesamt für Statistik: Berufliche Grundbildung: Basistabellen – 2018 | Tabelle. 26. April 2019, abgerufen am 2. September 2019.</ref>
| Jahr | 1990 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlehre | 1541 | 1936 | 2081 | 2130 | 2251 | 2406 | 2474 | 2526 | 2598 | 1925 | 1574 | 1324 | 1174 | 1034 | 1066 | 750 | 374 | |||||||
| Berufsattest | 94 | 99 | 1591 | 2436 | 2894 | 3690 | 4026 | 4309 | 4978 | 5870 | 5917 | 6683 | 6995 | 6948 | 6706 | 6890 | 7088 | |||||||
| Gesamt | 1541 | 1936 | 2081 | 2130 | 2251 | 2406 | 2474 | 2620 | 2697 | 3516 | 4010 | 4218 | 4864 | 5060 | 5375 | 5728 | 6244 | 5917 | 6683 | 6995 | 6948 | 6706 | 6890 | 7088 |
Datei:Anlehre - Berufsattest 1990 bis 2014.png
Berufsattest in Liechtenstein[Bearbeiten]
Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein entsprechen jenen der Schweiz. Seit 2008 werden die Abschlusszeugnisse zweijähriger Lehren als Berufsattest (BA) bezeichnet. Sie entsprechen dem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) in der Schweiz. Die beiden Länder anerkennen ihre Berufsabschlüsse gegenseitig.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Erläuterungen zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung. ( des Vorlage:IconExternal vom 27. Januar 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Verfasst vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Bern</ref>
Internationale Einordnung[Bearbeiten]
Das Berufsattest ist ein Abschluss auf Sekundarstufe II bzw. ISCED Level 3B, jedoch ohne direkten Zugang zu Tertiärstufe.
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 37 Eidgenössisches Berufsattest
- Leitfaden „Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest“ (PDF; 145 kB), Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, März 2005
- Berufliche Grundbildung
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />