Anbindestall
Der Anbindestall ist ein Stall für Nutzvieh, in dem die Tiere an einem Platz angebunden sind. Die Haltungsform ist in Europa noch bei Rindern gebräuchlich, wobei es in Deutschland insbesondere in den Haltungsstufen 1 und 2 (als Alternative zum Laufstall) gestattet ist.<ref name=HALT>Haltungsform. Rindermast. haltungsform.de, abgerufen am 9. September 2026</ref>
Früher wurden auch Pferde angebunden eingestallt und Sauen sowie Kleinvieh wie Schafe und Ziegen so gehalten. Die Haltung von Pferden in Anbindestallungen ist in vielen Ländern verboten, und die Anbindehaltung von Schweinen seit einer EU-Richtlinie 1997 nur noch durch Ausnahmeregelungen zulässig.
Für Rinder gibt es, außer im Ökobereich, keine entsprechende Regelung auf EU-Ebene. Bei Rindern ist die Anbindehaltung derzeit in Österreich in einer Umstellungsphase, so dass diese Haltungsform seit 2020 nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt ist.
Funktionsweise der Anbindehaltung[Bearbeiten]
Fixierung[Bearbeiten]
Je nach Haltungsstufe ist die Anbindehaltung (auch als Grabnerkette, Selbstfanggitter, Zentralgelenkhalsrahmen bezeichnet) von im Stall gehaltenen Kühen ganzjährig zulässig. Jedes Tier steht dabei auf einem eigenen Platz/Stand längsseitig parallel zueinander und kann nicht frei durch den Stall laufen. An diesem Stand stehen bzw. liegen die Kühe also den ganzen Tag, werden hier gefüttert und gemolken (dazu notwendig: Rohrmelkanlage).
Ältere Anbindesysteme (Grabnerkette) sind aufwendiger, da jede Kuh einzeln befestigt werden muss. Bei den Gelenkhalsrahmen ist jedoch ein Ein- und Austrieb der Tiere unkomplizierter und schneller, da sich hierbei mehrere Gitter gleichzeitig öffnen und schließen lassen. Erfolgt die Fixierung durch eine Grabnerkette unmittelbar am Hals, kann dort das Fell abgescheuert werden. Bei Verwendung von Metallketten kann sich zudem das lautere Geräusch bei einer Bewegung störend auswirken. Es kann zu Verhaltensstörungen kommen. Dieses Problem tritt bei Selbstfanggittern und Zentralgelenkhalsrahmen nicht auf.
Standfläche[Bearbeiten]
Die Fläche, auf der das Rind steht, kann gegenüber dem hinteren Bereich, wo Kot und Harn anfallen, um etwa 10–15 cm erhöht sein. Je nachdem, wie lang die Standfläche ist, spricht man von einem Kurz-, Mittellang- oder Langstand. In Deutschland gibt der Gesetzgeber für Rinder ab 400 kg eine Mindestfläche von 2,2 m² in Haltungsstufe 1, 3 m² in Haltungsstufe 2 und 4 m² in Haltungsstufe 3 vor.<ref name=HALT/>
Die Standfläche sollte an die Größe der Kühe angepasst sein, was zusätzlich dadurch erschwert wird, dass Milchrassen durch Zucht im Verlauf der letzten Jahrzehnte immer größer wurden. Eine weitere Möglichkeit, Schäden am Sprunggelenk zu reduzieren, ist eine Auslaufmöglichkeit. Aufgrund einer Modellschätzung<ref name="Preventive Veterinary Medicine">N.M. Keil, T.U. Wiederkehr, K. Friedli, B. Wechsler. In: Preventive Veterinary Medicine 74/2006, S. 142–153.</ref> bräuchten Milchkühe mindestens 50 Stunden Auslauf pro Monat, um eine Reduktion von Sprunggelenksschäden zu bewirken. Hierbei sollte der Auslauf so organisiert werden, dass die Dauer des einzelnen Auslassens möglichst lang gewählt wird, anstatt häufig – aber nur für eine kurze Dauer.
- Beim Kurzstand kommt das Tier oft mit dem Sprunggelenk auf der Kante zu liegen, wodurch Druckstellen und Hautabschürfungen entstehen.
- Bei einem Langstand fallen Kot und Harn oft auf den Stand, und beim Hinlegen verschmutzt das Tier, wird feucht und Krankheitserreger können leichter in das Euter uns sonstige Körperöffnungen eindringen.
- Bei einem Stall mit angepassten Größen der Stände auf die Länge des einzelnen Tieres kann diesen Problemen vorgebeugt werden.
Die Standfläche kann aus Holz oder Beton sein. Eine Auflage aus Stroh oder eine Gummimatte (auch Kuhmatratze) ist für die Tiere besser, bei Einstreu muss allerdings am Ende des Standes eine Schwelle sein, damit nicht zu viel Einstreu in den Mist oder die Jauche gelangt. Die Schwelle allerdings erhöht wiederum die beim Kurzstand erwähnten Nachteile. Zwischen jedem zweiten Standplatz kann eine Abtrennung aus Metallbügeln stehen, die verhindert, dass die Tiere sehr schräg oder quer liegen und dem Nachbartier Platz wegnehmen oder es durch Tritte verletzen.
Futter- und Wasserversorgung[Bearbeiten]
Die Versorgung mit Wasser erfolgt über ein- oder doppelseitige Tränkebecken, seltener Zapfentränken. Die Futterversorgung über Tröge und/oder Futtertische. Der Trog oder der Futtertisch sollten etwa 15 cm höher als die Standfläche der Tiere sein, damit diese in der natürlichen Haltung fressen können. Die Abtrennung zwischen Standfläche und Fressbereich sollte idealerweise aus stabilem, aber flexiblem Gummi sein, damit die Tiere beim Aufstehen genügend Platz für den Kopfschwung beim Aufstehen haben.
Entmistung[Bearbeiten]
Die Entmistung des Anbindestalles kann von Hand mit der Mistgabel oder mit maschineller Unterstützung durch eine (fest installierte) Entmistungsanlage beziehungsweise durch besonders kleine und wendige Traktoren (Hoflader), aber auch Radlader, erfolgen. Mist und Jauche werden hierbei getrennt, da der Harn der Tiere durch Schlitze oder Löcher im Boden in einen kleinen Kanal in die Jauchegrube abgeleitet wird. Der Mist hingegen wird auf der Mistplatte gelagert. Verbreitet werden beim Anbindestall Kot und Harn jedoch gemischt als Gülle gesammelt. Dazu ist im hinteren Bereich des Standes ein Güllekanal mit Gitterrosten aus ovalen Flachstahlstäben abgedeckt, durch die Kot und Harn fallen. Die Tiere können dabei mit den hinteren Klaue ständig auf den Stangen stehen, wenn sie für den Stand zu lang sind. Deshalb sollte jedes Tier einen Stand mit passender Länge haben. Um eine Verschmutzung der Liegeflächen durch Kot und Harn zu vermeiden, wurden früher sogenannte Kuhtrainer eingesetzt. Deren Einsatz ist seit 2010 in Deutschland verboten. Auch in anderen Ländern dürfen sie nicht mehr eingesetzt oder zumindest nicht mehr neu installiert werden.
Verbreitung und rechtliche Normen[Bearbeiten]
Im deutschsprachigen Raum ist die Anbindehaltung eine rückläufige Haltungsform, die in den 15 Jahren zwischen 2002 und 2017 deutschlandweit um insgesamt 75 % zurückging. Im Jahr 2010 lebte noch ein Viertel des Milchviehs, saisonal oder ganzjährig, in Anbindehaltung.<ref>Deutscher Bauernverband. DBV-Position zur Anbindehaltung von Milchkühen. Deutscher Bauernverband, abgerufen am 9. September 2026</ref> Als neue Anlagen werden meist Boxenlaufställe gebaut. Aus Sicht des Tierschutzes ist sie bedenklich, vgl. § 2 TSG.<ref>Deutsches Tierschutzgesetz (PDF; 119 kB).</ref>
Die dauernde Haltung im Anbindestall ist bei Rindern in Österreich seit 2020 gesetzlich verboten. Geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang waren auch vorher zu gewähren (z. B. an mindestens 90 Tagen im Jahr nach Bundes-Tierschutzgesetz 2004 Österreich). Das Kälberanbindeverbot galt ebenfalls zuvor schon ausnahmslos.<ref name="B-TG">[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Steirischer Bauernbund, Bezirk Hartberg, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2005-03-09.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>
In der Schweiz wurden 2018 rund die Hälfte der Milchkühe in Anbindeställen gehalten.<ref name="derbund">Brigitte Walser: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden. ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref>
In der Ökologischen Landwirtschaft ist Anbindehaltung prinzipiell nicht zulässig.
Bei Bio Suisse ist die Anbindehaltung noch immer zulässigt, wenn sich die Tiere ergänzend regelmäßig im Freien bewegen können.<ref name="derbund"/><ref>Stallmasse 2026. Für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz. Stallmasse, abgerufen am 9. September 2026</ref>
In Deutschland wurden 2020 noch etwa 10 % der Rinder (1,14 Mio. Rinder) in Anbindeställen gehalten. 2010 waren es noch mehr als doppelt so viele. Von den Betrieben mit Anbindehaltung hielten 52 % der Betriebe ihre Rinder zeitweise auch auf Weiden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Der Tierschutzbund kritisierte, dass wissenschaftlich belegt sei, dass diese Form der Haltung nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Eine der Begründungen war, dass die Fläche, die den angebundenen Rindern im Stall zur Verfügung steht, häufig so knapp bemessen ist, dass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen können.<ref>Angekettet statt auf der Weide So leiden Rinder unter der Anbindehaltung. Deutscher Tierschutzbund, abgerufen am 9. September 2026</ref>
Im September 2026 wurde erstmals in Deutschland ein Bauer wegen der Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sah den Strafbestand der Tierquälerei als erfüllt an.<ref>Artikel vom 22. September 2026</ref> Das Veterinäramt hatte den Bauern angezeigt.<ref>Artikel vom 2. Juni 2026</ref>
In Österreich gilt eine Kleinbetriebsregelung, in der für Betriebe bis 35 Großvieheinheiten mindestens zweimal pro Woche Auslauf/Weide vorgeschrieben ist.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF; 354 kB) BIOS – Biokontrollservice Österreich, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., S. 4, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2014-07-14.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Verbreitet ist diese Praxis noch für die nächtliche Einstallung in Betrieben mit kleineren Herden, etwa im Alpenraum. Hier ist der Platz für Laufställe oft nicht gegeben, und auch nicht zwangsläufig nötig, wenn die Tiere (Rinder und Kleinvieh, oft auch Rösser) tagsüber, teils auch nachts, im Freilauf sind, und verbreitet auch auf Sömmerung (Almhaltung). Daher werden die Richtlinien der EU, die auf agrarische Sonderformen der Berggebiete wenig Rücksicht nehmen, in Süddeutschland, Österreich und Südtirol (und in Anpassung auch der Schweiz) durchweg kritisch gesehen. Nach Protesten der hier überdurchschnittlich verbreiteten Biobauernschaft wurde das Verbot der Anbindehaltung im Juli 2008 seitens der EU bis Ende 2013 aufgeschoben.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.</ref><ref>Referat Biolandbau: [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Landwirtschaftskammer Österreich, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 2016-03-07.Skriptfehler: Ein solches Modul „TemplatePar“ ist nicht vorhanden.</ref> Außerhalb dieser landwirtschaftlichen Räume wird Anbindehaltung bei Neubauten nicht mehr berücksichtigt.
Literatur[Bearbeiten]
Milchvieh:
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.
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- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.
Anderes Nutzvieh:
- Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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