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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird.

Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.<ref>Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: August 2005</ref> Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV).

Angestellte von Notariaten ohne diese Fachausbildung werden als Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet.

Theorie[Bearbeiten]

Neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei (bei Notarfachangestellten das Notarbüro) werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:

Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu:

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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