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Ehrenordnung

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Mit einer Ehrenordnung (auch Ehrungsordnung) wird von Gemeinden und anderen weltlichen und kirchlichen Institutionen, etwa politischen Parteien, Vereinen und Verbänden, geregelt, wie deren Mitglieder und Angehörige zu ehren sind. Sie sollte nicht mit dem Begriff „Ehrenkodex“ verwechselt werden.

Gegenstand[Bearbeiten]

Zentraler Gegenstand einer Ehrenordnung sind die Arten und Voraussetzungen von Ehrungen. Gängige Ehrungsweisen sind etwa die Verleihung von Ehrenzeichen, -briefen und -titel. Die Verleihung eines Ehrentitels erfolgt beispielsweise durch die Ernennung zum Ehrenmitglied/-vorsitzenden, Stadtältesten, Altbürgermeister oder Ehrenbürger. Des Weiteren können etwaige Privilegien und Pflichten der Geehrten definiert werden.

Rechtsnatur[Bearbeiten]

Städte, Gemeinden und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts geben sich eine Ehrenordnung in der Regel als Satzung; bei privatrechtlichen Verbänden kann sie eine durch das Vertretungsorgan beschlossene Ordnung oder Bestandteil der privatrechtlichen Satzung sein. Weitere mögliche Regelungsinhalte sind das Vorschlagsrecht und ein Verfahren zur Aberkennung der Ehrung. Mit Letzterer befassen sich unter anderem Ehrenräte.

Beispiele[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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