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Haushaltsgrundsätzegesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von HGrG)
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und
der Länder
Kurztitel: Haushaltsgrundsätzegesetz
Abkürzung: HGrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Haushaltsrecht
Fundstellennachweis: 63-14
Erlassen am: 19. August 1969
(BGBl. I S. 1273)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1970
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Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2025
(Art. 7 Abs. 1 G vom 21. August 2024)
GESTA: D071
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) definiert Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Es beruht auf der Ermächtigung in Art. 109 Abs. 4 Grundgesetz: „Vorlage:Str trim“

Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Landeshaushaltsordnungen (LHO) übernehmen deshalb die Regelungen des HGrG, ergänzen und konkretisieren sie.

Mit Inkrafttreten des HGrG 1969 wurde das Haushaltsrecht von Bund und Ländern grundsätzlich neu gestaltet und vereinheitlicht. Neben anderen Änderungen wurde das HGrG durch das Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (Inkrafttreten 1. Januar 1998) weiterentwickelt. Es ermöglichte die Einführung der Budgetierung (§ 6a HGrG) und einer Kosten- und Leistungsrechnung (§ 6 Abs. 3 HGrG).<ref>Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz</ref>

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG) vom 31. Juli 2009<ref>Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz – HGrGMoG). auf www.dip21.bundestag.de</ref> wurde die Möglichkeit eröffnet, statt einer kameralen Haushaltswirtschaft die Doppik einzuführen. Die Novellierung soll ein Mindestmaß an Einheitlichkeit gewährleisten.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Weblinks[Bearbeiten]

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