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Astrid Proll

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Astrid Proll (* 29. Mai 1947 in Kassel) wurde als Mitgründerin der linksextremistischen terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) bekannt. Ihre aktive Zeit in der RAF dauerte etwa ein Jahr, an den späteren Morden der Organisation war sie nicht beteiligt.<ref name="taz-6204723">Kersten Augustin: RAF-Gründungsmitglied Astrid Proll: „Mein Leben hat mich entertained“. In: taz.de. 31. August 2026, abgerufen am 31. August 2026.</ref> Sie war von 1971 bis 1974 sowie 1978 bis 1980 inhaftiert.<ref>Phantom beschossen, Der Spiegel, 4. Februar 1980</ref>

Leben[Bearbeiten]

Jugend und RAF[Bearbeiten]

Astrid Proll ist die Tochter des Kasseler Architekten Konrad Proll und der Lehrerin Hildegard Proll. Nach der frühen Trennung ihrer Eltern besuchte sie ein von Nonnen geführtes Internat, das sie wegen seiner strengen Regeln rückblickend als das „erste Gefängnis“ ihres Lebens bezeichnete.<ref name="taz-6204723" /> Das damalige Gefühl, als lesbische Jugendliche eine gesellschaftliche Außenseiterin zu sein, betrachtete sie später als einen Faktor ihres Weges in die RAF.<ref name="taz-6204723" />

Nachdem ihr älterer Bruder Thorwald Proll zusammen mit Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Horst Söhnlein wegen der Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968 verhaftet worden war, besuchte sie die Gefangenen und schloss sich ihnen an, als diese wegen einer eingelegten Revision zunächst wieder freikamen. Sie brach eine Ausbildung zur Fotografin an der Berliner Lette-Schule ab und folgte ihnen nach Frankfurt zur Kampagne gegen die Unterbringung von Jugendlichen in geschlossenen Erziehungsheimen, der sogenannten Heimkampagne. Nachdem das Revisionsverfahren im November 1969 abgelehnt worden war, ging sie mit Baader und Ensslin im Alter von 22 Jahren in den Untergrund, obwohl sie selbst noch nicht gesucht wurde.<ref name="taz-6115964" /> Söhnlein trat seine Haftstrafe an, ein Jahr später ebenso Thorwald Proll.

Bei der Baader-Befreiung soll Proll den Fluchtwagen gefahren haben; bestätigt wurde dies jedoch nie, und auch in ihrer Autobiografie ließ sie die Frage offen.<ref name="taz-6115964" /><ref name="taz-6204723" /> Nach der Befreiung Baaders reiste Proll mit der RAF nach Jordanien, wo die Gruppe im Umgang mit Kalaschnikows ausgebildet wurde.<ref name="taz-6204723" /> Die Bewaffnung verstand sie damals als Mittel der Selbstverteidigung und als Zeichen größerer Entschlossenheit gegenüber der übrigen Linken.<ref name="taz-6204723" /> In dieser Phase beteiligte sie sich auch an Banküberfällen.<ref name="taz-6204723" />

Haft, Untertauchen und Strafverfahren[Bearbeiten]

Am 6. Mai 1971 wurde Astrid Proll verhaftet.<ref name="spiegel-43176397">Fahndung: Deckname Rosi. In: Der Spiegel. Nr. 20, 1971 (online).</ref> Sie wurde 119 Tage im „toten Trakt“ der JVA Köln-Ossendorf untergebracht und in dieser Zeit als erstes RAF-Mitglied von anderen Gefangenen isoliert.<ref name="taz-5172296">Gabriele Goettle: Astrid Proll erzählt von Dorothea Ridder: Im toten Trakt. In: taz.de. 23. November 2008, abgerufen am 10. Februar 2017.</ref> In derselben Zelle wurde später Ulrike Meinhof untergebracht.<ref>Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Ausgabe von 1989, S. 257.</ref> Die Isolation brachte Proll nach eigener späterer Schilderung bis an den Rand des Suizids; Gespräche mit einem Pfleger halfen ihr, den Blick zunächst auf sich selbst statt auf die Gruppe zu richten.<ref name="taz-6204723" />

Proll machte eine Verhandlungsunfähigkeit durch die Isolationshaft geltend. Das Gericht folgte in einer vielbeachteten und einmaligen Entscheidung diesem Antrag, brach die Hauptverhandlung ab und entließ Proll am 4. Februar 1974 aus der Untersuchungshaft.<ref name="taz-5172296" /> In anderen Verfahren versuchten RAF-Mitglieder vorher und nachher vielfach, Verhandlungsunfähigkeit geltend zu machen, die durch die Haftbedingungen ausgelöst sei, was stets abgewiesen wurde. Im Dezember 1974 änderte der Deutsche Bundestag die Strafprozessordnung dahingehend, dass eine Verhandlung auch ohne Angeklagte fortgesetzt werden kann, wenn diese ihre Verhandlungsunfähigkeit selbst herbeigeführt haben, etwa durch Hungerstreik.<ref>Kleine Chronologie zur Geschichte der RAF Abgerufen am 20. Februar 2018.</ref><ref>Löwe/Rosenberg. Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Bd. 4, De Gruyter, Berlin 2007, S. 774 f. (online)</ref>

Nach ihrer Haftentlassung kam Proll zunächst in ein Krankenhaus und tauchte von dort auf Drängen und mit Hilfe anderer RAF-Mitglieder unter.<ref name="taz-6204723" /> Anschließend setzte sie sich illegal ins Vereinigte Königreich ab und blieb mehrere Jahre unentdeckt.<ref name="theguard-200206">Kate Connolly: Kate Connolly meets Astrid Proll. In: theguardian.com. 6. Oktober 2002, abgerufen am 10. Februar 2017.</ref> Dort arbeitete sie unter verschiedenen Namen unter anderem als Parkaufseherin und Automechanikerin.

Am 15. September 1978 wurde Proll, die sich zu diesem Zeitpunkt „Anna Puttick“ nannte, in London verhaftet und nach einem etwa einjährigen Rechtsstreit und großflächiger Berichterstattung in der englischen Boulevardpresse an die Bundesrepublik ausgeliefert. Die Verhaftung war Thema der Titelseite der taz-Nullnummer vom 22. September 1978.<ref name="taz-6115964" /> Am 22. Februar 1980 wurde sie wegen Raubüberfalls und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Vorwurf des versuchten Mordes war nach ihrer Auslieferung fallengelassen worden.<ref name="taz-6115964" /> Der damalige FDP-Innenminister Gerhart Baum hatte Aussagen von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes für das Verfahren freigegeben, wonach Proll nicht geschossen hatte.<ref name="taz-6204723" /> Die Untersuchungshaft in Deutschland und im Vereinigten Königreich wurde angerechnet und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt;<ref>Norbert Leppert: Fünfeinhalb Jahre für Astrid Proll, Frankfurter Rundschau, 23. Februar 1980</ref> Proll musste nicht erneut ins Gefängnis.<ref name="taz-6115964" /> Sie traf Baum später mehrfach und rechnete ihm seinen Einsatz in ihrem Fall hoch an.<ref name="taz-6204723" />

Beruf und spätere Einordnung[Bearbeiten]

Seit Anfang der 1980er Jahre war Proll als Fotografin, Autorin und Redakteurin tätig.<ref name="taz-6204723" /> Unter anderem arbeitete sie als Bildredakteurin für die Magazine Tempo, Der Spiegel und Time sowie die Zeitung The Independent. Bereits zuvor hatte sie frühe, vielfach rezipierte RAF-Fotografien angefertigt, unter anderem von Andreas Baader und Gudrun Ensslin nach deren Untertauchen in Paris. Sie lebt in Berlin.<ref name="taz-6115964">Kersten Augustin: Ehemaliges RAF-Mitglied: Astrid Proll und die taz. In: taz.de. 16. Oktober 2025, abgerufen am 17. Oktober 2025.</ref> Die kurze Zeit im militanten Umfeld prägte nach ihrer späteren Einschätzung ihr gesamtes weiteres Leben und erschwerte wiederholt ihre berufliche Laufbahn.<ref name="taz-6204723" />

2004 wurde ihr als ehemaliger Terroristin die Einreise in die USA zum Begräbnis ihrer Mutter verwehrt.<ref name="derstandard-1888123">Ehemalige deutsche RAF-Terroristin Proll darf nicht in die USA. In: derstandard.at. 13. Dezember 2004, abgerufen am 10. Februar 2017.</ref>

Gemeinsam mit Boris von Brauchitsch verfasste Proll die Autobiografie Zwischen Sturm und Stille. Wie ich der RAF entkam, deren Veröffentlichung für den 3. September 2026 angekündigt wurde.<ref name="taz-6204723" /> Den Untertitel verstand sie doppeldeutig: Während ihrer Flucht sei sie nicht nur der Polizei, sondern zugleich auch der RAF entkommen.<ref name="taz-6204723" /> Im Rückblick erkannte Proll an, dass durch das Handeln der frühen RAF Menschen zu Schaden gekommen waren.<ref name="taz-6204723" /> Eine öffentlich eingeforderte Entschuldigung hielt sie für weniger aussagekräftig als ihr späteres Handeln und verwies darauf, nach ihrer RAF-Zeit nicht mehr straffällig geworden zu sein.<ref name="taz-6204723" /> Sie erklärte sich bereit, mit Angehörigen von RAF-Opfern auch über Taten späterer Generationen zu sprechen, und sah in der weiterhin fehlenden Aufklärung zahlreicher Morde ein Hindernis für die historische Einordnung der RAF.<ref name="taz-6204723" />

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

  • Hans und Grete, die RAF 67–77. Steidl, Göttingen 1998, ISBN 978-3-88243-562-7. Aktualisierte und erweiterte Neuauflage<ref>Astrid Proll, Internationale Photoszene Köln 2016</ref> unter dem Titel Hans und Grete. Bilder der RAF 1967–1977. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02597-1.
  • Baader Meinhof: Pictures on the Run 67–77. Scalo, Zürich 1998, ISBN 978-3-931141-84-4
  • Goodbye to London: Radical Art and Politics in the 70’s (Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 26. Juni bis 15. August 2010 in der Neuen Gesellschaft für Bildende Kunst in Berlin). Hatje Cantz Verlag, Ostfildern 2010, ISBN 978-3-7757-2739-6
  • Astrid Proll, Boris von Brauchitsch: Zwischen Sturm und Stille. Wie ich der RAF entkam. Matthes & Seitz, Berlin (erschien am 3. September 2026), ISBN 978-3-7518-2140-7.<ref name="taz-6204723" />

Literatur[Bearbeiten]

  • Ulrike Edschmid: Frau mit Waffe. Zwei Geschichten aus terroristischen Zeiten. Suhrkamp, Ffm 2001, ISBN 978-3-518-39807-4.

Weblinks[Bearbeiten]

Commons: Astrid Proll – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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