Arbeitsgericht Schwerin

Das Arbeitsgericht Schwerin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten]
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Oktober 2014
mit Außenstelle Neubrandenburg |
Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.<ref>§ 6 Abs. 1, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.</ref>
Gerichtstage wurden bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 im Amtsgericht Parchim und im Amtsgericht Wismar abgehalten.
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.<ref>§ 6 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.</ref>
Gebäude[Bearbeiten]
Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323 b. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.
Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten]
Dem Arbeitsgericht Schwerin sind das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Schwerin. Abgerufen am 19. Dezember 2014.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />
Rostock | Schwerin | Stralsund
Ehemalige Arbeitsgerichte Neubrandenburg | Neustrelitz
Vorlage:Klappleiste/Ende Koordinaten: 53° 38′ 50,6″ N, 11° 24′ 27,4″ O
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