Ärztliche Fortbildung
Vorlage:Hinweisbaustein Unter Ärztlicher Fortbildung (englisch Continuing Medical Education, CME) versteht man die „kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung“ in der Medizin tätiger Ärzte.<ref name="106. DÄT-1">106. Deutscher Ärztetag: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Transparenz und Leistungsfähigkeit im deutschen Gesundheitswesen ( vom 18. Januar 2015 im Internet Archive); Beschlussprotokoll des 106. Deutschen Ärztetages vom 20.–23. Mai 2003 in Köln: TOP-I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik; eingesehen am 25. Juli 2011.</ref>
Weitergefasst wird der Begriff als so genannte „Kontinuierliche berufliche Entwicklung“ (Continuing Professional Development, CPD).<ref>Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V: Ärztliche Fortbildung – Sachstandsbericht. 28. Mai 2004, abgerufen am 19. September 2024.</ref>
Die Fortbildungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der fachlichen Kompetenz der Ärzteschaft.<ref name="107. DÄT-2">107. Deutscher Ärztetag: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.(Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat ( vom 9. September 2013 im Internet Archive); Beschlussprotokoll des 107. Deutschen Ärztetages 2004: TOP-II Fortbildungsnachweis; eingesehen am 25. Juli 2011</ref> CME ist damit eine Maßnahme zur medizinischen Qualitätssicherung.
Historische Entwicklung in Deutschland[Bearbeiten]
Die Ärztliche Fortbildung wurde in Deutschland ab Ende des 19. Jahrhunderts landesweit organisiert. Ab 1881 bot die unter Beteiligung von Ernst von Bergmann, Robert Koch und Rudolf Virchow gegründete Dozentenvereinigung für ärztliche Ferienkurse erstmals Fortbildung in Kursform an.<ref>Peter Semler. Die Stellung der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in der ärztlichen Fortbildung. Dtsch Ärztebl 1978; 75(37): 2066-207</ref> 1900 wurde auf Initiative von Ernst von Bergmann in Berlin die Vereinigung zur Abhaltung von Fortbildungskursen für praktische Ärzte gegründet.<ref>Bernd Luther, Hans Lippert. Die Entwicklung des ärztlichen Fortbildungswesens in Berlin durch den Chirurgen Ernst von Bergmann. Z ärztl Fortb 1987; 81: 21</ref> 1901 wurde zur staatlichen Koordination der ärztlichen Fortbildung ein Zentralkomitee für das ärztliche Fortbildung in Preussen etabliert,<ref>Moritz Fürst. Das Fortbildungswesen für praktische Ärzte. In: Der Arzt. Ein Leitfaden der sozialen Medizin. 1909, Seite 30 ff. Nachdruck 2017.</ref> welches für alle Ärzte Fortbildung gebührenfrei und überregional anbot und ab 1904 Mitherausgeber der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung war.<ref>Eva Heine. Die Anfänge der organisierten Fortbildung im Deutschen Reich. München 1985</ref> Bis 1926 hatten sich in allen deutschen Staaten Landeskomitees für ärztliche Fortbildung mit insgesamt 79 Lokalvereinigungen gegründet. Zur Koordination dieser Aktivitäten auf Reichsebene war bereits 1908 der Reichsausschuss für das ärztliche Fortbildungswesen eingerichtet worden.<ref>Elke Böthin. Ärztliches Fortbildungswesen in Deutschland 1871-1945. Sudhoffs Archiv Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte 2015; 99(2): 145-176</ref> 1935 wurde die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend gemacht.<ref>Kurt Blome. Neue Richtlinien über ärztliche Fortbildung. Ärztliche Pflichtfortbildung. Dtsch Ärztebl 1935; 65 (33): 773-777</ref> Mit Ende des Nationalsozialismus wurde 1945 eine gesetzliche Pflichtfortbildung für Ärzte nicht übernommen. 1964 wurde sie für das Gebiet der DDR erneut eingeführt.<ref>Elke Böthin: Ärztliche Fortbildung in Deutschland – Pflicht und Freiwilligkeit. In: Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen. Band 107, Nr. 4–5, S. 327–334, doi:10.1016/j.zefq.2013.03.017 (online [abgerufen am 11. Mai 2020]).</ref> Diskussionen über die Notwendigkeit einer Pflichtfortbildung wurden auch in Westdeutschland seit den 1970er immer intensiver geführt.<ref>Deutsches Ärzteblatt: Archiv "D. Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung" (08.06.1972). Abgerufen am 16. September 2024.</ref> Entsprechende Regelungen wurden aber bis zum Ende der 1990er Jahre von den Ärztekammern abgelehnt.<ref>Günter Ollenschläger, Justina Engelbrecht: Ärztliche Pflichtfortbildung und Fortbildungsnachweis. Beiträge zur Qualitätssicherung in der Medizin? In: Z ärztl Fortbild (ZaeF) 89: 179-183 (1995). (archive.org [PDF]).</ref> 1999 beschloss der 102. Deutsche Ärztetag die bundesweite Einführung eines einheitlichen Fortbildungsnachweises. Hier war zunächst ein Zertifikat auf freiwilliger Basis geplant.<ref>Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Tagesordnungspunkt „Fortbildungsnachweis“: Richtlinien für zertifizierte Fortbildung. 18. Juni 1999, abgerufen am 16. September 2024.</ref>
Ärztliche Fortbildungspflicht[Bearbeiten]
Eine gesetzliche Verpflichtung der Ärzte zur regelmäßigen Fortbildung wurde erst 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) (§ 95 d und § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) eingeführt. Während die ärztliche Fortbildungspflicht zuvor ausschließlich berufsrechtlich geregelt war, wurde sie dadurch Bestandteil des Sozialgesetzbuches und somit Bundesgesetz.<ref name="SGB">Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 95d; eingesehen am 13. November 2008</ref><ref>§ 137 SGB 5 - Einzelnorm. Abgerufen am 16. September 2024.</ref>
Ärztliche Fortbildungsordnung[Bearbeiten]
Vor diesem Hintergrund beschloss der Deutsche Ärztetag 2004 in einer sogenannten (Muster-)Fortbildungsordnung – zuletzt aktualisiert 2024 – Vorgaben zu Inhalten, Methoden und Nachweis der Ärztlichen Fortbildung.<ref>Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: 107. Deutscher Ärztetag: Fortbildung – Punkt für Punkt. 14. Mai 2004, abgerufen am 16. September 2024.</ref><ref>Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Entschließungen zum Tagesordnungspunkt V: Ärztliche Fortbildung – Sachstandsbericht. 28. Mai 2004, abgerufen am 16. September 2024.</ref><ref name=":1">Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Fortbildungsordnung 2024 in der Fassung vom 09.05.2024. 9. Mai 2024 (archive.org [PDF]).</ref> Es handelt sich dabei um Empfehlungen für die 17 Landesärztekammern, zu deren gesetzlichen Aufgaben die Regelung der ärztlichen Fortbildung gehört. Konkret sind dies die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltern und die Ausstellung von Fortbildungszertifikaten für den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung nach § 95d und § 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Dazu erlassen Ärztekammern auf Grundlage der Heilberufe- und Kammergesetze und unter Berücksichtigung der (Muster-)Fortbildungsordnung die für ihre Kammerbereiche verbindlichen Fortbildungsordnungen oder Fortbildungssatzungen.<ref>Gesetzliche und berufsrechtliche Regelungen zur ärztlichen Fortbildungspflicht. Bundesärztekammer, abgerufen am 16. September 2024.</ref>
Anerkannte Fortbildungsmaßnahmen[Bearbeiten]
Als geeignet für die Fortbildung nach der Fortbildungsordnung werden folgende Maßnahmen anerkannt, die bestimmten Kategorien zugeordnet und – ja nach didaktischer Relevanz – mit bestimmen Punktzahlen (sogenannten Fortbildungspunkten) bewertet sind:<ref name=":1" />
- Kategorie A: Vortragsveranstaltung mit Diskussion. 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme.
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden: 3 Punkte pro 1/2 Tag.
- Kategorie C: Fortbildung in Kleingruppen (max. 25 Personen) mit Beteiligung der Teilnehmenden (z. B. praktische Übung, Workshop, Qualitätszirkel, Fallkonferenz, Balintgruppe, Supervision, Literaturkonferenz, Peer-Review). 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Lernerfolgskontrolle.
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesenem Bestehen einer obligatorischen Lernerfolgskontrolle als Fragentest. 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle.
- Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur sowie Lehrmittel. Innerhalb dieser Kategorie werden ohne Einzelnachweis 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge: Tätigkeit als Autorin oder Autor. 5 Punkte pro wissenschaftliche Veröffentlichung Referierendentätigkeit/Qualitätszirkelmoderation/Wissenschaftliche Leitung. Innerhalb dieser Kategorie werden maximal 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.
- Kategorie G: Hospitationen. 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag.
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, z. B. Curricula der Bundesärztekammer (BÄK-Curricula), Weiterbildungskurse gem. (Muster-)Kursbüchern der Bundesärztekammer. 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit.
- Kategorie I: Tutoriell unterstütztes eLearning (online basiertes, inhaltlich definiertes, angeleitetes Selbststudium) mit nachgewiesenem Bestehen einer obligatorischen Lernerfolgskontrolle als Fragentest. 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle.
- Kategorie K: Blended Learning-Fortbildungsmaßnahme in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstütztem eLearning.
- Kategorie L: Zusatzstudiengänge. 1 Punkt pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
Nachweis der Fortbildungspflicht[Bearbeiten]
Zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung dient das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer. Das Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die Teilnahme an von der Ärztekammer anerkannten Fortbildungsmaßnahmen nachweist, die mit insgesamt mindestens 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden.
Dieses Zertifikat dient als Nachweis für die Kassenärztlichen Vereinigungen, die dazu verpflichtet sind „ihre Mitglieder auf Einhaltung ihrer Fortbildungspflichten zu überprüfen“. Der Nachweis über die Fortbildungen gemäß SGB V erfolgt über das persönliche Fortbildungskonto eines in Deutschland zugelassenen Arztes. Dazu erhält jeder Arzt von seiner Landesärztekammer eine persönliche 15-stellige Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN). Die EFN ist bundeseinheitlich aufgebaut, personengebunden und lebenslang gültig.<ref name="EFN">Ärztekammer Hamburg: Was bedeutet Einheitliche Fortbildungsnummer. Ärztekammer Hamburg, abgerufen am 12. März 2018.</ref> Ursprünglich war vorgesehen, aus datenschutzrechtlichen Überlegungen die EFN alle drei Jahre neu zu vergeben<ref name=":0">Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern: Datenschutz und EIV. In: Elektronische Informationsverteiler (EIV). Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, 6. November 2005, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 6. November 2005; abgerufen am 12. Februar 2021: „- Einheitliche Fortbildungsnummer 15-stellig - numerisch wird aus datenschutzrechtlichen Überlegungen voraussichtlich alle drei Jahre neu vergeben“</ref>. Die EFN wird den Ärzten als Barcode von den Ärztekammern zur Verfügung gestellt, so dass diese direkt auf den Anmeldeformularen genutzt werden kann.<ref>EFN-Barcode. 22. Juni 2021, abgerufen am 22. Juni 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Zudem ist die EFN auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) aufgedruckt. Die Bundesärztekammer stellt zudem eine eigene App zur Verfügung (FobiApp)<ref>FobiApp.de/</ref>.
Die EFN beinhaltet folgende Daten:<ref Name ="EFN" />
| Stelle | Bedeutung |
|---|---|
| 1,2 | Berufsgruppe z. B. Internist |
| 3,4,5 | Länderkennung nach ISO 3166 |
| 6,7,8 | Kennung der anerkennenden Einrichtung |
| 9-14 | 6-stellige laufende Nummer, die keine Kodierung enthält |
| 15 | Prüfziffer (ergibt sich durch Anwendung der Luhn-Formel)<ref name=":0" /> |
Qualitätssicherung der Fortbildung[Bearbeiten]
Zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung müssen nach Vorstellung der Ärztekammern Fortbildungsmaßnahmen absolviert werden, die eine hohe Qualität besitzen und die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren. Entsprechende Qualitätsanforderungen der Bundesärztekammer existieren in den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung<ref>Bundesärztekammer (Hrsg.): Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung. 4. überarbeitete Auflage. Berlin 14. Oktober 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).</ref> und in einer Fortbildungsordnung.<ref>Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Fortbildungsordnung 2024. Berlin 9. Mai 2024 (bundesaerztekammer.de [PDF]).</ref> Für ausgewählte Themen existieren Fortbildungscurricula der Bundesärztekammer mit konkreten Vorgaben unter anderem zu Qualifikation des Lehrpersonals, erwünschten Anzahl und Präsenzpflicht der Teilnehmenden, Lernerfolgskontrolle. Die Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme als „BÄK-Curriculum“ darf nur erfolgen, sofern die zuständige Ärztekammer diese Maßnahme im Vorfeld geprüft und bestätigt hat, dass sie den definierten Inhalten und Anforderungen eines Curriculums entspricht (Äquivalenzbestätigung). Die von der zuständigen Ärztekammer geprüfte Fortbildungsmaßnahme wird von den Ärztekammern wechselseitig als BÄK-Curriculum anerkannt, sodass die Teilnehmenden entsprechende Angebote bundesweit wahrnehmen können.<ref>Bundesärztekammer (Hrsg.): BÄK-Curriculum Ärztliche Führung. 2. Auflage. 14. April 2023 (bundesaerztekammer.de [PDF]).</ref>
Kritik[Bearbeiten]
Die gesetzlichen Bestimmungen lassen die Regelung der Organisation der Fortbildungsveranstaltungen offen. Obwohl das Gesetz vorschreibt, dass die Weiterbildungen „frei von wirtschaftlichem Interesse“ sein müssen,<ref name="SGB" /> sind hinter vielen kostenlosen Angeboten Pharmafirmen als Sponsoren klar zu erkennen. Die für die Zertifizierung und Einhaltung der Werbefreiheit zuständigen Ärztekammern sind ihrer Aufgabe nur beschränkt gewachsen.<ref>Laura M. Lenzen, Johann W. Weidringer, Günter Ollenschläger. Interessenkonflikte in der ärztlichen Fortbildung – Untersuchungen an zertifizierten Online-Fortbildungsangeboten. Zeitschr. f. Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2016; 100-111: 60-68</ref> Mittlerweile hat jeder große Pharmakonzern ein eigenes CME-Portal. Laut Franz-Joseph Bartmann, ehemaliger Vorsitzender des Senats für ärztliche Fortbildung, liegt das Problem in der großen Anzahl notwendiger Angebote, die von den Berufsverbänden allein nicht erbracht werden können, sowie darin, dass Fremdangebote von den Ärztekammern nicht bis ins letzte Detail überprüft werden können.<ref name="Spiegel Online">Jörg Auf dem Hövel: Macht der Pharma-Portale erbost das Kartellamt; Spiegel Online, Bericht vom 15. Oktober 2008; zuletzt eingesehen am 6. November 2012.</ref>
Durch die Missachtung der datenschutzrechtlichen Überlegungen, die EFN alle drei Jahre neu zu vergeben,<ref name=":0" /> ist es den Organisatoren der Fortbildungsveranstaltungen möglich, eigene Fortbildungsregister aufzubauen. Somit kann ein Fortbildungsprofil eines Teilnehmers erstellt werden.
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Elke Böthin. Entstehung und Regelung ärztlicher Fortbildung in Deutschland. Eine komparative Analyse des Zeitraums 1945-1990 unter Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung standespolitischer Grundlagen. Berlin, Dissertation Med. Fakultät der Charite, 2017
- Laura Maria Lenzen. Interessenkonflikte in der ärztlichen Fortbildung. Köln, Dissertation Med. Fakultät der Universität zu Köln, 2015
Weblinks[Bearbeiten]
- Bundesärztekammer (Deutschland). Ärztliche Fortbildung - Definitionen, Rechtlicher Rahmen, Curricula, Fortbildungsanerkennung
- Bundesärztekammer (Deutschland). Bundesweite Fortbildungssuche
- Bundesärztekammer (Deutschland). Elektronischer Informationsverteiler EIV, Elektronische Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten für die ärztliche Fortbildung
- Fortbildungsangebote der Landesärztekammern für Ärztinnen und Ärzte
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />