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Erbschaftsteuer in Zypern

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Die Erbschaftsteuer wurde in der Republik Zypern zum 1. Januar 2000 abgeschafft, für Schenkungen von Grundstücken zwischen nahen Familienangehörigen wird aber eine sogenannte transfer tax erhoben.

Meldepflicht[Bearbeiten]

Der für den Nachlass verantwortliche Erbe ist weiterhin verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers bei den Steuerbehörden ein Nachlassverzeichnis, das auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen umfasst, einzureichen.<ref>pkalopetrides.com.cy: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Cyprus Taxation 2007 – Inheritance Tax (Memento vom 30. April 2009 im Internet Archive) (englisch)</ref>

Verkehrsteuer bei Familienschenkungen[Bearbeiten]

Bei der Übertragung von Grundstücken fällt in Zypern transfer tax an, die gestaffelt nach dem vom Grundbuchamt (Land Registry Department) geschätzten Grundstückswert 3 % (Wert 0 bis 85.430 Euro), 5 % (85.831 bis 170.860 Euro) oder 8 % (über 170.860 Euro) beträgt. Bei Schenkungen innerhalb der Familie wird diese Steuer wie folgt berechnet:

Erbschaftsteuer im Nordteil der Insel[Bearbeiten]

In Nordzypern (Türkische Republik Nordzypern) wird eine Nachlasssteuer erhoben, wofür der für den Nachlass zuständige Erbe verantwortlich ist. Der Steuer unterliegen alle Residenten, die mehr als sechs Monate im Jahr dort wohnen, mit ihrem gesamten Weltvermögen. Steuerfrei sind 110.000 Euro, für Ehegatten und Kinder zuzüglich weitere 11.000 Euro pro Person. Der übersteigende Betrag wird nur noch mit 1 % besteuert.<ref>fma-ltd.com: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Northern Cyprus Tax Advice (Memento vom 13. Oktober 2008 im Internet Archive) (englisch)</ref><ref>nmplegal.com: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Reduction in Inheritance Tax (Memento vom 10. Mai 2009 im Internet Archive) (englisch)</ref>

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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