Makromastie
Unter Makromastie, auch Megalomastie, Mammahypertrophie oder Hypermastie<ref>Mammahypertrophie im Pschyrembel</ref> genannt, versteht man übermäßig groß gewachsene Brüste bei Frauen. Die noch als normal angesehene Größe richtet sich nach den individuellen Körperproportionen und dem Selbstbild der Betroffenen. Ein sehr ausgeprägter Befund kann mit Gigantomastie bezeichnet werden, z. B. wenn das Gewebe mehr als 1,5 kg pro Seite wiegt.<ref name="Vogt2012">Peter M. Vogt: Praxis der Plastischen Chirurgie: Plastisch-rekonstruktive Operationen – Plastisch-ästhetische Operationen – Handchirurgie – Verbrennungschirurgie. Springer-Verlag, 2012, ISBN 978-3-540-37573-9, S. 736 (google.com).</ref> Durchschnittlich wiegt eine Brust bei nicht stillenden Frauen 150–400 g.<ref name="Bässler2013">R. Bässler: Pathologie der Brustdrüse. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-66846-3, S. 45 (google.com).</ref>
Ursachen[Bearbeiten]
Echte Makromastien können sich während der Pubertät zwischen dem 11. und 16. Lebensjahr entwickeln, vermutlich aufgrund vermehrter Hormonproduktion oder -empfindlichkeit (Pubertätsmastopathie, virginelle Mastopathie). Dabei wachsen das Drüsengewebe und das Binde- und Stützgewebe gemeinsam; die feingewebliche Struktur ist normal. Vor der Pubertät einsetzendes Brustwachstum kann ein Symptom der Pubertas praecox sein, die wiederum von verschiedenen Hormonstörungen ausgelöst wird.<ref name="Bässler2013" />
Behandlung[Bearbeiten]
Die Behandlung ist in der Regel zunächst medikamentös, ggf. verbunden mit allgemein gewichtsreduzierenden Maßnahmen. Falls die Wirkung nicht ausreicht, ist eine operative Verkleinerung der Brüste möglich (Reduktionsplastik). Eine Brustverkleinerung, auch Mammareduktion genannt, kann Frauen ab dem 15.–16. Lebensjahr angeboten werden.<ref name="PMID23889919">A. S. Xue, E. M. Wolfswinkel u. a.: Breast reduction in adolescents: indication, timing, and a review of the literature. In: Journal of pediatric and adolescent gynecology. Band 26, Nummer 4, August 2013, S. 228–233, doi:10.1016/j.jpag.2013.03.005. PMID 23889919 (Review).</ref> In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur, wenn eine „objektivierbare Erkrankung“ vorliegt, was im Zweifelsfall durch Gutachten belegt werden muss. Ein Richtwert sind mindestens 500 g zu entfernendes Gewicht pro Seite.<ref>Graf von Finckenstein, J.: Plastische Chirurgie: Was die Kassen als Krankheit anerkennen. Dtsch Arztebl 97(4), 2000, S. A-157 / B-131 / C-127</ref> Andere Gutachter legen 1500 g Gesamtgewicht zugrunde, oder 2 % des Körpergewichts. Orientierung am Schmerzbild oder Patientenwunsch wird als zu subjektiv abgelehnt. Insgesamt ist die Beurteilungssituation inkonsistent.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Sitzungsprotokoll ( des Vorlage:IconExternal vom 22. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Arbeitsgemeinschaft 2 „Sozialmedizin und Begutachtungsfragen“ der DGOU, 2014 (abgerufen am 11. Dezember 2019)</ref>
Weblinks[Bearbeiten]
- Brustverkleinerung im Webangebot der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen
- The Royal College of Surgeons of England (2014): Commissioning guide: Breast reduction surgery. (Richtlinie für Überweisungen zur operativen Brustverkleinerung, in englischer Sprache)
- Kosten und Preisbeispiele bei mybody.de
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />