Bankbeamter
Bankbeamter ist die Bezeichnung für beamtete Mitarbeiter staatlicher Banken wie der Bundesbank und den Landeszentralbanken.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Neufassung ( des Vorlage:IconExternal vom 24. Juli 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der Deutschen Bundesbank, abgerufen am 24. Juli 2016.</ref> Zugleich handelt es sich um eine antiquierte Bezeichnung für den Mitarbeiter einer privaten Bank. Bei ihm handelt es sich um keinen Beamten,<ref>Bernhard Kapsa in: Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, München 2011, Kapitel 20, Rn. 15.</ref> sondern um einen angestellten Bankkaufmann (vgl. auch Privatbeamter).
Begriffsherkunft[Bearbeiten]
Beamter im juristischen Sinne ist nur, wer in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer Juristischen Person des Öffentlichen Rechts mit Dienstherren-Fähigkeit steht. Allerdings gewährten viele Banken ihren Angestellten bis weit ins 20. Jahrhundert hinein eine den Regelungen des Öffentlichen Dienstes vergleichbare soziale Absicherung sowie eine praktisch unkündbare Stellung.<ref> Otto Hübner: Die Banken. 1853, S. 44 (Online)</ref> Da zudem die Bürotätigkeit bei einer Bank regelmäßig der eines Mitarbeiters der öffentlichen Verwaltung ähnelte, bürgerte sich der Begriff des Bankbeamten ein.<ref> Lothar Gall: Die Deutsche Bank, 1870–1995. S. 116 (Online).</ref>
Beamtenverhältnis bei Sparkassen[Bearbeiten]
Einen Sonderfall stellen die Sparkassen dar, da zumindest deren leitende Mitarbeiter in der Vergangenheit meist verbeamtet waren, in einigen Sparkassengesetzen war dies sogar vorgeschrieben.<ref>Christoph E. Hauschka: Die Dienstrechtsstellung der Vorstandsmitglieder der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Band 31 von Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen: Rechtswissenschaft, Berlin 1981, S. 36 ff.</ref> Von Verbeamtungen sehen die meisten Sparkassen inzwischen ab, doch sind sie, je nach Kommune, weiterhin möglich. Die Grundamtsbezeichnungen sind analog jenen des öffentlichen Dienstes, mit dem Zusatz Sparkassen-, also etwa Sparkassenoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10), Sparkassenoberamtsrat (A 13), Sparkassenoberrat (A 14), Direktor im Sparkassendienst (A 15) und Leitender Sparkassendirektor (A 16).<ref>Thorsten Franz: Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden 2013, S. 92 f.</ref> Dienstherr ist jedoch nicht die Sparkasse, sondern der Gewährleistungsträger, meist die Kommune. Das Sparkassenbeamtentum wurde ab den 1980er Jahren in den Sparkassengesetzen der meisten Bundesländer gestrichen.
Sonstiges[Bearbeiten]
Analog dazu spricht man bei an einem Schalter tätigen Mitarbeitern auch von Schalterbeamten.<ref>vgl. RGZ 86, 87 ff.</ref><ref>vgl. Claudia Schubert in: Hartmut Oetker, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 2. Auflage, München 2011, § 54, Rn. 12.</ref> Der Beamtenversicherungsverein ist der historische Name des Versorgungswerkes der Mitarbeiter der privaten Banken in Deutschland.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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