Zum Inhalt springen

Albert von Goßler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gustav Albert von Goßler (* 10. Februar 1807 in Magdeburg; † 31. Mai 1869 in Zichtau, Altmark<ref name=":0">Rahel Varnhagen: Familienbriefe. C.H.Beck, 2009, ISBN 978-3-406-58683-5, S. 1464 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister.

Herkunft und Familie[Bearbeiten]

Als fünftes von sechs Kindern des Generalstaatsanwalts und Wirkl. Geh. Oberjustizrats Conrad Christian Goßler (1769–1842) und Anna Charlotte Cuny (1780–1810) geboren. Er begründete die I. Linie der Adelsfamilie Goßler.<ref>Gothaisches genealogisches Taschenbuch der briefadeligen Häuser - Seite - ULB Düsseldorf. S. 271 ff., abgerufen am 26. März 2018.</ref> Sein Bruder war u. a. der preußische Kanzler Karl Gustav von Goßler (II. Linie des Adelsgeschlechts), der Landrat Eugen von Goßler (III. Linie des Adelsgeschlechts) sein Stiefbruder und die Komponistin Clara von Goßler (1827–1864) seine Stiefschwester.

Albert von Goßler heiratete 1839 Auguste Friederike Wilhelmine Luise von Lamprecht (1821–1887), Tochter von Karl Friedrich Andreas von Lamprecht (1786–1824, Obrist und Intendant des Königlich Preußischen Gardekorps in Berlin)<ref name=":0" />. Sein ältester Sohn Karl Ferdinand Konrad von Goßler (1841–1900) war Königlich Preußischer Landrat des Kreises Gardelegen und sein anderer Sohn Martin Gustav Wilhelm von Goßler (1843–1898) wurde preußischer Generalleutnant.

Werdegang[Bearbeiten]

Albert von Goßler begann an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Rechtswissenschaft zu studieren. 1825 wurde er im Corps Borussia Bonn recipiert.<ref>Kösener Corpslisten 1930, 11/66</ref> Er wechselte an die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Nach dem Studium wurde er in Berlin 1828 Auskultator, Referendar und 1835 Assessor am Kammergericht.<ref>Amtsblatt der Regierung in Potsdam. 1835, S. 148 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> 1835 wurde er an das Oberlandesgericht in Magdeburg berufen, wo er gleichzeitig Mitglied des Revisionskollegiums für die Provinz Sachsen wurde. 1841 wurde er als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Königlichen Hauses versetzt. 1843 wurde er Regierungsrat im Regierungsbezirk Liegnitz.

1846 wurde er aus dem preußischen Dienst als Präsident des Landesdirektorenkollegiums (Regierungschef)<ref>Tobias C. Bringmann: Handbuch der Diplomatie 1815–1963: Auswärtige Missionschefs in Deutschland und deutsche Missionschefs im Ausland von Metternich bis Adenauer. Walter de Gruyter, 2001, ISBN 3-11-095684-5, S. 12 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> in das finanziell marode Herzogtum Anhalt-Köthen gerufen. Er wurde 1848 so genannter Märzminister für das Herzogtum und es erfolgte eine Zusammenlegung mit dem Herzogtum Anhalt-Dessau in einem Gesamtministerium für Anhalt-Dessau-Köthen.<ref>Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918: Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. Springer-Verlag, 2006, ISBN 3-540-29289-6, S. 323 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> Dort war er als Staatsminister in diesem Gesamtministerium anfangs gemeinsam mit August Köppe und August Habicht tätig und bekleidete die Position eines Wirklichen Geheimen Rats. Ab Juli 1849 war er alleiniger Leiter des Gesamtministeriums und wurde unterstützt durch Albert Friedrich von Ploetz.<ref>Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918: Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. Springer-Verlag, 2006, ISBN 3-540-29289-6, S. 333 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref><ref>Johann Friedrich Melchert: Staats- und Adreß-Handbuch für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen. Ketz, 1851, S. 53 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref> 1850 war er der zweite Ausgezeichnete, welcher Commandeur I. Klasse des Herzoglich Anhaltische Hausorden Albrechts des Bärens wurde. Im gleichen Jahr nahm er für Köthen an der Dresdner Konferenz teil.<ref>Jonas Flöter, Günther Wartenberg: Die Dresdener Konferenz 1850/51: Föderalisierung des Deutschen Bundes versus Machtinteressen der Einzelstaaten. Leipziger Universitätsverlag, 2002, ISBN 3-935693-70-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>

1853 wurde er zum Ehrenbürger von Köthen ernannt.

Nach Dessau übergesiedelt, blieb er dort bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst 1857. Anschließend zog er auf das 1854 erworbene Rittergut Zichtau. 1867 wurde er konservatives Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses für die Kreise Salzwedel und Gardelegen.

Ehrungen[Bearbeiten]

  • Leopoldsorden (Belgien), Großoffizier<ref name=":1">Johann Friedrich Melchert: Staats- und Adreß-Handbuch für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen. Ketz, 1851, S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.).</ref>
  • Roter Adlerorden III. Klasse mit Schleife<ref name=":1" />
  • 1850: Hausorden Albrechts des Bären, Commandeur I. Klasse<ref name=":1" />
  • 1853: Ehrenbürger von Köthen

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Gustav Gotthilf Winkel: Biographisches Corpsalbum der Borussia zu Bonn 1821–1928. Aschaffenburg 1928, S. 35 f. (hier versehentlich falsch geschrieben; Digitalisat).
  • Gothaisches genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser: zugleich Adelsmatrikel der im Ehrenschutzbunde des deutschen Adels vereinigten Verbände, Teil 2, J. Perthes, 1941, S. 188

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein Kategorie:Person (Anhalt bis 1863)