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m. d. W. d. G. b.

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m. d. W. d. G. b. (typografisch korrekt mit Leerzeichen; auch mdWdGb)<ref>Beispiel von „mdWdGb-Generaldirektoren“ in einer Mitteilung der EU-KommissionVorlage:Abrufdatum (Klarstellung der Methodik für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte)</ref> ist in der deutsche Verwaltungssprache die gebräuchliche Abkürzung für mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.

Die Abkürzungen werden als Zusatz zur Funktionsbezeichnung des vorübergehenden (kommissarischen) Amtsinhabers verwendet<ref>OVG Saarland, Urteil vom 18. April 2007, 1 R 19/05</ref> – nach Ausscheiden eines bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt<ref>Nach dem „Verschwinden“ des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, wurde Hanns Jess, vorher Präsident des Bundeskriminalamtes, „mit der Wahrung der Geschäfte des Leiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz beauftragt“</ref> und bevor ein Nachfolger das Amt förmlich übernimmt.<ref>Beispiel für den niedersächsischen „Minister des Innern, m.d.W.d.G.b.“</ref>

Von der Abkürzung bestehen zahlreiche Varianten. Die Bedeutung des Buchstabens W. in der Abkürzung wird teilweise auch mit Wahrung statt Wahrnehmung beschrieben, die des b. mit betraut statt beaufragt. Statt des G. für Geschäfte wird mitunter auch ein D. für Dienstgeschäfte oder A. für Amtsgeschäfte verwendet. Daneben besteht die Abkürzung m. d. F. b. für mit der Führung beauftragt.

Dem deutschen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt entspricht das englische temporarily charged with the conduct of affairs<ref>Übersetzung von „M.d.W.d.G.b.“ ins Englische</ref> (kurz: in charge) und das französische faisant fonction (abgekürzt f.f.).<ref>Beispiel für einen „Direktor m.d.W.d.G.b.“ (dt.) bzw. „directeur f.f.“ (fr.)</ref>

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />