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Abgabepreis

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Der Abgabepreis ist der Preis, der vom Endkunden an den Einzelhändler oder von diesem an den Großhändler entrichtet werden muss.

In Deutschland ist die Festlegung des Abgabepreises durch einen Hersteller nicht erlaubt.<ref>Ingo Mecke: Definition: Preisbindung zweiter Hand. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 17. Mai 2026.</ref> Ausnahmen stellen besondere Bereiche wie der Buch-, Zeitschriften- oder Medikamentenhandel dar (siehe auch Buchpreisbindung).<ref>§ 30 GWB – Einzelnorm. Abgerufen am 17. Mai 2026.</ref> Hier kann der Abgabepreis vom Hersteller festgelegt werden. Der Wettbewerb durch Preisgestaltung im Einzelhandel wird dadurch beschränkt oder unterbunden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch nicht gewinnbringende Regionen zu (den gleichen) bezahlbaren Preisen beliefert werden.

Im Zeitschriftenhandel wird der Abgabepreis des Großhändlers an den Einzelhändler sowie der – höhere – Abgabepreis des Einzelhändlers an den Endkunden durch den Verlag festgelegt.<ref>Vertriebslexikon – Abgabepreis. DMV Der Medienvertrieb, 24. September 2020, abgerufen am 17. Mai 2026.</ref> Die Handelsspanne des Einzelhändlers ist die Differenz der Abgabepreise, verringert um die Mehrwertsteuer.<ref name=":0">Vertriebslexikon – Handelsspanne (HSP). DMV Der Medienvertrieb, 12. Oktober 2020, abgerufen am 17. Mai 2026.</ref> Sie liegt häufig bei etwa 20 Prozent.<ref name=":0" /> Die Handelsspanne des Großhändlers variiert dagegen zwischen etwa 30 Prozent bei kleinen Auflagen und 13 Prozent bei sehr großen Auflagen.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Wiktionary: Abgabepreis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />