Bitterlimonade
Als Bitterlimonaden bezeichnet man Limonaden, denen Bitterstoffe wie Chinin zugesetzt wurden.
Die Zusammensetzung, insbesondere die Menge an dem sogenannten Aroma Chinin laut Lebensmittelkennzeichnung, ist dabei lebensmittelrechtlich geregelt. So schreibt das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) vor, dass höchstens 85 mg Chinin (berechnet als Chinin) pro Liter zugesetzt werden dürfen. Wird in der Bezeichnung des Erzeugnisses der Ausdruck Tonic verwendet, so enthält dieses mindestens 15 mg Chinin.<ref>Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage, Kapitel/B 26/Erfrischungsgetränke, vom 25. Februar 2014, S. 5 (online (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche im Internet Archive) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)).</ref> Auch in Deutschland beträgt die Höchstmenge in alkoholfreien Erfrischungsgetränken 85 mg/kg.<ref>Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln. Aromenverordnung Anlage 4.</ref> Nach Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) enthält Tonic Water von den bitteren Erfrischungsgetränken die höchsten Chininmengen, die im Mittel bei 71 mg/l lagen. Der höchste ermittelte Wert betrug 75 mg/l. Deutlich weniger Chinin war mit 29 mg/l in Bitter Lemon und Bitter Orange nachweisbar.<ref>Eva Lassek, Thomas Klasna: Chinin in Getränken. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.</ref>
Zu den Bitterlimonaden zählen folgende Limonaden:
- Bitter Grapefruit
- Bitter Lemon
- Bitter Orange
- Ginger Ale (abhängig von seiner konkreten Zusammensetzung)
- Tonic Water
- Sanbittèr
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />