Meldesystem für Texte auf Internetseiten
Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist eine Abteilung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die es erlaubt, Tantiemen für Texte im Internet an Autoren auszuschütten. Die Abteilung ist seit dem 1. Januar 2007 aktiv; die erste Ausschüttung erfolgte 2008 für das Vorjahr. Die VG Wort ist derzeit die weltweit einzige Verwertungsgesellschaft, die Tantiemen für Texte im Internet ausschüttet. Die Vergütung kann grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber oder Autor erhalten, also Blogger ebenso wie Journalisten.
Seit Januar 2019 ist auch in Österreich (über die Literar-Mechana) eine Meldung für Weblogs und Texte im Internet möglich, sofern diese entsprechende Anforderungen erfüllen. Für einige Verlage ist dieses auch in der Schweiz bei der ProLitteris über „Onlinewerke entschädigen“ möglich.<ref>Andreas Unkelbach: Abschnitt Verwertungsgesellschaften Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch). Abgerufen am 18. Juni 2020.</ref>
Durch Konsumentenstudien wurde ermittelt, dass die Hälfte der auf DVD und CD gebrannten urheberrechtlich geschützten Texte aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf DVD/CD-Brenner erhebt die VG Wort so genannte Geräteabgaben im Bereich „Reprographievergütung“. Diese sind nach Abzug anderer Ausgaben<ref>u. a. Betrieb der VG Wort, Einzahlungen in die Künstlersozialkasse und das Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Autorenversorgungswerk ( vom 27. Januar 2011 im Internet Archive)</ref> zur Ausschüttung im Folgejahr vorgesehen, ein Anteil hiervon fließt jeweils in die METIS-Ausschüttungen. Die Kopiergeräteabgaben erhöhten sich 2009 insbesondere durch einen starken Anstieg des Aufkommens aus Fotokopier- und Multifunktionsgeräten auf 377,15 Mio. Euro.<ref>Verdi: METIS - Tantiemen für Texte im Internet von der VG Wort Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Archivierte Kopie ( vom 19. Mai 2009 im Internet Archive)</ref><ref name="vgwort2009">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Geschäftsbericht der VG Wort für 2009 ( des Vorlage:IconExternal vom 24. Januar 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,4 MB), April 2010</ref>
Die Anzahl der teilnehmenden Autoren und Seitenmeldungen hat sich im Jahr 2008 gegenüber dem METIS-Startjahr 2007 verzehnfacht,<ref name="vgwort2008">Wayback Machine. 3. März 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 3. März 2011; abgerufen am 3. November 2022. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> im Folgejahr 2009 erneut versechsfacht. Inzwischen werden jedes Jahr mehr als 200.000 METIS-Meldungen abgewickelt. Für Texte im Internet wurden 2008 insgesamt 110.000 Euro an 401 Autoren und 19 Verlage ausgeschüttet, im Jahr 2009 stieg dies auf 616.285 Euro an 2.466 Autoren und 39 Verlage (inkl. Meldungen zur Sonderausschüttung) (Stand April 2010<ref name="vgwort2009" />).
Zugriffsausschüttung[Bearbeiten]
Anspruch auf diese Tantiemen aus der regulären METIS-Ausschüttung – seit 2026 „Zugriffsausschüttung“ genannt – haben Urheber, die ihre Texte im Internet veröffentlichen.
Für die Zugriffsausschüttung (im Unterschied zur ehemaligen Sonderausschüttung und aktuellen Verbreitungsausschüttung) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<ref name="vgwort:t-i-i">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.VG Wort: Texte im Internet ( vom 29. Januar 2011 im Internet Archive)</ref>
- Urheberschaft des Textes
- Anmeldung bei VG Wort als Autor jeweils bis zum 31. Dezember des Meldejahres (als „Bezugsberechtigter“ ohne Wahrnehmungsvertrag oder als „Wahrnehmungsberechtigter“<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.VG Wort: Teilnahmemöglichkeiten ( vom 3. Februar 2011 im Internet Archive), aufgerufen am 31. Januar 2011</ref>).
- Eine Textlänge von mindestens 1.800 Anschlägen. Lyrik kann unabhängig vom Umfang gemeldet werden.
- Der Text ist nicht kopiergeschützt.
- Die Zählmarke von METIS ist im Quelltext vorhanden.
- Die Sessions der Texte übersteigen in einem Jahr eine bestimmte Grenze.
- Die Texte werden über das Onlineportal T.O.M. gemeldet.
Wenn bestimmte Zugriffszahlen in einem Kalenderjahr erreicht werden, können diese Texte bei der VG WORT gemeldet werden.
Sollten die Texte über Verlage oder Organisationen indirekt ins Internet gelangen, so werden die Tantiemen zwischen Verlag/Seitenbetreiber und Autoren im Verhältnis 40:60 aufgeteilt.
Sonderausschüttung[Bearbeiten]
Da sich nicht alle Seitenbetreiber („Verlage“) an METIS beteiligen, können nicht alle Urheber ihre Vergütungsansprüche im Rahmen einer regulären Ausschüttung geltend machen.
Deswegen gab es bis 2025 ein Meldeverfahren zur jährlichen METIS-Sonderausschüttung, an dem nur Urheber teilnehmen konnten.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.VG Wort: Sonderausschüttung ( vom 29. Januar 2011 im Internet Archive), aufgerufen am 31. Januar 2011</ref>
Über dieses Verfahren konnten Texte gemeldet werden, die auf Internetseiten von Verlagen bzw. anderen Seitenbetreibern standen und die der Urheber selbst nicht kennzeichnen konnte. Seiten, die ein METIS-Zählpixel enthalten, wurden vom Meldesystem T.O.M. automatisch zurückgewiesen.
In der Sonderausschüttung 2010 für das Erhebungsjahr 2009 wurden für den ersten gemeldeten Text zwölf Euro und für jeden weiteren Text drei Euro an den jeweiligen Autoren ausgeschüttet.<ref name="Quoten" /> In der Sonderausschüttung für 2018 wurde für 1–20 Texte auf einer Domain 15 € bezahlt, für 21–60 Texte auf einer Domain wurden 45 € bezahlt etc.<ref name=":0" />
Die Frist für eine Meldung von Texten im Internet zur Sonderausschüttung wurde erstmals im Jahr 2010 bis zum 31. März des Folgejahres verlängert. Neben Texte im Internet ohne METIS-Zählpixel konnten auch E-Books gemeldet werden, wenn es sich um E-Books handelte, die im Format ePub oder PDF ohne harten Kopierschutz angeboten wurden. Gemeldet wurde die Seite, auf der ein E-Book angeboten wurde. Dieses konnten beispielsweise die Seite eines Verlags oder eines Online-Sortimenter (Online-Buchhandlung) sein. Gemeldet wurde die Domain und die Anzahl der Texte.<ref>Andreas Unkelbach: Artikel zum Thema Zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) sowie VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks). In: Andreas Unkelbach Blog. 24. Oktober 2022, ISSN 2701-6242 (andreas-unkelbach.de [abgerufen am 2. November 2022]).</ref>
Im Mai 2025 beschloss die Mitgliederversammlung der VG Wort, die Sonderausschüttung zu beenden und ab dem Meldejahr 2026 mit einer „Verbreitungsausschüttung“ zu ersetzen.<ref name="VG Wort 5/2025">VG Wort: [1], 14. Mai 2025</ref>
Verbreitungsausschüttung (ab 2026)[Bearbeiten]
Im Rahmen der Verbreitungsausschüttung anstelle der früheren Sonderausschüttung sind ab dem Meldejahr 2026 nur noch Meldungen für Werke mit ISBN, ISSN oder DOI möglich, die eine anhand objektiver Daten (Bibliothekskataloge oder Verkaufsnachweise) feststellbare Mindestverbreitung aufweisen. Meldungen sind außerdem möglich für Werke auf den Internetseiten von Fernseh- und Rundfunkanstalten und auf IVW-geprüften Internetseiten.
Urheber und Verlage können sich an der Ausschüttung beteiligen.
Statt jährlicher Wiederholungsmeldungen findet je Text ab dem Erscheinungsjahr 2026 nur noch eine einmalige Ausschüttung statt.
Maximal 20 % des jährlichen METIS-Gesamtbudgets sind für diese Ausschüttungsart reserviert (die übrigen 80 % fließen in die reguläre Zugriffsausschüttung).
Die errechnete Quote der Verbreitungsausschüttung darf den neuen Regeln zufolge die Quote der regulären Zugriffsausschüttung nicht übersteigen. Gleichzeitig wurden Kappungsgrenzen eingeführt: Kein einzelner Urheber kann mehr als 0,1 % des zur Verfügung stehenden Urhebertopfs erhalten. Zudem kann kein einzelner Verlag mehr als 10 % des Verlagstopfs erhalten.<ref name="VG Wort 5/2025" />
Online-Meldesystem T.O.M.[Bearbeiten]
Seit dem 9. Juli 2009 erfolgen Meldungen für Texte im Internet bei der VG Wort ausschließlich online über das Registrierungs- und Meldeportal T.O.M.<ref name="TOM">T.O.M. Texte Online Melden. Abgerufen am 3. November 2022.</ref> Die Abkürzung steht für „T.exte O.nline M.elden“.
Auf der Plattform können Zählmarken für die Texte bestellt werden (Download als csv- bzw. PDF-Datei). Die Zählmarkenverwaltung und Online-Meldung der Texte, auch zur Sonderausschüttung, ist ebenfalls integriert. Zudem können Autoren dort Sprachtonträger und Vortragsrechte anmelden.
Die einmalige Registrierung muss jeweils bis zum 31. Dezember eines Erhebungsjahres abgeschlossen sein (Posteingang bei der VG Wort).<ref name="TOM" />
Zählmarkenbestellung und -verwaltung[Bearbeiten]
Über T.O.M. können pro Bestellung maximal 100 personalisierte Zählmarken bestellt werden. Je Anwender und Kalenderjahr maximal 4000 Zählmarken.
Die Zählmarken werden als csv- und PDF-Datei zur Verfügung gestellt und beinhalten jeweils einen html-Code für den Einbau eines Bildpixels zum Zählen der Texte sowie einen Code für das Zählen von verlinkten PDF-Dateien. Mit dem zusätzlich zur Verfügung gestellten persönlichen Identifikationscode jeder Zählmarke kann der Anwender den Zählerstart über das Online-Meldesystem – und damit den korrekten Einbau der Zählmarke (wird in der Regel erst nach ca. 48 Stunden nach Einbau im Online-Meldesystem angezeigt) – kontrollieren und die Verwaltung der einzelnen Zählmarken online vornehmen.
Im Februar 2023 stellte die VG Wort auch ein eigenes Wordpress Plugin zur Verfügung, durch das sowohl das Bestellen als auch Zuordnen von Zählmarken über einen API-Key direkt aus Wordpress über die VG Wort möglich ist. Ferner können auch bereits eingebundene Zählmarken bspw. durch die Wordpress Plugins Worthy oder Prosodia mit diesem Plugin verknüpft werden.<ref>Andreas Unkelbach: Artikel zum Thema Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort. In: Andreas Unkelbach Blog. 24. Februar 2023, ISSN 2701-6242 (andreas-unkelbach.de [abgerufen am 27. Februar 2023]).</ref>
Entwicklung der Tantiemen[Bearbeiten]
Zwischen den Erhebungsjahren 2014 und 2020 stiegen die Ausschüttungen für Texte (mit mehr als 1.500 Aufrufen) in jedem Jahr erheblich: Während für das Erhebungsjahr 2014 noch 12 Euro pro Text ausgezahlt wurde, hatten die Tantiemen für das Jahr 2020 bereits 45 Euro pro Text erreicht. Für 2021 wurden noch rund 44 Euro ausgezahlt, im Folgejahr brachen die Tantiemen drastisch auf rund 33 Euro ein und sind inzwischen bei rund 18 Euro (für das Erhebungsjahr 2025) angekommen. Ver.di schrieb dazu im September 2026: "Dass die METIS-Quoten seit Jahren sinken, liegt unter anderem daran, dass sie unnatürlich hoch waren. Viele Autor*innen von Online-Texten wussten nichts von der VG-Wort oder wollten sich nicht damit beschäftigen. Seit dem Beginn der 2020er-Jahre melden allerdings immer mehr Autor*nnen immer mehr Texte, sodass der Kuchen in immer mehr Stücke geteilt werden muss."<ref>Redaktion: VG-Wort: Die fetten Jahre sind vorbei. In: M - Menschen Machen Medien (ver.di). 25. September 2026, abgerufen am 25. September 2026.</ref>
Kritik und Missbrauchsvorwürfe[Bearbeiten]
Das Magazin Übermedien machte im Herbst 2023 unter anderem die Verlagshäuser Ippen und Funke für die drastischen Einbrüche der Ausschüttungen verantwortlich: Die Verlage, so der Vorwurf, würden identische Texte auf unterschiedlichen Portalen mit mehreren Zählpixeln ausstatten, um ihre Tantiemen auf diese Weise zu vervielfachen<ref name=":1">René Martens: Mehr ist weniger: Die Tantiemen der VG Wort schrumpfen, die Probleme wachsen. 21. September 2023, abgerufen am 9. April 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>. Ippen wurde zudem vorgeworfen, Texte bei der VG Wort zu melden, die mithilfe von künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.<ref name=":1" /> Die VG Wort reagierte darauf, indem Urheber seit Oktober 2023 bestätigen müssen, dass sie keine KI-generierten Texte melden. Da KI-generierte Texte urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, sind dafür auch keine Ausschüttungen vorgesehen.<ref>METIS für Urheber. (PDF) Abgerufen am 28. Juli 2026.</ref>
Tantiemen 2007[Bearbeiten]
Im ersten Erhebungsjahr 2007 betrugen die Ausschüttungen:
- für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2499 Sessions gezählt wurden: 30 Euro
- für jeden Text, bei dem mindestens 2500 Sessions gezählt wurden: 40 Euro
Tantiemen 2008[Bearbeiten]
Im Erhebungsjahr 2008 betrugen die Ausschüttungen<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2008 ( des Vorlage:IconExternal vom 20. August 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 12 kB)</ref>:
Für Autoren (Veröffentlichung auf eigener Internetseite)[Bearbeiten]
Für Urheber der Texte (auf der eigenen Internetseite)<ref>METIS: Zahlen zur Ausschüttung für das Erhebungsjahr 2008Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Archivierte Kopie ( vom 21. Januar 2009 im Internet Archive)</ref> wurden ausgeschüttet:
- für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 30 Euro
- für jeden Text mit mindestens 3000 Sessions: 40 Euro
Für Autoren und Verlage (Veröffentlichung auf der Verlagsseite)[Bearbeiten]
Bei Veröffentlichung der Texte auf der Verlagsseite wurden die Tantiemen wie folgt aufgeteilt:
- für Autoren: für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 17,65 Euro, ab 3000 Sessions: 23,53 Euro
- für Verlage/Organisationen: für jeden Text, bei dem zwischen 1500 und 2999 Sessions gezählt wurden: 12,35 Euro, ab 3000 Sessions: 16,47 Euro
Unter Sessions werden dabei die „während einer Zeiteinheit durch einen einzigen Benutzer erzeugten Seitenaufrufe innerhalb einer Internetseite“<ref>METIS: Glossar / FAQDie Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Archivierte Kopie ( vom 29. Januar 2009 im Internet Archive)</ref> verstanden.
Tantiemen 2009[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2009<ref name="Quoten">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2010 für das Meldejahr 2009 ( des Vorlage:IconExternal vom 20. August 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 12 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- bei 1.500 bis 2.999 Zugriffen: 20 Euro
- ab 3.000 Zugriffen: 25 Euro
- ab 10.000 Zugriffen: 30 Euro
Tantiemen 2010[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2010<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2011 für das Meldejahr 2010 ( vom 25. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 15 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- bei 1.500 bis 2.999 Zugriffen: 15 Euro
- ab 3.000 Zugriffen: 20 Euro
- ab 10.000 Zugriffen: 25 Euro
Tantiemen 2011[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2011<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2012 für das Meldejahr 2011 ( vom 11. Juni 2012 im Internet Archive) (PDF; 19 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- bei 1.500 bis 5.999 Zugriffen: 10 Euro
- ab 6.000 bis 23.999 Zugriffen: 15 Euro
- ab 24.000 Zugriffen: 20 Euro
Tantiemen 2012[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2012<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2013 für das Meldejahr 2012 ( vom 26. Juni 2013 im Internet Archive) (PDF; 28 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- bei 1.500 bis 7.499 Zugriffen: 10 Euro
- ab 7.500 bis 37.499 Zugriffen: 13 Euro
- ab 37.500 Zugriffen: 18 Euro
Tantiemen 2013[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2013<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2014 für das Meldejahr 2013 ( vom 29. Juni 2014 im Internet Archive) (PDF; 248 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- bei 1.500 bis 7.499 Zugriffen: 10 Euro
- ab 7.500 bis 37.499 Zugriffen: 12 Euro
- ab 37.500 Zugriffen: 16 Euro
Tantiemen 2014[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2014<ref>Ausschüttungsquoten 2015 für das Meldejahr 2014 (PDF; 254 kB)</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 12 Euro
Tantiemen 2015[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2015<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Ausschüttungsquoten 2016 für das Meldejahr 2015 ( des Vorlage:IconExternal vom 7. Juni 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 226 kB).</ref> wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 20 Euro
Tantiemen 2016[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2016<ref>Ausschüttungsquoten 2017 für das Meldejahr 2016 (PDF; 227 kB).</ref> wurden an Autoren ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 23,80 Euro
Tantiemen 2017[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2017<ref>Ausschüttungsquoten 2018 für das Meldejahr 2017 (PDF; 239 kB).</ref> wurden an Autoren ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 29,40 Euro
Tantiemen 2018 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2018<ref name=":0-2018">Hauptausschüttung 2019 für 2018. (PDF; 233 KB) VG Wort, 3. Juni 2019, abgerufen am 11. Januar 2020.</ref> wurden an Autoren ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 35 Euro
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 15 Euro
- 21 bis 60 Texte: 45 Euro
- 61 bis 120 Texte: 90 Euro
- 121 bis 240 Texte: 180 Euro
Tantiemen 2019 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2019<ref name=":0">Hauptausschüttung 2020 für 2019. (PDF; 408 KB) VG Wort, 8. Juni 2020, abgerufen am 18. Juni 2020.</ref> wurden an Autoren ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 40 Euro
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 17 Euro
- 21 bis 60 Texte: 51 Euro
- 61 bis 120 Texte: 102 Euro
- 121 bis 240 Texte: 204 Euro
Tantiemen 2020 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2020<ref>Hauptausschüttung 2021 für 2020 (PDF; 412 KB) VG Wort, abgerufen am 1. November 2022</ref> wurden an Autoren ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 45 Euro
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 20 Euro
- 21 bis 60 Texte: 60 Euro
- 61 bis 120 Texte: 120 Euro
- 121 bis 240 Texte: 240 Euro
Tantiemen 2021 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2021<ref>Hauptausschüttung 2022 für 2021 Teil 1 (PDF, 139 KB, VG Wort, 10. Juni 2022, abgerufen am 3. November 2022) und Teil 2 (PDF, 172 KB, VG Wort, 18. Oktober 2022, abgerufen am 3. November 2022)</ref> wurden an Autoren (sowie teilweise an Verlage) ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 43,86 Euro
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 20 Euro
- 21 bis 60 Texte: 60 Euro
- 61 bis 120 Texte: 120 Euro
- 121 bis 240 Texte: 240 Euro
Tantiemen 2022 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2022 wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 33,34 Euro, davon jeweils:
- 23,24 Euro (70 %) an Autoren
- 10 Euro (30 %) an Verlage
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 17 Euro
- 21 bis 60 Texte: 51 Euro
- 61 bis 120 Texte: 102 Euro
Tantiemen 2023 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2023 wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 25,05 Euro, davon jeweils:
- 17,54 Euro (70 %) an Autoren
- 7,52 Euro (30 %) an Verlage
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 12 Euro
- 21 bis 60 Texte: 36 Euro
- 61 bis 120 Texte: 72 Euro
Tantiemen 2024 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2024 wurden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 19,73 Euro (davon 70 % an Autoren, 30 % an Verlage)
- Sonderausschüttung:
- 1 bis 20 Texte: 9,50 Euro
- 21 bis 60 Texte: 28,50 Euro
- 61 bis 120 Texte: 57 Euro
Tantiemen 2025 (Auszug)[Bearbeiten]
Für das Erhebungsjahr 2025 werden an Autoren und Verlage ausgezahlt:
- Mindestzugriff 1.500 Zugriffe: 17,93 Euro (davon 70 % an Autoren, 30 % an Verlage)
- Sonderausschüttung (letztmalig): 8,50 Euro pro Meldung
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />
- Seiten mit TemplateStyles-Fehlern
- Wikipedia:Seite mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2024-03
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2022-12
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2026-06
- Urheberrecht (Deutschland)
- Wirtschaftsverband (Deutschland)
- Verwertungsgesellschaft
- Medienorganisation (Deutschland)
- Internet-Organisation
- Internetrecht (Deutschland)
- Deutsche Organisation (Recht)