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Amt Hohnstein

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Vorlage:Hinweisbaustein Das Amt Hohnstein war ein historisches Amt der Grafen zu Stolberg, des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover.

Geschichte[Bearbeiten]

Stollberg[Bearbeiten]

Seit 1417 waren die Grafen zu Stolberg im Besitz von Burg und Amt Hohnstein. Der gräfliche Amtmann hatte seinen Sitz zunächst auf der Burg Hohnstein, dann in der Stadt Neustadt/Harz. Er übte die zivile Gerichtsbarkeit unterster Instanz, die Untersuchung von Kriminalfällen sowie die des Domänenbesitzes aus.

Das Amt Hohnstein war braunschweigisches Lehen. In einem Rezess von 1639 erkannten die Grafen die landesherrliche Oberhoheit der Braunschweiger an und regelten die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Damit konnten die Einwohner des Amtes gegen Entscheidungen des Amtes in geistlichen und weltlichen Sachen an die landesherrlichen Gerichte appellieren. Die braunschweigischen Herzögen erhielten die Oberaufsicht über die Grafschaft, die Landfolge, das Leibgeleit und das Recht der Einquartierung. In einem weiteren Rezess von 1733 gaben die Grafen zusätzliche Rechte ab. Daneben mussten die Grafen, als gerichtliche Mittelinstanz eine gräfliche Kanzlei mit dem Sitz in Neustadt einzurichten.

Napoleonische Zeit[Bearbeiten]

Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielt Hannover die Grafschaft Hohnstein. Allerdings war Hannover bald darauf französisch und später preußisch besetzt und fiel 1807 an das Königreich Westphalen. Im Königreich Westphalen wurden die Ämter aufgelöst und Gerichte und Verwaltungseinheiten nach französischem Vorbild geschaffen, siehe Justizwesen im Königreich Westphalen. Hier entstand der Kanton Ilfeld und das Friedensgericht Ilfeld.

Patrimonialgericht[Bearbeiten]

Nach der Franzosenzeit wurde das Amt Hohnstein 1814 wieder hergestellt. Nach längeren Verhandlungen wurde das Amt im Jahr 1822 wieder eine gräfliche Behörde und ein Patrimonialgericht. Auch die gräfliche Kanzlei als Mittelbehörde wurde wieder eingerichtet. Übergeordnet waren als Verwaltungsbehörde die Landdrostei Hildesheim und als Appellationsinstanz in gerichtlichen Sachen die Justizkanzlei Göttingen.

Königliches Amt[Bearbeiten]

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.<ref>Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)</ref> Mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend ging die Gerichtsfunktion an das königlich hannoversches Amtsgericht Hohnstein über. Sein Sprengel war mit dem des Amtes Hohnstein identisch.<ref>Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 74, online</ref>

Die Verwaltungsaufgaben blieben beim (nun königlichen) Amt. Es wurde 1852 durch die Vereinigung des für das Stift Ilfeld bestehenden Stiftsamts Ilfeld, des Bezirks der Hohnsteinischen Kanzlei zu Neustadt unterm Hohnstein und des Gräflich Stolberg-Wernigerödischen Forstamts Sophienhof in der Grafschaft Hohnstein gebildet. Amtssitz war zunächst Neustadt unterm Hohnstein, ab 1859 Ilfeld. Übergeordnete Verwaltungsebene war die Landdrostei Hildesheim. Gemeinsam mit den Ämtern Elbingerode und Zellerfeld sowie dem Communion-Bergamtsbezirk Goslar bildete das Amt in preußischer Zeit den (Steuer-)Kreis Zellerfeld. 1885 wurde die Kreisverfassung eingeführt und das Amt in den neuen Kreis Ilfeld überführt.

Umfang[Bearbeiten]

Bei seiner Aufhebung (1885) umfasste das Amt folgende Gemeinden:

Amtmänner[Bearbeiten]

  • 1851–1859: Carl Heinrich Wilhelmi, Hofrat
  • 1859–1863: Ludwig Philipp Meyer, Amtmann, ab 1862 Oberamtmann
  • 1863–1867: Friedrich Otto Ludwig Wynecken, Geheimer Regierungsrat
  • 1868–1885: Bernhard von Fumetti, Amtmann (1885–1900 Landrat des Kreises Ilfeld)

Literatur[Bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references/>