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Bauhilfsstoff

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Als Bauhilfsstoffe werden im Bauwesen Hilfsmittel bezeichnet, die zur Herstellung eines Bauwerks verwendet werden, jedoch nicht darin verbleiben.<ref>Rüdiger Wormuth: Baulexikon. Bauwerk Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-89932-159-3, S. 26.</ref> Zu den Bauhilfsstoffen zählen alle Arten von Schalungen, Traggerüste, Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Verbaumaterialien.

In der Baugeräteliste bilden die Bauhilfsstoffe eine eigene Gerätehauptgruppe (siehe dort unter U – Schalungen und Rüstungen).

Siehe auch[Bearbeiten]

  • Betriebsmittel (Produktion) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die für die Produktion benötigt werden, aber nicht verbraucht werden (Z.B. Bauhilfsstoffe oder Maschinen)
  • Hilfsstoff (Rechnungswesen) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die – im Gegensatz zu Bauhilfsstoffen – Bestandteil des Produktes werden, aber mengenmäßig einen geringen Anteil haben.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Weblinks[Bearbeiten]