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Proprietäre Software

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Proprietäre Software bezeichnet eine Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzer und Dritte stark einschränkt. Ursprünglich war dies durch eine Abhängigkeit der Software von der Hardware bedingt. Die Praxis, Quelltexte von Computerprogrammen unter Verschluss und damit im engeren Sinne „proprietär“ zu halten, kam mit der zunehmenden öffentlichen Verbreitung von Computern mit gleichen Mikroprozessoren in den frühen 1980er Jahren auf.<ref name="landley2009" /> Es gibt zahlreiche Mechanismen, die eine Software „proprietär“ machen und halten können: durch Softwarepatente, das Urheberrecht, Lizenzbedingungen (EULAs), das Aufbauen der Software auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Standards und die Behandlung des Quelltextes als Betriebsgeheimnis (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.).<ref>S. Donovan: Patent, copyright and trade secret protection for software. Potentials, IEEE, 2002, doi:10.1109/45.310923.</ref>

Geschichte[Bearbeiten]

Bis in die späten 1960er waren Computer riesige und teure Mainframe-Maschinen, die in speziellen klimatisierten Räumen betrieben und eher vermietet als verkauft wurden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref><ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] leasegenie.com, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2008-04-11;: Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Service und die Software waren Zubehör und wurden bis 1969 ohne Extrakosten gestellt. Der Quelltext von Software war üblicherweise verfügbar. Nutzer, die Software entwickelten, machten diesen ebenfalls verfügbar; es existierte eine Kultur des offenen Software- und Quelltextaustausches (ähnlich der Hacker-Kultur).<ref>Origins and History of the Hackers, 1961-1995 Eric S. Raymond: The Art of Unix Programming (englisch)</ref> 1969 leitete jedoch IBM, unter dem Druck einer schwebenden Antitrust-Ermittlung, einen Wandel der Entwicklung ein: IBM entbündelte Software und Hardware und machte damit Software zum eigenständigen Produkt.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. IBM; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);: Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref><ref>Pugh, Emerson W. Origins of Software Bundling. IEEE Annals of the History of Computing, Vol. 24, No. 1 (Jan–Mar 2002): pp. 57–58.</ref><ref>Hamilton, Thomas W., IBM's unbundling decision: Consequences for users and the industry, Programming Sciences Corporation, 1969.</ref> Ein zweiter Grund war das Auftauchen von Computern auf Basis standardisierter Mikroprozessoren, welche erstmals einen weltweiten Markt für binär vertriebene Software schaffte; davor gab es einen fragmentierten inkompatiblen Computer-Markt, der am ehesten über den Quelltext zu adressieren war.<ref name="landley2009">Rob Landley: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. landley.net, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);: Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

In den späten 1970er und den frühen 1980er Jahren begannen die meisten Computerhersteller, den Quelltext unter Verschluss zu halten.<ref name="cantrill2014" /><ref name="ibm1983" /> Damit sollte verhindert werden, dass Mitbewerber die Software auf ihren Systemen einsetzen konnten. Diese Proprietarisierung der Software wurde schnell zur Norm. Später beschrieb Brewster Kahle den Wandel der rechtlichen Charakteristik von Software als Konsequenz des erlassenen U.S. Copyright Act of 1976.<ref name="Cringely">Robert X. Cringely’s interview mit Brewster Kahle, bei der 46ten Minute (englisch)</ref> Robert Landley nennt die Gesetzesänderung des amerikanischen Copyright, welche ab 1983 auch binären Programmen Urheberschutz zusprach, zuvor hatte diesen nur der Programm-Quelltext.<ref name="landley2009" /><ref>Impact of Apple vs. Franklin Decision</ref> Die bis dahin blühende „Hackerkultur“ begann nun zu zerfallen. In diesem Umfeld wurde das Unternehmen Microsoft zum erfolgreichen Pionier des proprietären und kommerziellen Entwicklungs- und Vertriebsmodells für Software ohne Hardware, siehe auch Bill Gates „Open Letter to Hobbyists“ von 1976.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref>

Beginnend im Februar 1983 führte IBM das "object-code-only"-Modell, also die Vermarktung einer Software ohne Quelltext, für eine wachsende Liste ihrer Software ein.<ref name="cantrill2014">Bryan Cantrill: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);: Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref><ref name="ibm1983">John Gallant: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Computerworld, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);: Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

1980 war Richard Stallman mit anderen Programmierern am MIT angestellt und stellte fest, dass ihnen erstmals der Zugriff auf den Quelltext eines neuinstallierten Drucker-Gerätetreibers für den Drucker Xerox 9700 verweigert wurde. Stallman hatte bei bisherigen Druckern (XGP, Xerographic Printer) die Treiber so modifiziert, dass der Nutzer elektronisch benachrichtigt wurde, wenn der Druckauftrag abgeschlossen oder steckengeblieben war. Dass es nun nicht mehr möglich war, diese nützlichen Fähigkeiten zu integrieren, überzeugte Stallman von der Notwendigkeit, Software nicht-proprietär zu halten. Dies führte letztendlich zu der Gründung der Free Software Foundation (FSF) und deren andauernden Kampagnen gegen proprietäre Software.<ref name="freeasinfreedom-Chap1">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden. Chapter 1. Available under the GFDL in both the initial O’Reilly edition and the updated <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/WaybackSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Vorlage:Webarchiv/Wartung/URLSkriptfehler: Ein solches Modul „TemplUtl“ ist nicht vorhanden. Beide abgerufen am 27. Oktober 2006.</ref>

Begriffsursprung und Definition der FSF[Bearbeiten]

Die Free Software Foundation (FSF) und Richard Stallman, die den Begriff „proprietäre Software“ geprägt haben und aktiv verbreiten, meinen damit Software, deren Entwickler oder Vertreiber den Endbenutzern explizit Freiheitsrechte entziehen, die laut der FSF hinsichtlich Software immer gegeben sein sollten:

  • die Freiheit, die Software zu untersuchen und zu ändern (z. B. entzogen durch die Nichtverfügbarkeit des Quellcodes oder Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • die Freiheit, die Software weiterzugeben (z. B. entzogen durch Kopierverbot via EULA (End User License Agreement; Vertragsregelungen) oder Geheimhaltungsvereinbarungen)
  • die Freiheit, die Software für beliebige Zwecke auszuführen (z. B. entzogen durch Nutzungseinschränkungen via EULA)

Deswegen bezeichnet die FSF proprietäre Software auch als Unfreie Software, im Sinne fehlender Freiheiten<ref>Unfreie Software (auch Proprietäre Software genannt); steht im Gegensatz zu Freier Software (Freiheitsgewährender Software), welche Freiheiten gewährt: dabei geht es nicht um monetäre Aspekte.</ref><ref>Unfreie Software (GNU.org)</ref> oder freiheitsentziehender Software. Die FSF verwendet bewusst nicht den Begriff „Closed Source Software“, der ihr nicht weit genug geht, um das Problem zu beschreiben.

Laut FSF handelt es sich bei proprietärer Software potentiell auch um Schadsoftware, weil diese aufgrund des fehlenden Quelltexts nicht analysierbar ist und ein Nutzer deshalb blind dem Anbieter vertrauen muss.<ref>Proprietäre Software ist häufig Schadsoftware (gnu.org).</ref> Die FSF pflegt eine Übersicht von proprietären Software-Lizenzen (wie auch nicht-proprietären).<ref>Softwarelizenzen auf gnu.org.</ref>

Die FSF sieht als Gegenkonzept zu proprietärer Software die „Freiheitsgewährende Software“ (sogenannte Freie Software), Software also, die einem Nutzer mit Empfang des Computerprogramms die von der FSF als essentiell angesehenen Freiheiten gewährt.

Obwohl Kommerzialität häufig mit Proprietarität vergesellschaftet ist, lehnt die FSF die These ab, dass Programmierer berechtigt seien, Nutzern Freiheiten zu entziehen, um Gewinn zu erzielen.<ref>„Sollte ein Programmierer nicht eine Belohnung für seine Kreativität verlangen dürfen?“ gnu.org.</ref> Allerdings ist die FSF nicht gegen kommerzielle Software, sondern unterstützt durchwegs den Verkauf von Software, wenn diese ihren Empfängern Freiheiten gewährt.<ref>Freie Software verkaufen gnu.org.</ref> Obwohl auch die FSF zugibt, dass Kommerzialisierung von Freier Software schwierig ist,<ref name="LAS300RMS">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Linux action show, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.): Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> sieht sie den Aspekt Kommerzialität als unabhängig von Proprietarität.<ref>Kommerzielle Software auf gnu.org.</ref>

Abgrenzung[Bearbeiten]

Die FSF definiert proprietäre Software derart, dass diese nicht beliebig durch Dritte angepasst und weiterverwendet werden darf,<ref>Kategorien freier und unfreier Software: Proprietäre Software – Seitenabschnitt bei der FSF; Stand: 29. Juli 2001.</ref> und sieht einen klaren dualistischen Gegensatz zu freier Software unter „freien Lizenzen“.<ref>freie Lizenzen auf Gnu.org</ref> Eine entscheidende Eigenschaft von „freier Software“ laut Definition der FSF ist, dass auch deren „freie Lizenzen“ jedoch nicht „alles-ist-erlaubt“ bedeuten. Beispielsweise kann nicht-proprietäre, freie Software für Dritte die Freiheit ausgenommen haben, eine Software proprietär zu machen (z. B. durch Lizenzänderungen) oder mit proprietärer Software zusammen verwendet zu werden. Jedoch sind auch andere Anforderungen und Einschränkungen üblich; z. B. Copyleft-Lizenzen; die von der FSF empfohlene GPL erzielt dieses Ergebnis.

Die Gruppe der freizügigen Lizenzen, ebenfalls als nicht-proprietär angesehene freie Softwarelizenzen, erlauben dagegen die Relizenzierung, fordern aber die Nennung der Ursprungsautoren. Nur Software, die aus dem Urheberschutz in die Public-Domain aktiv entlassen wurde oder durch Auslaufen von Schutzfristen herausgefallen ist (gemeinfreie Software), ist ohne jegliche Einschränkungen und hat somit jegliche Proprietarität verloren und erlaubt „Alles“.

Andere, wie beispielsweise die Open Source Initiative, sehen als Kerneigenschaft der proprietären Software die Nichtverfügbarkeit des Quelltextes, das Gegenmodell wäre dann quelloffene Software (Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:lang“ ist nicht vorhanden.).

Für Software, deren Quelltext verfügbar ist und die für einige, aber nicht beliebige Anwendungsfälle die Weiterverwendung erlaubt (halbfreie Software, manchmal auch „Source available“ oder „Shared Source“), gibt es kontroverse Diskussionen über deren Einordnung. Beispiel für eine solche Software wäre Photoshop 1.0.1, dessen Quelltext 2013 unter einer Lizenz veröffentlicht wurde, welche zwar eine beliebige private Verwendung erlaubt, jedoch eine kommerzielle Weiterverwendung und Weiterverbreitung ausschließt.<ref>Bryan Bishop: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. theverge.com, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref><ref>Adobe Photoshop Source Code</ref> Ein weiteres Beispiel ist das Computerspiel Allegiance, dessen Quelltext unter einer nicht-kommerziellen Shared-Source-Lizenz im Jahre 2004 freigegeben wurde und nun von der Spielgemeinde selbst weiterentwickelt wird.<ref name="allegiancesource">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] gamespot.com, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.): Skriptfehler: Ein solches Modul „Text“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Auch sollte proprietäre Software nicht mit kommerzieller Software gleichgesetzt werden. Kommerzielle Software, die an Kunden verkauft oder lizenziert wird, kann sowohl proprietäre als auch freie Software (meist kombiniert mit Dienstleistungsangeboten)<ref>Debian Tutorial: 2.2 What’s free software? (englisch) – Seitenabschnitt bei Debian; Stand: 29. Dezember 2009.</ref> sein; der Unterschied ist, dass bei proprietärer Software Weiterverkauf und Anpassung eingeschränkt oder verboten sein können. Kostenlose proprietäre Software wird als Freeware bezeichnet.

Das Eigenschaftswort „proprietär“ kann auch auf Protokolle (wie z. B. für Netzwerke), APIs und Dateiformate angewandt werden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Gartner, Inc.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: proprietär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.

Beispiele für proprietäre Lizenzen:

  • Kapitel 5 (von Understanding Open Source and Free Software Licensing)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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