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DNA-Analyse

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Datei:DNA Overview.png
Strukturmodell eines Ausschnitts aus der DNA-Doppelhelix mit 20 Basenpaarungen

Als DNA-Analyse, DNA-Test, DNS-Analyse, DNS-Test, Genanalyse oder Gentest, werden biochemische und molekularbiologische Verfahren bezeichnet, welche die Desoxyribonukleinsäure (deutsche Abkürzung DNS, englisch DNA = deoxyribonucleic acid) untersuchen, um Rückschlüsse auf verschiedene genetische Aspekte des Individuums ziehen zu können.

Zwecke[Bearbeiten]

DNA-Analysen werden zu vielen Zwecken durchgeführt, vor allem zu folgenden:

  • zu kriminalistischen Zwecken in der Forensik: Durch molekulargenetische Untersuchung des biologischen Materials stellt man sein individuelles Identifizierungsmuster fest, um es durch vergleichende Untersuchung beweiskräftig einem bestimmten Lebewesen zuordnen zu können; also um Verursacher von Spuren etwa am Tatort, an Tatwerkzeugen oder an der Beute zu überführen oder das Tatobjekt selbst (wie das Verletzungsopfer über aufgefundene Körperteile oder seine Abstammung oder einen Holzdiebstahl über Vergleiche mit anderen Sägestücken) zu ermitteln -oder umgekehrt zum Ausschluss von Verdächtigen. In diesem Zusammenhang spricht man oft vom „genetischen Fingerabdruck“.
  • zur Klärung von Verwandtschaft z. B. durch Abstammungsgutachten.
  • zur medizinischen Diagnostik, z. B. zur Aufklärung
    • genetischer Grundlagen einer bestehenden Krankheit (medizinische Forschung),
    • einer Prädisposition für Krankheiten. Der Berufsverband deutscher Humangenetiker e. V. (BVDH) führt eine Liste genetisch bedingter Erkrankungen, die im deutschsprachigen Raum in entsprechenden Einrichtungen gegenwärtig mittels DNA-Analyse untersucht werden können.<ref name="BVDH">Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Berufsverband deutscher Humangenetiker e. V.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref> Im Mai des Jahres 2010 betrug die Zahl diagnostizierbarer Krankheiten 917, im Vergleich dazu sind weltweit etwas mehr als 3.000 monogenetische Erbkrankheiten molekular charakterisiert, wären somit theoretisch ebenfalls mittels DNA-Analyse untersuchbar.
  • bei Lebensmittelkontrollen zur
    • Erkennung genetisch veränderter Sorten, welche mit einem Importverbot belegt sind.<ref name="Genreis">Beispiel „Genreis“ (August 2006 durch EU-Kommission): [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Greenpeace – Marktcheck, 25. August 2006, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juli 2013;.</ref>
    • Absicherung der Qualität von Lebensmitteln und ihrer richtigen Kennzeichnung (Beispiel: Trüffel).
  • in der Genetik zur Feststellung
  • für Privatpersonen durch private Unternehmen,<ref>DNS-Analyse online: Surfen im Erbgut. In: Süddeutsche Zeitung. 22. Januar 2008.</ref> wobei populär sind Untersuchungen des Erbgutes auf:
    • die Genealogie
    • genetisch bedingte Krankheiten und weitere Veranlagungen.

Methoden[Bearbeiten]

Datei:Dna-SNP.svg
DNA-Molekül 1 unterscheidet sich von DNA-Molekül 2 in einem einzigen Basenpaar.

Methoden zur Untersuchung von Krankheiten[Bearbeiten]

Methoden zur Bestimmung der Identität[Bearbeiten]

Bestimmung von Proben hohen Alters[Bearbeiten]

Problematik, Kritik[Bearbeiten]

Datei:Cost per Genome.png
Entwicklung der Kosten der Genom-Sequenzierung seit 2001

Die Aussagekraft von Gentests und die Möglichkeit ihrer sinnvollen Anwendung werden in Einzelfällen bestritten. Kritisiert wird z. B. neben einer unsauberen, auf Erfolgsmeldungen getrimmten, statistischen Auswertung der Ergebnisse der behauptete Zusammenhang zwischen „Krankheitsgenen“ und den konkreten Symptomen sowie den diagnostizierten Krankheiten. So würden die von Forschern und Firmen postulierten Abhängigkeiten in der Realität sehr viel geringer ausfallen bzw. viele Krankheiten deutlich stärker durch äußere Einflüsse und Lebensstil beeinflusst als durch die Gene.<ref>Heike Le Ker: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 12. Dezember 2011; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Medizinethiker Urban Wiesing im Interview).@1@2Vorlage:Toter Link/www.spiegel.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>

Kritik gibt es auch an der genetischen Genealogie. Häufig wird auch bemängelt, dass Gentestanbieter für private Kunden nicht genügend auf Risiken beim Einsenden von DNA-Proben, der Lagerung, Analyse und Abspeicherung derselben sowie durch das Veröffentlichen von Informationen hinweisen. Verschiedene Risiken werden diskutiert,<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. openSNP.org – crowdsourcing genome wide association studies, 20. Februar 2012; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Skriptfehler: Ein solches Modul „Multilingual“ ist nicht vorhanden.).@1@2Vorlage:Toter Link/docs.google.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref><ref>Siehe auch: Videos and Slides on the recent talks. openSNP.org (2. Video in Deutsch).</ref><ref>Anette Dowideit: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 4. Juni 2008; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.@1@2Vorlage:Toter Link/www.welt.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> auch der Datenschutz der „genetischen Privatsphäre“ ist zu einem Thema geworden:<ref name="welt2014" />

  • Eine Krankenversicherung kann die Informationen zu Veranlagungen für die Bestimmung einer Beitragsquote benutzen, bzw. die zu versichernde Person muss persönlich bekannte Analyse-Ergebnisse bekannt geben.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF; 19 kB) 3. Mai 2002, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 5. März 2016;.</ref>
  • Verfügbare Informationen zu DNA-Markern einer Testperson können bei DNA-Spuren an Tatorten dazu verwendet werden, die Testperson bzw. dessen Verwandte als Täter zu verdächtigen<ref>Alexander Dix: [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 5. März 2005, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 4. August 2012;.</ref><ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Bundesgerichtshof, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 13. Februar 2017;.</ref><ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 1. Oktober 2012; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar); (Y-DNA eines Sexualstraftäters wird mithilfe öffentlicher genealogischer DNA-Datenbanken gesucht).@1@2Vorlage:Toter Link/edition.cnn.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> (auch wenn dies rechtlich nicht überall erlaubt ist).<ref>Marc Herb: [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF; 0,2 MB) Fachhochschule Stuttgart – Hochschule der Medien, Januar 2004, archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 19. Juni 2006;.</ref> Die Bestimmbarkeit immer kleinerer DNA-Spuren führt auch zu Fehlern (siehe Heilbronner Phantom).<ref>Lea Wolz: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. 26. März 2009; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.@1@2Vorlage:Toter Link/www.stern.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>
  • Die persönlichen DNA-Informationen, die bei der Testfirma liegen, können gestohlen, veröffentlicht oder verkauft werden.<ref name="welt2014">Michael Stang: Gehackte Gene. In: Deutschlandfunk – Wissenschaft im Brennpunkt. 3. Oktober 2014.</ref>

Nach einem Mord im Oktober 2016 in Freiburg setzte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) sich dafür ein, die Strafprozessordnung so zu ändern, dass auf der Grundlage von DNA-Proben auch Augenfarbe, Hautfarbe und Haarfarbe eines unbekannten Spurenlegers bestimmt werden können. Auch die Spurenkommission, das wissenschaftliche Gremium der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland, sprach sich für eine Ausweitung der DNA-Analyse aus.<ref>DNA-Analysen sollen ausgeweitet werden. In: FAZ.net. 14. Dezember 2016.</ref> Nach längeren Diskussionen wurde § 81e Absatz 2 der Strafprozessordnung in geänderter Fassung (Zulässigkeit von Untersuchungen zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie Alter von unbekannten Personen) am 15. November 2019 vom Bundestag verabschiedet.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung: Bundestag beschließt Modernisierung des Strafverfahrens (Memento vom 26. Dezember 2019 im Internet Archive) abgerufen am 25. Dezember 2019.</ref> In Bayern wurde bereits im Mai 2018 mit einer umstrittenen<ref>Zeit online: Bayern kündigt Änderungen am umstrittenen Polizeigesetz an, abgerufen am 24. August 2020.</ref> Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes eine solche Befugnis geschaffen.<ref>Netzpolitik.org: Fahndung nach dem genetischen Phantom: Bayern will umstrittene DNA-Analyse erlauben abgerufen am 24. August 2020.</ref>

§ 81h StPO erlaubt eine Auswertung dahingehend, ob ein naher Verwandter bis zum dritten Grad Spurenleger sein kann. Dies betrifft bei Verwandten in gerader Linie Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelinnen, Urgroßeltern, Urenkel sowie in der Seitenlinie voll- und halbgebürtige Geschwister, einschließlich deren Kinder, d. h. Nichten und Neffen. Die Suche nach weiter entfernten Verwandtschaftsbeziehungen wie bei der forensischen DNA-Genealogie ist damit im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser Personen in der Bundesrepublik Deutschland explizit ausgeschlossen.<ref>Kai Cornelius: DNA-Profile aus Ahnenforschung: Wenn plötzlich die Polizei beim Urenkel klingelt. beck-aktuell, 12. August 2025.</ref>

Literatur[Bearbeiten]

  • Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Literatur“ ist nicht vorhanden.

Rundfunkberichte[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Commons: DNA-Test – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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