Heir apparent
Vorlage:Hinweisbaustein {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) (dt. etwa unmittelbarer Erbe, im Pl. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) ist im anglo-amerikanischen Recht die Bezeichnung für einen voraussichtlichen, rechtmäßigen Erben, wenn nicht die Möglichkeit besteht, dass dieser noch durch die Geburt eines Erben mit höherrangigem Recht aus seiner Stellung verdrängt werden könnte.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Heir Apparent Law & Legal Definition.] USLegal.com, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 2. November 2017 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Er kann seine Stellung nur dadurch verlieren, dass er vor dem Erblasser stirbt oder er von diesem durch besonderen Rechtsakt enterbt wird. Dies unterscheidet den heir apparent vom heir presumptive, bei dem es noch möglich ist, dass er durch die spätere Geburt eines anderen Kindes auf einen niedrigeren Rang in der Erbfolge verdrängt wird.
Besondere Bedeutung hat der Status des {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) für britische Thronanwärter oder Erben britischer Adelstitel (Peers und Baronets). Anders als im restlichen Europa ist Titelinhaber jeweils nur eine Person. Dessen Ehepartner und Kinder führen lediglich Höflichkeitstitel oder -anreden. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) ist dort ausschließlich der stammälteste lebende agnatische Nachkomme des jeweiligen Titelinhabers. Soweit kein solcher existiert, wird der ansonsten nächstberechtigte Erbe – etwa eine Tochter oder soweit für den Titel die weibliche Erbfolge ausgeschlossen ist, der nächste männliche Verwandte etc. – als {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) bezeichnet. Der {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) kann aus seinem Status als Erster in der Erbfolge verdrängt werden, falls der Erblasser einen legitimen Sohn bekommt. Ob dies unwahrscheinlich oder gar biologisch unmöglich sein mag, ist für den rechtlichen Status irrelevant.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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