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Gegengleisfahrt-Ersatzsignal

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Zs 8 im Bereich der DS 301 an Signalen des H/V-Signalsystems (links) und an Signalen des Ks-Signalsystems (rechts)

Das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal (Zs 8) ist ein Eisenbahnsignal aus der Gruppe der Zusatzsignale und befindet sich an Hauptsignalen.

Es hat eine ähnliche Bedeutung wie das Ersatzsignal. Es gelten alle Regelungen wie für das Ersatzsignal, jedoch wird durch das Signal zusätzlich angegeben, dass der Fahrweg in das Streckengleis der Gegenrichtung führt. Dieses Signalbild ist nicht erforderlich, wenn am Standort des Hauptsignals ein Formsignal Zs 6 (Gegengleisanzeiger) angebracht ist. Dann kann das Ersatzsignal gezeigt werden, welches durch den Gegengleisanzeiger als Formsignal den Auftrag, das Gegengleis zu befahren, beinhaltet. Wo das Signal Zs 8 zur Anwendung kommt, ist in der folgenden Betriebsstelle am Gegengleis ein Hauptsignal oder ein niedrig stehendes Lichtsperrsignal vorhanden. Der durch das Signal Zs 8 gegebene Fahrtauftrag endet dort.

Es ordnet gemäß Signalbuch (Richtlinie 301 der Deutschen Bahn AG) an: „Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeifahren, der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung.“<ref>Richtlinie (Ril) 301 der Deutschen Bahn, Modul 301.0301, Abschnitt 9, Absatz 1 sowie in der ESO</ref>

Während das Ersatzsignal Zs 1 und das Vorsichtsignal Zs 7 per Definition für das Signal Hp 0 oder das gestörte Licht-Hauptsignal gelten – was bedeutet, dass sie nicht angewendet werden dürfen, wenn an einem Formsignal ein Signalflügel oder beide davon so hängen geblieben sind, dass sie das Signal Hp 0 nicht eindeutig repräsentieren können – schließt das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal per Definition (Halt zeigendes oder gestörtes Hauptsignal) auch gestörte Formsignale mit ein. Dies könnte mit für das Einstellen von Fahrstraßen ins Gegengleis erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmechanismen zusammenhängen, die es bei Fahrstraßen ins Regelgleis per Zs 1 oder Zs 7 nicht gäbe:

Das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal kann – im Gegensatz zu Zs 1 und Zs 7 – aus Prinzip nur bei Fahrten auf die freie Strecke an Ausfahrsignalen oder an Blocksignalen von Abzweigstellen und Überleitstellen angewendet werden, was im Störungsfall zusätzliche Maßnahmen wie z. B. Rückmelden oder Räumungsprüfung erfordert. Das ist bei Fahrten, die an Einfahrsignalen oder Zwischensignalen von Bahnhöfen – wo Zs 8 nicht gegeben werden kann, dafür aber Zs 1 und Zs 7 – nicht unbedingt vorgesehen.

Die betrieblichen Handlungen für eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag sind zu beachten.

Wie auch beim Ersatzsignal gibt es für das Signalbild zwei Varianten:<ref>Ril 301, Modul 301.0301, Abschnitt 9, Absatz 2 sowie in der ESO</ref>

Ist etwa für Bauarbeiten auf einer zweigleisigen Strecke ein Streckengleis gesperrt, wird so verfahren, als ob es sich beim verbleibenden Gleis um eine eingleisige Strecke handelt. Ist dieses jedoch sicherungstechnisch nicht für Fahrten in beide Richtungen ausgerüstet, kann in der entgegengesetzten Richtung nicht auf ein Hauptsignal ausgefahren werden. Auf diesem Gleis wird das Zugmeldeverfahren wie auf eingleisigen Strecken und wegen des in Gegengleisrichtung nicht vorhandenem Streckenblockes zusätzlich Rückmelden eingeführt und die Fahrt kann dann auf Gegengleisfahrt-Ersatzsignal erfolgen.

Der Auftrag, das Gleis der Gegenrichtung zu befahren, gilt bis zum nächsten Bahnhof. Liegt vor dem Bahnhof eine Abzweig- oder Überleitstelle, so gilt der Auftrag nur bis dahin. Die Einfahrt in den nächsten Bahnhof erfolgt über ein Einfahrsignal am befahrenen Gleis oder ein in Höhe des Einfahrsignals des anderen Streckengleises aufgestelltes Sperrsignal (letzteres niedrig stehend und ausschließlich im Bereich der ex-DB). Als Fahrtbegriffe werden die Signalbilder Hp 0 und Zs 1 oder Sh 1 gezeigt. Besteht für dieses linke Einfahrt eine vollständige Fahrstraße und ist das Signal entsprechend ausgerüstet, dann ist die Anwendung regulärer Fahrtbegriffe möglich.

Das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal wird ebenfalls verwendet, wenn bei eingerichtetem Gleiswechselbetrieb ins Gegengleis ausgefahren werden soll und das Ausfahrsignal wegen einer Störung nicht in Fahrtstellung kommt.

Das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal gilt wie das Ersatzsignal Zs 1 und das Vorsichtsignal Zs 7 auch dann, wenn es erlischt, bevor die Spitze des Zuges am Signal vorbeigefahren ist.

Im Lauf der Entwicklung hatte das Gegengleisfahrt-Ersatzsignal unterschiedliche Bezeichnungen. Eingeführt wurde es mit dem signalisierten Falschfahrbetrieb als Falschfahrauftragssignal, die Deutsche Reichsbahn änderte den Namen im Zug der Systematisierung der Verfahren zum Befahren des linken Streckengleises in den 1980er Jahren in Linksfahrtersatzsignal.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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