A-Staub
Als A-Staub wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Masseanteil des Staubs bezeichnet, dessen Partikel so klein sind, dass sie beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen werden und bis in die Alveolen und Bronchiolen der Lunge (Lungenbläschen) vordringen können.<ref name="DGUV"/><ref name="TRGS900"/><ref name="TRGS559"/><ref name="ASGW-Begruendung"/> Synonym werden statt A-Staub auch die Begriffe alveolengängiger Anteil, A-Fraktion, alveolengängige Fraktion oder alveolengängige Staubfraktion verwendet.<ref name="TRGS900"/><ref name="TRGS559"/><ref name="TRGS402"/> Als Kurzform wird A-Staub gleichermaßen u. a. von staatlichen Stellen wie BAuA, der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Arbeitsschutzinstitutionen wie IFA, und Berufsgenossenschaften wie BGBau verwendet.<ref name="ASGW-Begruendung"/><ref name="DGUV"/><ref name="IFA"/><ref name="BGBau">Sascha Plackov: Kompetenzzentrum: Fortbildung für den Unternehmer - Thema: Vorsicht Staub! (PDF) BG Bau, Januar 2010, abgerufen am 24. Juli 2019.</ref> Der A-Staub ist im Wesentlichen identisch mit der früheren Bezeichnung Feinstaub.<ref name="TRGS559"/><ref name="BGBau"/> In der Schweiz wird statt A-Staub der Begriff alveolengängiger Staub verwendet.<ref Name="suva">Grenzwerte am Arbeitsplatz: MAK-/BAT-Werte (Erläuterungen), physikalische Einwirkungen, physische Belastungen. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 18. Juli 2019; abgerufen am 25. Juli 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>
Messung des A-Staubs am Arbeitsplatz[Bearbeiten]
Die Messung und Beurteilung einer möglichen Staubbelastung an einem Arbeitsplatz, inklusive der A-Staubfraktion, wird durch die TRGS 402 geregelt.<ref name="TRGS402"/> Dabei wird zunächst betrachtet, ob es zu einer inhalativen Exposition kommen kann, d. h. ob im Atembereich des Beschäftigten gefährliche Stoffe, wie Stäube, vorhanden sind und in welchem Zeitraum diese auftreten können. Ist eine sichere Vermeidung gefährlicher Stäube in der Atemluft nicht möglich, ist die Staubbelastung durch geeignete Messgeräte zu bestimmen, die u. a. mit den Anforderungen der Normen EN 481 und EN 482 übereinstimmen müssen. Der alveolengängige Staub wird dabei in Anlehnung an die Norm EN 481 als alveolengängige Fraktion, die der Fraktion, welche „unter durchschnittlichen Bedingungen in die verschiedenen Bereiche des Atemtraktes gelangen“, möglichst nahe kommen soll, bestimmt.
Grenzwerte[Bearbeiten]
Die einzelnen Arbeitsplatzgrenzwerte (Schichtmittelwert bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und einer 5-Tage-Woche über die Lebensarbeitszeit) für Substanzen oder Stoffe sind in der TRGS 900 geregelt. Die dort festgelegten Grenzwerte spiegeln den aktuellen Wissensstand über deren Gefährdungspotential wider. Falls für eine Substanz oder einen Stoff nicht anders explizit festgelegt, gilt seit 14. Februar 2014 der dort angegebene allgemeine Staubgrenzwert für granuläre biobeständige Stäube. Dieser liegt für die A-Staubfraktion bei 0,5 ppm (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/cm³ entspricht das einer Konzentration von 1,25 mg/m3).<ref name="TRGS900"/><ref name="DGUV GW"/> Es ist dabei zulässig, dass als Expositionsspitze während einer Schicht für einen Zeitraum von bis zu 15 Minuten der Grenzwert um das bis zu Zweifache (Überschreitungsfaktor von 2) überschritten wird, solange der Schichtmittelwert den Grenzwert einhält.<ref name="DGUV GW"/>
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- DIN EN 481:1993-09 Arbeitsplatzatmosphäre; Festlegung der Teilchengrößenverteilung zur Messung luftgetragener Partikel (Deutsche Fassung EN 481 : 1993), Beuth Verlag, Berlin.
- DIN EN 482:2012-06 Exposition am Arbeitsplatz - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe; Deutsche Fassung EN 482:2012, Beuth Verlag, Berlin.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references> <ref name="DGUV">Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Definition A-Staub</ref> <ref name="DGUV GW">Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Grenzwerte Staub</ref> <ref name="TRGS402">Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (PDF)</ref> <ref name="TRGS559">Technische Regel für Gefahrstoffe 559 Mineralischer Staub. (pdf) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 3. März 2015, S. 2, abgerufen am 10. April 2015.</ref> <ref name="TRGS900">Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (PDF)</ref> <ref name="ASGW-Begruendung">Begründung zum Allgemeinen Staubgrenzwert (2014/2001) in TRGS 900. (pdf) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, November 2013, S. 4,12-22, abgerufen am 10. April 2015.</ref> <ref name="IFA">Suchergebnisse zu einatembare Staubfraktion auf der Website der IFA</ref>
</references>