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Adib Mayaleh

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Adib Mayaleh auch André Mayard<ref name="EUG">Bei der Einbürgerung in Frankreich gewählter „französischer“ Namen; vgl. EuG: Restriktive Maßnahmen gegen Gouverneur der Zentralbank Syriens gültig. In: beck-aktuell, C.H. Beck, becklink 1035520 vom 6. November 2014.</ref> (* 1955 in Darʿā, Syrien)<ref name="BCdS">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Biografie Mayalehs im Webangebot der Banque Centrale de Syrie (Memento vom 1. April 2014 im Internet Archive)</ref> leitete von 2005 bis 2016 als Governor die syrische Zentralbank.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Central Bank of Syria's Governors (Memento vom 3. August 2018 im Internet Archive)</ref> Er war zudem Vorsitzender des syrischen Zentralbankrates.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

Nach dem Bachelor an der Universität Damaskus 1981 und zwei Diplomen in angewandter Makroökonomie und Bank- und Geldtheorie an der Universität Aix-Marseille am Standort Aix-en-Provence Mitte der 1980er Jahre wurde er 1991 zum Doktor der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen von der Universität Aix-Marseille promoviert.<ref name="BCdS" />

Nach Tätigkeiten an verschiedenen syrischen Universitäten wurde Mayaleh zum 1. April 2005 als Governor der Banque Centrale de Syrie berufen.<ref name="BCdS" />

Mayaleh gehört zu den Personen der syrischen Führung um Baschar al-Assad, die von der Europäischen Union während des Bürgerkriegs in Syrien mit Sanktionen – unter anderem einem Einreiseverbot, sowie Vermögensbeschlagnahme – belegt wurden. In seinem Fall wurde dies mit seiner wichtigen Rolle in der Finanzierung des syrischen Regimes begründet.<ref name="EUG" /> Er wehrte sich dagegen erfolglos mit Klagen beim Europäischen Gerichtshof, der seine Klage am 5. November 2014 als unbegründet zurückwies.<ref>EuGH, Urteil vom 5. November 2014 – Mayaleh / Rat, Rechtssache T-307/12 (Verbundene Rechtssachen T-307/12, T-408/13), EUR-Lex Nr. 62012TJ0307</ref>

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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