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Eingangsformel

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Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.

Deutschland[Bearbeiten]

Datei:BGHurteil.png
Eingangsformel beim Bundesgerichtshof

Gegenwart[Bearbeiten]

Vergangenheit[Bearbeiten]

Kirchliche Gerichte[Bearbeiten]

  • Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland: Kirchengerichte der EKD<ref>§ 18 KiGG.EKD</ref>
  • Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Heiligen Stuhls: Arbeitsgerichte der DBK

Liechtenstein[Bearbeiten]

Österreich[Bearbeiten]

Schweiz[Bearbeiten]

Weitere Länder[Bearbeiten]

Im Namen des Volkes[Bearbeiten]

Im Namen der Republik[Bearbeiten]

Im Namen des Gesetzes[Bearbeiten]

Im Namen des Monarchen[Bearbeiten]

Im Namen Gottes[Bearbeiten]

Andere[Bearbeiten]

  • Danemark Dänemark: Thi kendes for ret (Daher für Recht erkannt)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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