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Burgward

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Ein Burgward (mittellateinisch burgwardium oder burgwardum, auch Burgwart) war ein kleinräumiger Herrschafts-, Verwaltungs- und Abgabenbezirk in den Gebieten an und östlich von Elbe und Saale, der seit der Mitte des 10. Jahrhunderts in der schriftlichen Überlieferung fassbar wird und im ausgehenden 11. und beginnenden 12. Jahrhundert wieder unterging. Burgwarde bildeten unterhalb von Mark und Grafschaft die unterste Ebene der vom Königtum getragenen Herrschaftsgliederung im eroberten sorbischen und slawischen Grenzland.<ref name="hardt">Matthias Hardt: Burgward, Burgwardverfassung. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage, Band 1, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008 (hrgdigital.de).</ref> Der Begriff bezeichnet dabei in erster Linie den Bezirk, nicht die Befestigung selbst; in der Regel, aber nicht zwingend, war ihm eine Wehranlage als Mittelpunkt zugeordnet (Burgwardmittelpunkt).<ref name="billig-2019" details="S. 230.">Gerhard Billig: Burgward – Adel? Stellungnahme zu: Karlheinz Hengst, Das Gebiet zwischen Saale und Elbe vor tausend Jahren. Betrachtungen von Ostthüringen bis Mittelsachsen aus sprachgeschichtlicher Sicht mit besonderer Beachtung des slawischen Adels vom 10. bis 13. Jahrhundert. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 90 (2019), S. 225–239 (Volltext).</ref>

Begriff und Wortgeschichte[Bearbeiten]

Das Wort verbindet Burg mit dem Element ward/wart im Sinne von „Wache, Obhut“. Das Deutsche Rechtswörterbuch verzeichnet das Lemma in altsächsischer (burgwardi), mittelniederdeutscher (borchwart) und hochdeutscher Form (burgwart, burgwarte) sowie in den latinisierten Varianten burgwardium, burgwardus und burquardus. Als Bedeutungen werden „Bezirk um eine befestigte Stadt, Burg“ und, in einer eigenen Untergliederung, der Burgward „als Steuerbezirk“ geführt.<ref name="drw">Burgward. In: Deutsches Rechtswörterbuch. Heidelberger Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 4. September 2026.</ref>

Der Autor und Forscher Gerhard Billig hat betont, dass Burgward „einen Bezirk, einen herrschaftlich-verwaltungsmäßigen Kleinraum, keineswegs automatisch eine Wehranlage“ meint; die Urkunden unterscheiden regelhaft zwischen Burg und zugehörigem Besitz und sprechen von civitates et castella. Eine Gleichsetzung von Burgwall, Burgward und Adelssitz ist nach seiner Auffassung nicht zu belegen.<ref name="billig-2019" details="S. 230." />

Schriftliche Überlieferung[Bearbeiten]

Burgwarde sind fast ausschließlich in Königsurkunden und in der Überlieferung geistlicher Empfänger belegt, in denen geschenkte Orte durch die Formel in burgwardo beziehungsweise in burgwardio lokalisiert werden. Matthias Hardt nennt als frühesten Beleg eine Urkunde von 961;<ref name="hardt" /> das Deutsche Rechtswörterbuch führt bereits für 946 eine Havelberger Nennung (civitatem cum burcwardo) an und verzeichnet weitere Belege unter anderem für 961 (Magdeburg: municipium etiam vel burgwardum urbis Z.), 981 (Memleben), 983 (Meißen: omnes qui in eodem burgwardo habitent), 999 (Barby), 1004 (Magdeburg: civitatem … cum toto eius territorio sive burgwardio) und 1012 (Merseburg) bis hin zu Nennungen um 1150.<ref name="drw" />

Die Überlieferung ist damit stark von den Interessen kirchlicher Empfänger geprägt. Billig hielt es für wahrscheinlich, dass daneben weitere, weltliche Burgbezirke bestanden, die nicht überliefert sind, weil nur die geistlichen Einrichtungen entsprechende Aufzeichnungen anlegten.<ref name="billig-2019" details="S. 231." /> Für die Zeit vor der Burgwardorganisation lassen sich Burgbezirke im Saalegrenzraum aus dem Hersfelder Zehntverzeichnis des ausgehenden 9. Jahrhunderts erschließen; dessen Burgen erscheinen in einer Merseburger Urkunde Ottos II. von 974 als civitates et castella und später einzeln als Burgwarde.<ref name="billig-2019" details="S. 231." />

Vorläufer und Entstehung[Bearbeiten]

Dass die Gliederung des Raumes in Burgbezirke für das Frühmittelalter eine Allgemeinerscheinung war, gilt seit den Arbeiten von Heinrich Felix Schmid zur Burgbezirksverfassung bei den slawischen Völkern (1926) als gesichert; Wehrorganisation, Rechts-, Abgaben- und Kultbezirke standen dahinter, ohne dass die spärliche Überlieferung klar umrissene Verhältnisse erkennen ließe.<ref name="billig-2020" details="S. 27.">Gerhard Billig: Burgen in der gegliederten Kulturlandschaft Sachsens. Betrachtungen zu Erscheinung und räumlicher Verbreitung hoch- und spätmittelalterlicher Wehranlagen im Vergleich zu den frühmittelalterlichen und zur Entwicklung der historischen Regionalität in Sachsen. Aus dem wissenschaftlichen Nachlass herausgegeben und mit einem Kommentar versehen von Susanne Baudisch und Reinhardt Butz. Dresden 2020, doi:10.25366/2020.10.</ref> Als unmittelbare Vorläufer der Burgwarde gelten einerseits die slawische Burgbezirksgliederung, wie sie die Angaben des sogenannten Bayerischen Geographen aus der Mitte des 9. Jahrhunderts mit ihren civitates erkennen lassen, andererseits das karolingisch-ostfränkische Burgbezirkssystem des Saaleraums.<ref name="billig-2020" details="S. 27." />

Die Einführung der Burgwardorganisation setzte mit der Schaffung der Marken unter Otto I. ein und setzte sich im Laufe der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts durch.<ref name="billig-2020" details="S. 27." /> Billig ordnete sie zeitlich einer dritten Phase zu, die er von der Eroberung des Gebietes zwischen Saale und Bober/Queis unter Heinrich I. (928/929) und von der Markenbildung unter Markgraf Gero ab 937 abhob: Erst mit der Neuordnung der Marken nach Geros Tod 967 und den Bistumsgründungen in Merseburg, Zeitz und Meißen 968 sei die Burgwardorganisation eingerichtet worden.<ref name="billig-2019" details="S. 230." /><ref name="billig-2020" details="S. 35." /> Die Bischofskirchen aller drei Diözesen lagen innerhalb der zentralen Burgen, so dass sich Mission und der militärisch-administrative Funktionskomplex der Burgen verbanden.<ref name="billig-2020" details="S. 35." />

Die Mark als erobertes Land galt als Königsland, der Markgraf als persönlicher Träger der Herrschaft und Beauftragter des Königs; die weitgehend anonyme Besatzung der Burgwarde war wie das Amt des Markgrafen unmittelbar auf den König bezogen und von vornherein nicht erblich.<ref name="billig-2020" details="S. 35." /> Die Burgwardorganisation knüpfte an die vorgefundene Raumeinteilung an, verband sich aber politisch-rechtlich mit deutsch-feudalen, letztlich karolingisch wurzelnden Prinzipien und brachte damit die erste staatliche Herrschaftsstruktur, die bis in den Kleinraum vordrang.<ref name="billig-2020" details="S. 35." />

In der Forschung wird sie deshalb auch als Instrument gegen die von der slawischen Oberschicht beanspruchte dominatio regionis gedeutet: Wolfgang H. Fritze sah in der Ablehnung entsprechender slawischer Forderungen durch Otto I. eine langfristige ottonische Konzeption und zugleich eine Ursache des Slawenaufstands von 983. Während sich die Königsherrschaft im Kleinraum im sorbischen Süden durchsetzte, scheiterte sie im lutizischen Nordosten; das eroberte Gebiet zwischen Elbe/Saale und Oder/Bober ist dementsprechend nicht flächendeckend mit Burgwarden ausgefüllt.<ref name="billig-2019" details="S. 230 f." />

Räumliche Struktur[Bearbeiten]

Die Burgwarde knüpften an gewachsene Siedlungskammern an, deren Umrisse sich mit der Verteilung der Burgwälle nur annähernd fassen lassen; ihre Grenzen blieben fließend und orientierten sich vielfach an Wasserläufen und Wasserscheiden.<ref name="billig-2020" details="S. 40 f." /> Die Mittelpunkte erscheinen äußerlich als Burgwälle, die sich im Fundmaterial und in baulichen Einzelheiten nicht grundsätzlich von den älterslawischen Anlagen unterscheiden; vielfach wurden die Befestigungen verstärkt, teils wurden die Zentren bei weitgehender Kontinuität des zugehörigen Bezirks an strategisch günstigere Standorte verlegt. Im Bezirk selbst lagen häufig ein oder zwei weitere Befestigungen.<ref name="billig-2020" details="S. 35 f." />

Für das Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen hat Billig 39 sicher nachgewiesene und 20 hypothetisch erschlossene Burgwarde, insgesamt also 59, kartiert.<ref name="billig-2019" details="S. 231 f." /> Größe und Zuschnitt schwankten erheblich: In der Oberlausitz grenzte an den Burgward Göda mit 25 zugehörigen Dörfern der Bezirk Seitschen mit ursprünglich zwölf, nach Osten folgte Doberschau mit neun Dörfern.<ref name="billig-2020" details="S. 41." />

Auch das Verhältnis zu den älteren Gauen war uneinheitlich. In Rochlitz, Eilenburg, Altenburg und Zeitz fielen Kleingau und Burgward zusammen, in der Landschaft Parva Neletici kam es dagegen zu einer Verkopplung der Burgwarde Wurzen und Püchau, während in Daleminze und Milska der Bezug der Großlandschaft zur Unterteilung in Burgbezirke stabil blieb.<ref name="billig-2020" details="S. 41 f." /> Eine Sonderstellung nahmen die frühen Landesburgen Meißen und Bautzen ein, deren Namen auf die Landschaft übertragen wurden und bei denen sich ein engerer von einem weiteren Burgbezirk unterscheiden lässt.<ref name="billig-2020" details="S. 39 f." />

Funktionen[Bearbeiten]

Der Burgward diente der Wehrorganisation, der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Abgabenerhebung zugleich; er war zudem vielfach Bezugsrahmen der frühen kirchlichen Gliederung. Die Bevölkerung des Bezirks war zu Bau- und Wachdiensten verpflichtet: 1144 entschied König Konrad III. im Streit zwischen dem Markgrafen und dem Bischof von Meißen, dass die Bischofsorte des Milzenergaues in Bautzen Burgwerk zu leisten und Wachkorn zu liefern hätten.<ref name="billig-2020" details="S. 62." /> Die Wachkornabgabe, die im Rochlitzer Gebiet erst 1378 genau überliefert ist, wurzelt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Burgwardorganisation und betrifft nur Orte des Altsiedelgebietes.<ref name="billig-2020" details="S. 37." /> Das Deutsche Rechtswörterbuch führt den Burgward eigens auch als Steuerbezirk; die Meißner Urkunde von 983 spricht von „allen, die in demselben Burgward wohnen“.<ref name="drw" />

Mit dem Burgward konnten weitere Rechte verbunden sein: Walter Schlesinger deutete das 983 dem Meißner Domkapitel im Burgward Boritz übertragene ius laborandi et inquirendi als Rodungsrecht.<ref name="billig-2020" details="S. 44 f." /> An den Burgwardmittelpunkten entstanden vielfach die frühen Kirchen, deren Sprengel für die Rekonstruktion der Bezirke herangezogen werden; in der Oberlausitz bestand neben der Gaukirche in Bautzen einzig in Göda eine weitere frühe Kirche an einem Burgwardmittelpunkt.<ref name="billig-2020" details="S. 39 f." />

Nicht zutreffend ist die verbreitete Vorstellung, die Burgen seien von einer Adelsfamilie errichtet und die zugehörigen Dörfer lehnrechtlich oder erbuntertänig gebunden gewesen: Nach Billig erfolgte die Errichtung der jüngerslawischen Burgwälle als Arbeitsleistung der Dorfgemeinden, getragen und genutzt wurden sie von der ganzen Dorfgemeinschaft.<ref name="billig-2019" details="S. 229." />

Beispiele[Bearbeiten]

Der Gau Rochlitz umfasste in älterslawischer Zeit offenbar zwei Burgbezirke, Köttern im Norden und Fischheim im Süden. Mit der Anlage der Burg Rochlitz im Zuge der deutschen Markenorganisation wurde der sich verselbständigende Kleingau zugleich Burgward, während die beiden Vorgängerburgen weiter belegt blieben. In der Vorburg stand die Peterskirche, deren Patrozinium auf Merseburg weist und deren Gründung vor 981 zu erschließen ist.<ref name="billig-2020" details="S. 36 f." />

In Eilenburg entwickelte sich die zentrale Burg in Platzkonstanz. Der Komplex erscheint wohl schon 961 als Quesizi, in qua inest Ilburg, 981 nennt Thietmar von Merseburg die urbs Ilburg, und um 1000 heißt es ausdrücklich Villa Gubici […] in pago autem Quezici dicto in burgwardio Ilburg sita.<ref name="billig-2020" details="S. 39." />

Burgwarde konnten zu größeren Einheiten zusammengefasst werden. Nach dem Heimfall des ekkehardingischen Erbes 1046 vereinigte Kaiser Heinrich III. die fünf benachbarten Mulden-Burgwarde Rochlitz, Colditz, Leisnig, Polkenberg und Grobi/Döben und wies sie Kaiserin Agnes zu; neben den fünf Mittelpunkten umfasste das Gebiet zehn weitere Befestigungen, Rochlitz wurde zur Reichsburg ausgebaut.<ref name="billig-2020" details="S. 37 f." /> Vergleichbares geschah nach 1065 in den Elbburgwarden Strehla, Gröba und Boritz seitens der Bischöfe von Naumburg.<ref name="billig-2020" details="S. 43 f." />

Der Burgward Göda bildet insofern eine Ausnahme, als hier neben dem befestigten Mittelpunkt fünf weitere Burgen liegen, während sonst allenfalls ein bis zwei zusätzliche Anlagen im Bezirk nachweisbar sind.<ref name="billig-2020" details="S. 41." />

Wie sehr die Zuordnung einzelner Burgwarde von der Quellenkritik abhängt, zeigt der Fall Pesterwitz: Manfred Kobuch wies nach, dass die seit dem 18. Jahrhundert übliche Gleichsetzung des 1068 genannten Burgwards Buistrizi mit Pesterwitz auf einem Irrtum beruht.<ref name="kobuch">Manfred Kobuch: Der Burgward Pesterwitz – ein Irrtum. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 68 (1997), S. 313–326.</ref>

Auflösung und Nachwirken[Bearbeiten]

Mit dem großen hochmittelalterlichen Landesausbau, dem Bevölkerungswachstum, der Ausbreitung der Geldwirtschaft und der Ausbildung von Grund- und Landesherrschaft konnte eine einschichtig angelegte Verwaltungseinteilung nicht mehr greifen; die wirtschaftlichen, rechtlichen und herrschaftlichen Strukturen verselbständigten sich nach Inhalt und Reichweite.<ref name="billig-2020" details="S. 46." /> Die Burgwardorganisation verfiel rasch, ohne dass sich sogleich neue Strukturen herausbildeten; Billig sprach von einem Untergang „im ausgehenden 11. und am Beginn des 12. Jahrhunderts ohne allgemeine Folgeeinrichtungen“.<ref name="billig-2019" details="S. 231 f." /><ref name="billig-2020" details="S. 62." />

Die späten Burgwardnennungen des ausgehenden 12. und des 13. Jahrhunderts zeigen andere Funktionen als die der ottonischen Zeit: Sie erscheinen als Gerichtsbezirke sowie als Einnahme- und Abgabenbereiche, die im Gegensatz zu frühmittelalterlichem Gebrauch nach linearer Abgrenzung strebten und auch ohne eine Burg mit Mittelpunktsfunktion bestehen konnten – so der 1150 genannte Burgward an der Jahna, der mit der Burggrafschaft Meißen verbunden erscheint.<ref name="billig-2020" details="S. 46." /><ref name="billig-2020" details="S. 31 f." />

Von den 59 kartierten Burgwarden im heutigen Sachsen fanden lediglich zehn als regionale Mittelpunkte eine örtliche Fortsetzung in späterer Zeit – Leipzig, Taucha, Groitzsch, Wurzen, Colditz, Rochlitz, Leisnig, Döbeln, Strehla und Kamenz –, während die frühen Landesburgen Meißen und Bautzen eine Sonderstellung einnehmen.<ref name="billig-2019" details="S. 231 f." />

Forschungsgeschichte[Bearbeiten]

Die Erforschung der Burgwarde steht in der Tradition der Arbeiten Heinrich Felix Schmids zur slawischen Burgbezirksverfassung (1926) und der verfassungsgeschichtlichen Studien Walter Schlesingers, insbesondere seiner Untersuchung „Burgen und Burgbezirke“ (1961).<ref name="billig-2020" details="S. 27." /><ref name="schlesinger">Walter Schlesinger: Burgen und Burgbezirke. Beobachtungen im mitteldeutschen Osten. In: Ders.: Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 158–187.</ref> Als Standardwerk gilt Gerhard Billigs aus seiner Habilitationsschrift hervorgegangene Monographie Die Burgwardorganisation im obersächsisch-meißnischen Raum (1989), die archäologische und archivalische Befunde systematisch vergleicht und den Versuch einer flächendeckenden Kartierung unternimmt.<ref name="billig-1989">Gerhard Billig: Die Burgwardorganisation im obersächsisch-meißnischen Raum. Archäologisch-archivalisch vergleichende Untersuchungen (= Veröffentlichungen des Landesmuseums für Vorgeschichte Dresden. Band 20). Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1989, ISBN 3-326-00489-3.</ref>

Umstritten ist vor allem die soziale Trägerschaft der Organisation. Karlheinz Hengst vertrat 2016 aus sprachgeschichtlicher Sicht die Auffassung, Königtum und Markgrafen seien auf die enge Zusammenarbeit mit einem kontinuierlich fortbestehenden slawischen Adel angewiesen gewesen. Billig widersprach 2019 nachdrücklich: Der sorbische Adel habe mit der Eingliederung des Gebietes zwischen Saale und Bober/Queis in das Reich seine Funktion verloren, zwischen freiem sorbischem Stammesadel und Burgwardorganisation lägen ein bis zwei Generationen, und die Burgwarde seien Mittel regionaler Königsherrschaft auf der Grundlage der Entmachtung des slawischen Adels gewesen.<ref name="billig-2019" details="S. 228." /><ref name="billig-2019" details="S. 230 f." />

Billigs postum aus dem Nachlass herausgegebenes Spätwerk Burgen in der gegliederten Kulturlandschaft Sachsens (2020) fasst seine Sicht zusammen. Die Herausgeber Susanne Baudisch und Reinhardt Butz weisen darauf hin, dass der Text den Forschungsstand seiner Entstehungszeit spiegelt und in Detailfragen forschungskritisch zu betrachten ist; insbesondere lägen für zahlreiche Burganlagen inzwischen neue Datierungen aus Dendrodaten und veränderten Ansätzen zur mittelalterlichen Keramik vor, die zu abweichenden Aussagen führen können.<ref name="billig-2020" details="Kommentar der Herausgeber, S. 13 f." />

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Gerhard Billig: Die Burgwardorganisation im obersächsisch-meißnischen Raum. Archäologisch-archivalisch vergleichende Untersuchungen (= Veröffentlichungen des Landesmuseums für Vorgeschichte Dresden. Band 20). Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1989, ISBN 3-326-00489-3.
  • Gerhard Billig: Zur Rekonstruktion der ältesten slawischen Burgbezirke im obersächsisch-meißnischen Raum auf der Grundlage des Bayerischen Geographen. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 66 (1995), S. 27–67.
  • Gerhard Billig: Burgward – Adel? Stellungnahme zu: Karlheinz Hengst, Das Gebiet zwischen Saale und Elbe vor tausend Jahren. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 90 (2019), S. 225–239.
  • Gerhard Billig: Burgen in der gegliederten Kulturlandschaft Sachsens. Betrachtungen zu Erscheinung und räumlicher Verbreitung hoch- und spätmittelalterlicher Wehranlagen im Vergleich zu den frühmittelalterlichen und zur Entwicklung der historischen Regionalität in Sachsen. Aus dem wissenschaftlichen Nachlass herausgegeben und mit einem Kommentar versehen von Susanne Baudisch und Reinhardt Butz. Dresden 2020, doi:10.25366/2020.10 (Volltext, CC BY 4.0).
  • Matthias Hardt: Burgward, Burgwardverfassung. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage, Band 1, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008.
  • Bruno Herrmann: Die Herrschaft des Hochstifts Naumburg an der mittleren Elbe (= Mitteldeutsche Forschungen. Band 59). Böhlau Verlag, Köln 1970.
  • Manfred Kobuch: Der Burgward Pesterwitz – ein Irrtum. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 68 (1997), S. 313–326.
  • Heinrich Felix Schmid: Die Burgbezirksverfassung bei den slavischen Völkern in ihrer Bedeutung für die Geschichte ihrer Siedlung und ihrer staatlichen Organisation. In: Jahrbücher für Kultur und Geschichte der Slaven. Neue Folge, Band 2 (1926), S. 81–178.
  • Walter Schlesinger: Burgen und Burgbezirke. Beobachtungen im mitteldeutschen Osten. In: Ders.: Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 158–187.

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: Burgward – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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