Abschussgenehmigung
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Abschussgenehmigung steht für:
- im Jagdrecht die Abschussgenehmigung für Wild, siehe Abschussplan
- die Genehmigung des Abschusses geschützter Wildtiere durch Naturschutzbehörden, siehe Bundesnaturschutzgesetz #Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz)
Siehe auch:
Wiktionary: Abschussgenehmigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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