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Arbeitsgericht Schwerin

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Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtes Schwerin (2014)

Das Arbeitsgericht Schwerin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten]

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Oktober 2014
  • ArbG Schwerin
  • ArbG Rostock
  • ArbG Stralsund
    mit Außenstelle Neubrandenburg
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.<ref>§ 6 Abs. 1, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.</ref>

    Gerichtstage wurden bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 im Amtsgericht Parchim und im Amtsgericht Wismar abgehalten.

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.<ref>§ 6 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.</ref>

    Gebäude[Bearbeiten]

    Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323 b. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten]

    Dem Arbeitsgericht Schwerin sind das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

    Siehe auch[Bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten]

    <references />

    Vorlage:Klappleiste/Anfang

    Rostock | Schwerin | Stralsund

    Ehemalige Arbeitsgerichte Neubrandenburg | Neustrelitz

    Vorlage:Klappleiste/Ende Koordinaten: 53° 38′ 50,6″ N, 11° 24′ 27,4″ O

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