Blutgeld
Blutgeld bezeichnet einerseits ein Sühnegeld, das ein Mörder oder Totschläger als Entschädigung an die nächsten Angehörigen des Opfers zahlt<ref>Johann Krcsmarik: Beiträge zur Beleuchtung des islamitischen Strafrechts, mit Rücksicht auf Theorie und Praxis in der Türkei, in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Bd. 58, 1904, S. 539</ref> (im germanischen Recht Wergeld), andererseits eine Belohnung für die Anzeige eines Mörders oder Verbrechers.<ref>Brockhaus Enzyklopädie 1851, Bd. 3, S. 1, online</ref><ref>Blutgeld, Duden online</ref>
„Blutgeld“ im Neuen Testament[Bearbeiten]
Im Neuen Testament wird das Geld, das Judas für den Verrat Jesu erhalten hat, als „Blutgeld“ (griech. τιμη αιματος = time haimatos, lat. pretium sanguinis, wörtlich: "Preis des Blutes") bezeichnet (Vorlage:Bibel/Link). Solches Geld durfte nach altjüdischem Gesetz von den Priestern nicht als Opfergabe angenommen werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein Blutgeld im oben beschriebenen Sinne des Wiedervergeltungsrechts, sondern um ein Kopfgeld.
Trivia[Bearbeiten]
Die Reparationen, die die Bundesrepublik Deutschland nach dem Wiedergutmachungsabkommen von 1953, das Konrad Adenauer mit David Ben Gurion vereinbart hatte, an Israel zahlte, wurden anfangs auch abschätzig als Blutgeld kritisiert.<ref>Thomas Klatt: Der lange Kampf um Wiedergutmachung. In: Deutschlandfunk Kultur. 14. August 2019, abgerufen am 12. Dezember 2021.</ref>
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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