Amt Rethem
Das Amt Rethem war ein historisches Verwaltungsgebiet des Fürstentums Lüneburg bzw. des Königreichs Hannover.
Geschichte[Bearbeiten]
Mittelpunkt des Amts Rethem war die um 1300 errichtete gleichnamige welfische Grenzfestung an der Aller. Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.<ref>Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)</ref> Von Behr einigte sich mit der Regierung auf eine vorzeitige Übertragung der Gerichtsrechte an den Staat. Die Gerichtsfunktion des Patrimonialgerichts Stellichte ging damit auf das Amt Rethem über.<ref>Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover, 1852, S. 1, Digitalisat.</ref>
Aus dem Amtsbezirk wurde 1852 das Gericht Cordingen abgetrennt und dem Amt Fallingbostel zugelegt. 1859 wurde das Amt Rethem ganz aufgehoben. Das Gericht Boitzen fiel ebenfalls an das Amt Fallingbostel, der übrige Teil des Amts (die Hausvogtei und das Patrimonialgericht Wahlingen) an das Amt Ahlden.
Literatur[Bearbeiten]
- Werner Brünecke; Gunther Gerhardt; Wilhelm Richter: Das Erbregister des Amtes Rethem von 1669. Die alten Gerichte Kirchboitzen, Kirchwahlingen und Cordingen. (= Schriftenreihe des Bundes der Freunde des Heidemuseums Walsrode e. V. 7), Walsrode 1992
- Iselin Gundermann, Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 10: Hannover. Marburg (Lahn) 1981
- Manfred Hamann: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Dritter Band: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Göttingen 1983, S. 190f.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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