Zum Inhalt springen

Bezirk Stanislau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Bezirk Stanislau.png
Lage des Bezirks Stanislau im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Stanislau war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Tysmenyzja sowie Teilen des Rajons Nadwirna, des Rajons Bohorodtschany, des Rajons Halytsch) sowie des Rajons Kalusch, Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Ort Stanislau. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Nordosten an den Bezirk Rohatyn, im Nordosten an den Bezirk Podhajce, im Osten an den Bezirk Buczacz, im Südosten an den Bezirk Tłumacz, im Süden an den Bezirk Nadwórna, im Südwesten an den Bezirk Bohorodczany, im Westen an den Bezirk Kałusz sowie Nordwesten an den Bezirk Żydaczów.

Geschichte[Bearbeiten]

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen<ref>Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741</ref>, die Bezirkshauptmannschaft Stanislau war dem Regierungsgebiet Stanislau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

  • Gerichtsbezirk Stanislau
  • Gerichtsbezirk Halicz
  • Gerichtsbezirk Bohorodczany

Nach der Kundmachung im Jahre 1854<ref>Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401</ref> kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Stanislau (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Stanislau<ref>Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521</ref>.

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“</ref> schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“</ref> zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“</ref> fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Stanislau wurde aus folgenden Bezirken gebildet:<ref>Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“</ref>

Der Bezirk Tarnopol bestand bei der Volkszählung 1910 aus 81 Gemeinden sowie 65 Gutsgebieten<ref>Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.</ref> und umfasste eine Fläche von 869 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 134.100 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 158.066 Menschen<ref>Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.</ref>. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (58 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 19 % der Bevölkerung aus<ref>Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.</ref>.

Ortschaften[Bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Halicz und Stanislau, diesen waren folgende Orte zugeordnet<ref>Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 380 ff.</ref>:

Gerichtsbezirk Halicz:

Die Seite Vorlage:Column-multiple/styles.css hat keinen Inhalt.

Gerichtsbezirk Stanislau:

Die Seite Vorlage:Column-multiple/styles.css hat keinen Inhalt.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Literatur[Bearbeiten]

Vorlage:Klappleiste/Anfang

Vorlage:Klappleiste/Ende