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Baldus de Ubaldis

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Datei:Portret van Baldus de Ubaldis Baldus Perusinus (titel op object), RP-P-1909-4311 (cropped).jpg
Fiktives Baldus-Bildnis, das fast 200 Jahre nach seinem Tod entstanden ist<ref>Aus dem Band Icones quinquaginta virorum illustrium doctrina & eruditione praestantium ad vivum effictae, cum eorum vitis descriptis (etwa: Bildnisse von fünfzig berühmten Männern, die sich durch Wissenschaft und Gelehrsamkeit ausgezeichnet haben, nach dem Leben dargestellt, mit Beschreibungen ihres Lebens). Urheber war der französische Humanist und Altertumsforscher Jean-Jacques Boissard (1528–1602); die Kupferstiche erschienen bei Theodor de Bry in Frankfurt. Der erste Band stammt von 1597. Die UB Heidelberg hat ihn vollständig digitalisiert. (Digitalisat) – Die Umschrift zu dem Bildnis lautet: IVRIS CONS[VLT]. BALDVS PERVSIN[VS]. (deutsch: Der Rechtsgelehrte Baldus aus Perugia; Perusinus heißt „aus Perugia“ bzw. „der Peruginer“. In alten Drucken taucht Baldus häufig unter diesem Namen auf.). In dem Kasten am unteren Rand steht ein lateinisches Distichon: <poem>Esse Perusino potes cum in monte celebris,/ Miror Ticini te voluisse mori. Deutsch: Da du auf Perugias Höhe hättest ruhmvoll leben können,/ wundert mich, dass du in Pavia (Ticinum) sterben wolltest.</poem> </ref>

Baldus de Ubaldis ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value); * wahrscheinlich 2. Oktober 1327 in Perugia; † 28. April 1400 in Pavia) war ein italienischer Rechtsgelehrter und nach Bartolus de Saxoferrato der bedeutendste Vertreter der Kommentatorenschule.

Leben[Bearbeiten]

Datei:Baldus de Ubaldis.jpg
Baldus de Ubaldis als Universitätslehrer, Abbildung vom Titelblatt der Ausgabe von Baldus’ Kommentar zum Digestum vetus, Lyon 1549.
Datei:Ubaldi, Baldo degli – Lectura feudorum, 15th-century – BEIC 14078440.jpg
Lectura feudorum, manuskript. Leiden, Universiteitsbibliotheek, Collectie Willem Matthias D’Ablaing, ABL 7.

Baldus stammte aus einem Adelsgeschlecht in Perugia. Seine zwei Brüder Angelus und Petrus waren ebenfalls Juristen. Auf einer Verwechselung mit dem Bruder Petrus de Ubaldis beruht es vermutlich, wenn Baldus gelegentlich fälschlich als Petrus Baldus de Ubaldis bezeichnet wird. Er selbst nannte sich Baldus de Perusio.

Hinsichtlich seines Geburtsdatums besteht Ungewissheit, zumeist wird das Jahr 1327 angenommen, so etwa von Friedrich Carl von Savigny.<ref>Friedrich Carl von Savigny: Geschichte des Römischen Rechts, Band 6. S. 208 ff.</ref> Über sein Studium und den Beginn seiner akademischen Laufbahn ist wenig bekannt. Jedenfalls gehörte Bartolus de Saxoferrato zu seinen Lehrern. Spätestens ab 1347 lehrte Baldus als Professor an den Universitäten von Pisa, Perugia, Padua und Pavia. Neben seiner Lehrtätigkeit übte Baldus auch die juristische Praxis aus. Er schrieb Gutachten (Konsilien) zu konkreten Rechtsfragen, wirkte als Rechtsanwalt, als Richter und als auswärtiger Gesandter seiner Heimatstadt Perugia.

Baldus starb im Jahr 1400 – angeblich an der Tollwut, die er sich durch einen Biss seines Schoßhundes zugezogen haben soll.

Zu den Schülern des Baldus gehörten Paulus de Castro (Paulus Castrensis; † 1436 oder 1441) und Petrus Belforte, der spätere Papst Gregor XI.

Werke[Bearbeiten]

Datei:Ubaldi - Consiliorum, siue responsorum, 1575 - 435.tif
Consiliorum, siue responsorum, 1575
Datei:Ubaldi, Baldo degli – In usus feudorum commentaria, 1580 – BEIC 11116862.tiff
In usus feudorum commentaria, 1580

Baldus „klebte“ nicht mehr so sehr, wie noch die Glossatoren, an den wörtlichen Übersetzungen der justinianischen Gesetzestexte, sondern verfasste Kommentare;<ref>Uwe Wesel: Geschichte des Rechts. Von den Frühformen bis zur Gegenwart. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47543-4. Rn. 216.</ref> dies zu allen Bestandteilen des Corpus iuris civilis. Er beschäftigte sich aber nicht nur mit dem römischen Recht, sondern kommentierte auch Texte des kanonischen Rechts und des Lehnsrechts. So ist ein Kommentar zu den ersten drei Büchern des Liber Extra überliefert. Die Kommentierung der Libri Feudorum, einer Sammlung des langobardischen Lehnsrechts, gehört zu den erfolgreichsten Werken des Baldus.

Außerdem verfasste Baldus über 3000 Gutachten, von denen über 2500 in einer gedruckten Sammlung enthalten sind. Dazu treten zahlreiche Traktate zu Einzelfragen.

Würdigung[Bearbeiten]

Die philosophische Bildung des Baldus und seine Neigung zu theoretischen Überlegungen werden stets hervorgehoben. Als maßgeblichen Lehrer führt er selbst Aristoteles an, dessen erkenntnistheoretischen, logischen und metaphysischen Diskurs er nutzt. Ebenfalls häufiger zitiert werden Cicero und Boethius. Da Baldus noch die Grundlagen eines Philosophiebegriffs nutzen konnte, dem nicht die neuzeitliche Herauslösung einzelner Disziplinen – insbesondere auf dem Feld der Naturwissenschaften – eigen war, erhielt auch das Werk des für seine Aphorismen bekannten Arztes Hippokrates bei ihm eine hervorgehobene Bedeutung.<ref>Norbert Horn: Philosophie in der Jurisprudenz der Kommentatoren: Baldus philosophus. In: Ius Commune, Band 1, 1967. S. 104–149 (108, 110).</ref> Allerdings hat ihm diese Eigenart nicht nur das Lob eingetragen, er sei der „philosophische Kopf der mittelalterlichen Juristen“ gewesen,<ref>Hermann Lange: Die Consilien des Baldus de Ubaldis († 1400). Mainz 1974, ISBN 3-515-01819-0, S. 31.</ref> sondern auch die eher tadelnde Erwähnung seiner „etwas spekulativen Veranlagung“.<ref>Peter Weimar: Baldus de Ubaldis (1327–1400). In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 1., 2. Auflage, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4. Sp. 286</ref>

Baldus leistete wesentliche Beiträge zu verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere zum Handelsrecht, aber auch zum Strafrecht und zu sonstigen Fragen des öffentlichen Rechts. Rechtshistoriker vertreten in jüngerer Zeit zudem den Standpunkt, dass der Schwerpunkt der Entwicklung zum Rückwirkungsverbot im Bereich der mittelalterlichen Kanonistik, insbesondere bei Baldus zu finden sei.<ref>Harald Siems: Anmerkungen zur Entwicklung von Rückwirkungsverboten in: Römische Jurisprudenz – Dogmatik, Überlieferung, Rezeption / Festschrift für Detlef Liebs zum 75. Geburtstag, hrsg. von Karlheinz Muscheler, Duncker & Humblot, Berlin (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 63), S. 591–622 (592).</ref> Sein Einfluss auf die Entwicklung des Ius commune ist erheblich. Die Werke des Baldus wurden häufig gedruckt und bis ins 19. Jahrhundert hinein verwendet.

Sein Porträt wurde später auf allen Diplomurkunden der Universität Perugia abgebildet. In Rom sind eine Straße sowie die dort liegende Station der Linie A der Metropolitana di Roma nach ihm benannt.

Literatur[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

<references />

Weblinks[Bearbeiten]

Commons: Baldus de Ubaldis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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