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Zollabfertigung

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(Weitergeleitet von Verzollung)

Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.

Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung. Diese muss nicht unbedingt elektronisch erfolgen. Schriftliche oder mündliche Anmeldungen sowie Anmeldungen durch konkludente Handlungen (Grün-Ausgang am Flughafen) sind in speziellen Fällen auch zulässig.

Je nach Zollverfahren unterscheidet sich der Ablauf der Abfertigung. Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überlassung (der Ware) zum zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr).

Ablauf[Bearbeiten]

Die Überführung in ein Zollverfahren besteht im Zollgebiet der Union im Wesentlichen aus den Abschnitten:<ref>Ablauf des Abfertigungsverfahrens Website des Generalzolldirektion - www.zoll.de.</ref>

  • Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten. Diese kann vor oder mit der Gestellung der Waren erfolgen.
  • Entgegennahme und Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle
  • Behandlung der Zollanmeldung durch die Zollstelle. Diese besteht aus verschiedenen Schritten.
    • Überprüfung des Inhalts der Zollanmeldung
    • Kontrolle (inklusive Dokumentation) der Unterlagen und der Waren (die sogenannte "Beschau")
    • Im Fall der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr erfolgt die automatisierte Berechnung der Einfuhrabgaben. Vor der Überlassung müssen diese vom Wirtschaftsbeteiligten gezahlt werden.
    • Bei bestimmten Zollverfahren (z. B. dem Versandverfahren) werden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung (z. B. durch das Anlegen von Zollverschlüssen) getroffen.
  • Überlassung der Ware in das beantragte Zollverfahren
    • Im Fall der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren frei verfügen.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />