E-Board
Ein E-Board oder Hoverboard<ref name=":0">Elektrische Trendfahrzeuge – Unterwegs – der ASTRA-Blog. 17. Mai 2024, abgerufen am 9. August 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> ist ein elektrisch betriebenes Rollbrett ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann.
Bezeichnung[Bearbeiten]
Neben „E-Board“ werden die Geräte auch wie folgt bezeichnet:<ref>Jan-Keno Janssen: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.„Auaboard“ — 360-Euro-E-Board im Test ( des Vorlage:IconExternal vom 2. Dezember 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Heise online, 11. Dezember 2015. Abgerufen am 19. Januar 2016.</ref><ref>Jan-Keno Janssen: „Hoverboard“ im Test — lebensgefährliche Mängel In: Heise Online, 14. Dezember 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.</ref>
- Balance-Board (als „Balance-Boards“ werden aber auch Bretter ohne Räder und Antrieb für Balance-Übungen bezeichnet)
- Hoverboard (Begriff in der Schweiz etabliert<ref name=":0" />) – „Hoverboards“ tauchten ursprünglich in den Science-Fiction-Filmkomödien Zurück in die Zukunft II und Zurück in die Zukunft III als Filmtrick auf und waren Skateboards ohne Räder, die mehrere Zentimeter über dem Boden schwebten.<ref>hoverboard In: Oxford English Dictionary. 2015. Abgerufen am 14. Oktober 2015.</ref><ref>Laura Lane: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.WATCH: The Back to the Future Hoverboard Is Real ( vom 6. August 2015 im Internet Archive) In: People.com, 5. August 2015, abgerufen am 13. Oktober 2015.</ref>
- Mini-Segway – „Mini-Segway“ suggeriert, dass es sich um ein Gerät des Herstellers Segway handelt, was jedoch nicht zutrifft.
- Self-balancing-Board
- Self-balancing-Scooter
- selbstbalancierendes (elektrisches) Rollbrett
Entwicklung[Bearbeiten]
Shane Chen, ein amerikanischer Geschäftsmann und Gründer der Firma Inventist, beanspruchte die Erfindung des Geräts für sich.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig About: Inventist.] In: Investist.com. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 4. Dezember 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Chen startete 2013 eine Crowdfunding-Kampagne für Hovertrax auf der Plattform Kickstarter. In einem Interview mit der Los Angeles Times machte Chen seine Enttäuschung über das chinesische Patentrecht deutlich. Er erklärte, dass Solowheel, ein selbstbalancierendes Einrad, von anderen Herstellern kopiert wurde, nachdem es in der chinesischen Fernsehshow Happy Show gezeigt wurde.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: Los Angeles Times, 30. Mai 2015 (english).Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref><ref name=AOL>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: AOL, 18. September 2015. Abgerufen am 19. Januar 2016 (english).Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> Im August 2015 kündigte Mark Cuban an, die Hovertrax-Patente von Chen kaufen zu wollen.<ref name=AOL/> Außerdem behauptete das amerikanische Unternehmen Investist im Jahr 2015, die Patente zu halten und rechtliche Schritte einzuleiten.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Hovertrax and the battle of the auto-balancing skateboards.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Das Tempo der chinesischen Herstellerindustrie erschwert eine genaue Festlegung, welche Firma als erste ein E-Board gefertigt hat. Laut David Pierce vom Magazin Wired wurde das Gerät wahrscheinlich unter dem Namen „Smart S1“ von Chic Robotics erfunden, einer 2013 gegründeten chinesischen Technologie-Firma, die mit der Zhejiang-Universität verbunden ist.<ref name="Wired"/> Das Smart S1 erschien im August 2014 und wurde bei der Kanton-Messe zu einem Erfolg. Die Firma patentiert mit dem E-Board verbundene Technologien, aber aufgrund der laxen Durchsetzung des chinesischen Patentrechts wurde das Produkt von mehreren chinesischen Herstellern kopiert.<ref name="Wired"/>
Im Juni 2015 wurde das E-Board von mehreren Produktfälschern in China hergestellt.<ref name="buzzfeed">Joseph Bernstein: How To Make Millions Of Hoverboards (Almost) Overnight In: Buzzfeed, 27. November 2015, abgerufen am 24. Dezember 2015.</ref> Die gefälschten Produkte unterscheiden sich sehr stark im Preis und in der Qualität und können zahlreiche Fehler enthalten.<ref name="Wired"/> Die meisten E-Boards werden in Massenproduktion im chinesischen Shenzhen hergestellt.<ref name="buzzfeed" /> In einigen neueren E-Boards sind Bluetooth-Lautsprecher eingebaut, so dass man beim Fahren Musik hören kann.<ref name="Swegway World">Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: Swegway World, 19. Oktober 2015. Abgerufen am 26. Oktober 2015 (english).Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>
Amerikanische Prominente, die sich mit verschiedenen E-Board-Modellen sehen ließen, steigerten dessen Beliebtheit.<ref name="Wired" /> Die Gründer der US-Firma PhunkeeTree stießen 2014 bei einer Elektronikmesse in Hong Kong auf das E-Board und wurden kurz danach in den Vertrieb eingebunden.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Celebrity on hoverboard.] In: Celebrity videos and guide. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 19. Januar 2016 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Die Firma schenkte Kendall Jenner ein E-Board, die auf Instagram ein Video von sich auf dem Board veröffentlichte. Als das virale Video bekannt wurde, fragten andere Prominente vermehrt bei PhunkeeTree nach Freiexemplaren.<ref name="Wired"/>
Sicherheit[Bearbeiten]
Viele E-Boards werden mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ausgerüstet.<ref>Rob Enderle: The Trouble With Hoverboards and Lithium-Ion Batteries In: Technewsworld.com, 14. Dezember 2015, abgerufen am 24. Dezember 2015.</ref><ref>Laura Geggel: 'Hoverboard' Scooter Fires: Faulty Batteries May Be to Blame In: Livescience, 17. Dezember 2015, abgerufen am 24. Dezember 2015.</ref> Es gab mehrere Berichte von defekten Batterien, entweder wegen eines elektrischen Kurzschlusses oder Überhitzung, was zur Selbstentzündung führte.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Shoppers panic as hoverboard explodes at Washington mall kiosk.] The Guardian, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 9. Dezember 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Mehrfach wurden seit September 2015 Verletzungen durch Unfälle mit einem E-Board dokumentiert.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: Vorlage:Cite book/URL In: wpri.com Channel 12 Eyewitness News, 1. Dezember 2015. Abgerufen am 20. Dezember 2015 (english).Vorlage:Cite book/URL Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref> In den USA haben Selbstentzündungen von E-Boards bereits zu Klagen geführt.<ref>Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2</ref>
In den USA wurde darauf eine Sicherheitsüberprüfung der E-Boards durchgeführt. Auch in Großbritannien mehrten sich aufgrund von Unfällen Zweifel an der Qualität der E-Boards. Wie bei vielen Radfahrzeugen ohne besonderen Schutz des Fahrers ist es sinnvoll, zusätzliche Schutzmittel wie Gelenkschützer und Helm zu tragen.
Seit 2016 bietet Underwriters Laboratories einen Standard zur Qualitätssicherung von E-Boards an („UL 2272 – Battery Systems for Use in Self Balancing Scooters“).<ref name="ulzwei"/>
Rechts- und Zulassungsfragen[Bearbeiten]
Gesetzliche Einschränkungen beim Gebrauch von E-Boards gibt es in mehreren Ländern.
- Deutschland
- In Deutschland sind E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum faktisch verboten: Da sie motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, werden sie als „Kraftfahrzeug“ eingestuft und sind daher auf Geh- und Radwegen verboten, sie müssten auf die Fahrbahn. Für die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum muss eine Zulassung vorliegen – sie wird jedoch in der Regel nicht ausgestellt, weil dem Gerät die dafür notwendige Schutzausstattung und weitere wichtige Dinge fehlen.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Straßenzulassung für das self balancing board?] In: Self Balancing Board. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 19. Januar 2016. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>
Hoverboards fallen nicht unter die seit Sommer 2019 gültige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, da sie keine dort geforderte Haltestange besitzen.<ref>Art. 1 der eKFV</ref> Somit dürfen diese Geräte weiterhin nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, auch nicht von Kindern.<ref>https://www.test.de/Hoverboard-Mit-dem-Board-zur-Schule-5353060-0/</ref> Bei einer widerrechtlichen Benutzung würde das „Fahren ohne Zulassung“, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unter Umständen zusätzlich das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorliegen, wenn der „Fahrer“ nicht den erforderlichen Führerschein der Klasse B besitzt.<ref>https://daubner-verkehrsrecht.info/2019/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-ekfv-in-kraft</ref>
- Österreich
- In Österreich wird 2016 erst vereinzelt öffentlich auf Fahrbahnen – durchwegs niederrangiger Straßen – sowie auch auf Radverkehrsanlagen und in Fußgängerbereichen E-Board gefahren. Dominik Tschohl, Rechtsexperte des ÖAMTC Vorarlberg, meint: „Der Gesetzgeber habe Probleme, den diversen Booms nachzukommen und diese schnell gesetzlich zu regeln.“ Er nimmt an, dass der Gesetzgeber das E-Board als Spielzeug qualifizieren und damit auf Fahrbahnen allgemein verbieten wird. Es würde dann nur im Fall von Wohn- und Spielstraßen auf Fahrbahnen erlaubt sein, möglicherweise auch in Bereichen für Fußgänger.<ref>Unklar: Hoverboard auf Straßen erlaubt? In: orf.at, 9. Juli 2016, abgerufen am 9. Juli 2016.</ref>
- Saudi-Arabien
- In Mekka wurde das Gerät kurz nach dem Video eines Pilgers auf seinem Haddsch verboten.<ref>Sometimes we should all just step back a little | The National. Thenational.ae, 2. September 2015, abgerufen am 12. Oktober 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
- Schweiz
- In der Schweiz sind Hoverboards im Straßenverkehr verboten, nur auf privatem Grund darf damit gefahren werden.<ref name=":0" />
- Vereinigtes Königreich
- In England und Wales dürfen E-Boards nur auf privatem Grund und Boden und mit Einwilligung des Grundstückbesitzers gefahren werden. Auf öffentlichen Gehwegen und Straßen ist das Fahren jedoch gesetzlich untersagt.<ref name="independent2015">Andrew Griffin: Hoverboards banned: law making ‘self-balancing scooters’ illegal was passed in 1835. In: The Independent. 12. Oktober 2015, abgerufen am 4. Dezember 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> In Schottland ist es gesetzlich verboten, das Gerät auf Gehwegen zu fahren.<ref name="independent2015"/>
Transport mit Passagierflügen[Bearbeiten]
Mehrere Fluggesellschaften haben den Transport von E-Boards verboten, sowohl im Gepäckraum als auch als Handgepäck.<ref>Katie Sola: Airlines Ban Boards For Their Tendency to Spontaneously Ignite In: Forbes.com, 14. Dezember 2015, abgerufen am 24. Dezember 2015.</ref>
Verschiedene Bauprinzipien[Bearbeiten]
- Zweispurig, je eine Rolle seitlich außen, 2 Trittbretter, deren (Längs-)Neigungswinkel zur Waagrechten Fahrtempo oder -beschleunigung steuert und durch Verwinden der Trittbretter zueinander Kurvenfahrt oder Drehen um die Hochachse bewirkt (siehe erstes Bild im Artikel). Das „Brett“ ist quer zur normalen Fahrtrichtung orientiert.
- Ein längs der Fahrtrichtung orientiertes Brett mit großem viereckigem Ausschnitt in der Mitte. Hier ist ein Rad mit Breitreifen – etwa von einem Go-Kart – und Nabenmotor montiert. Der Mensch steht wie auf Snow- oder Skateboard halb quer zur Fahrtrichtung darauf, mit einem Fuß vorne vor dem Rad mit dem anderen dahinter. Beschleunigt und tempogeregelt wird durch Einstellung des Längsneigewinkels des Bretts durch die zwei Beine des balancierenden Menschen. Verlagern des Körpergewichts mehr auf die linke oder rechte Seite des Reifens kippt das Brett seitlich, lässt den Reifen stark walken und bewirkt dadurch Kurvenfahrt.
- Skateboards insbesondere der Type Longboard können mit Elektroantrieb – üblicherweise an der Hinterachse – ausgestattet sein, der über Kabel- oder Funkfernsteuerung händisch ausgesteuert wird. Gelenkt wird durch seitliche Gewichtsverlagerung über die Lenkachsen (Rückstellkraft durch Gummipuffer) wie beim nichtmotorisierten Skateboard auch.
- Motorisierte Steheinräder mit Batterieantrieb kommen von Ninebot, dem Käufer von Segway. Rechts und links des vorwärts rollenden Rads steht ein Fuß auf einer ausgeklappten Fußraste. Die Funktionsweise ist wie bei einem Segway, das Einrad kann in Fahrtrichtung nicht wegkippen und wird durch Gewichtsverlagerung in der Geschwindigkeit gesteuert, es muss lediglich durch seitliche Balance die Fahrtrichtung manipuliert werden. Die motorisierten Einräder sind luftbereift und für jede Art von Gelände bei einer Maximalneigung bis 15° geeignet. Die zu erreichende Geschwindigkeit beträgt 22 km/h, die Reichweite wird mit 30 Kilometern angegeben. Das Gewicht eines Einrades mit 406 mm Durchmesser beträgt 14,2 kg.<ref>https://www.einradpioniere.de/ Internetseite über Einräder bei den Einradpionieren in Dresden</ref>
-
Hoverboard
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Onewheel
-
Zwillingsrad
-
Elektrisches Einrad
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Micro-Cycle
-
Airwheel
Zweispurige E-Boards[Bearbeiten]
Typischerweise besteht das E-Board aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance (Unterschied zu Elektro-Skateboards) und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.
2014 kamen die Geräte erstmals in China auf; seit 2015 machten zahlreiche Prominente das E-Board in den Vereinigten Staaten bekannt.<ref name="Wired">David Pierce: The Weird Origin Story of the World’s Most Viral Scooter. In: Wired. 29. Juni 2015, abgerufen am 12. Oktober 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references> <ref name="ulzwei">UL 2272 Standard for Electrical Systems for Personal E-Mobility Devices auf der Underwriters-Laboratories-Website. Abgerufen am 27. März 2018.</ref> </references>
- Wikipedia:Seite mit Skriptfehlern
- Seiten mit TemplateStyles-Fehlern
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2023-12
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Parameter:Datum
- Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks 2023-04
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Literatur/Interner Fehler
- Elektrokleinstfahrzeug
- Spielgerät
- Sportgerät