Saarstatut
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Saarstatut steht für:
- das „erste Saarstatut“ für das Saargebiet, enthalten in den Artikeln 45–50 des Friedensvertrags von Versailles, ratifiziert 1920, das das Saargebiet fremder Verwaltung unterstellte und auf 15 Jahre dem Völkerbund als Treuhänder übertrug
- das Europäische Saarstatut von 1954
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