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European Legislation Identifier

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Status der ELI-Implementierung im Jahr 2026:
  • Säule 1
  • Säule 2
  • Säule 3
  • Säule 4
  • Der European Legislation Identifier (ELI, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) soll es ermöglichen, nationale und europäische Rechtsvorschriften „auf flexible und eindeutige Weise zu kategorisieren und dadurch den Weg zu einem semantischen Web von Gesetzesanzeigern und Amtsblättern zu ebnen“.<ref group="Einzelnachweis">Siehe: Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 1 (deutsch). Am 24. September 2012 hat der Rat der Europäischen Union den Aufruf der Arbeitsgruppe „E-Recht“ zur Einführung eines European Legislation Identifier (ELI) gebilligt.</ref> Kurz: ELI ist ein System für die Identifizierung von Rechtsvorschriften, welches auf einem gemeinsamen Standard beruht.<ref group="Einzelnachweis">Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI)Vorlage:Abrufdatum, ABl. 2012/C 325/02 (deutsch), Pkt. III.9.</ref>

    Zweck[Bearbeiten]

    Durch die Nutzung eindeutiger Kennzeichner und strukturierter Metadaten zur Kategorisierung soll es über den ELI ermöglicht werden, die unterschiedlichen nationalen technischen Systeme zur Speicherung und Anzeige der Rechtsvorschriften für eine einheitliche Suche zu verbinden. Die URI (Uniform Resource Identifier) von ELI identifizieren auf eindeutige und stabile Weise alle Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union und werden gleichzeitig den Eigenheiten der nationalen Rechtsordnungen gerecht.<ref group="Einzelnachweis">Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 5.</ref>

    ELI soll den kostengünstigen, öffentlichen Zugang der Unionsbürger und anderer interessierter Personen zu den verschiedenen nationalen, internationalen und europaweiten, aktuellen Vorschriften erleichtern.<ref group="Einzelnachweis">Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. II.7 und III.10.</ref>

    Elemente des ELI-Standards[Bearbeiten]

    Die ELI-Taskforce der EU unterscheidet vier Stufen („Säulen“) der Umsetzung:<ref group="Einzelnachweis">Die Säulen 1 bis 3 wurden bereits im Jahr 2017 formuliert: Schlussfolgerungen des Rates zum European Legislation Identifier (ELI) vom 06.11.2017Vorlage:Abrufdatum.</ref><ref group="Einzelnachweis">What is ELI? In: EUR-Lex. Europäische Union / ELI Register, 27. Januar 2026, abgerufen am 29. August 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

    1. Definition von URL-Schemata zur Identifizierung von Normen;
    2. Definition von Metadaten zur Beschreibung von Rechtsvorschriften auf Basis von FRBR;
    3. Verwendung von Metadaten-Standards bei der Publikation von Normen (RDFa oder JSON-LD);
    4. Synchronisierung von Metadaten mittels Sitemaps und Atom-Feeds.

    Säule 1: URL-Schemata zur Identifizierung[Bearbeiten]

    „ELI verwendet URI (Unified Resource Identifier) im http-Format zur spezifischen Identifizierung aller online verfügbaren Rechtsinformationen, die von amtlicher Seite in ganz Europa veröffentlicht werden. Diese URI werden formell über automatisch lesbare URI-Schematafeln (IETF RFC 6570) beschrieben und verwenden Bestandteile, die Semantiken sowohl aus juristischer wie aus Verbrauchersicht beinhalten. Jeder Mitgliedstaat erstellt seine eigenen, selbstbeschreibenden URI unter Verwendung der erwähnten Bestandteile und unter Berücksichtigung der spezifischen Spracherfordernisse.“

    – Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 8. und Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Anhang, Zif. 1.

    Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dabei dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus mehreren, durch je einen Schrägstrich getrennten Hauptteilen (6 bis 10) besteht, die jeweils im Gesamten nur einmal vergeben werden.

    • /ELI/[Ländercode<ref group="A">Jurisdiction. Zum Beispiel: NL für die Niederlande oder Belgien BE gemäß dem ISO 3166 alpha-2-Code. Die Europäische Union erhält den Code „EU“. Weitere Unterteilungen sind möglich (Agent, Sub-agent)</ref>]/[Kennung<ref group="A">Die Kennung (Reference) besteht aus mehreren Unterelementen, z. B. Jahr/Monat/Tag der ersten Veröffentlichung, Art der Norm (z. B. Gesetz, Verordnung etc.), Unterkategorie der Norm (falls erforderlich), weitere Unterteilung (falls erforderlich), weitere Unterscheidungskennung (falls erforderlich).</ref>]/[weitere Untergliederung<ref group="A">Die weitere Untergliederung (Subdivision) kann bei Bedarf erfolgen, z. B. nach Artikel, Paragraph, Absatz etc.</ref>]/[Gültigkeit]<ref group="A">Das Datum der Gültigkeit des Gesetzesaktes muss in der Form JJJJMMDD angeführt sein.</ref>/[Version]<ref group="A">Hier kann Bezug auf verschiedene Versionen genommen werden.</ref>/[Sprache]<ref group="A">Angabe im ISO 3166 alpha-3-Code.</ref>

    „Alle Bestandteile sind optional und können auf Grundlage der nationalen Anforderungen ausgewählt werden; es ist keine feste Reihenfolge einzuhalten.“

    – Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Anhang, Zif. 1.
    Beispiele für ELI-URIs
    Staat Beispiel-URI
    SpanienSpanien Spanien https://www.boe.es/eli/es/lo/2013/12/20/9
    Europaische UnionEU, Europäische Union EU https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/216/oj
    DeutschlandDeutschland Deutschland https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/224
    FrankreichFrankreich Frankreich https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2004/7/9/ECOX0300083L/jo/texte
    Alias: https://www.legifrance.gouv.fr/eli/loi/2004/7/9/2004-669/jo/texte
    OsterreichÖsterreich Österreich https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/P0/NOR11001371
    Schweiz Schweiz https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de

    Säule 2: Ontologiebasierte Metadaten (Definition und Verwendung)[Bearbeiten]

    Im Rahmen der „Säule 2“ empfiehlt der ELI-Standard, Rechtsvorschriften mit einem Set an Metadaten zu versehen, die im Rahmen einer Ontologie definiert sind. Basis hierfür ist die ELI-Ontologie<ref group="Einzelnachweis">ELI Ontology (Version 1.5). In: Publications Office: EU Vocabularies - Controlled vocabularies. Publications Office of the European Union / ELI Taskforce, 21. März 2024, abgerufen am 30. August 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, die zentral von der ELI-Taskforce gepflegt wird. Die Staaten können ergänzend jedoch noch weitere Metadaten im Rahmen einer nationalen Ontologie definieren und verwenden. Metadaten sind wesentlichstes Element für die Suche und die Verwendung von Normen und damit für den ELI. Je genauer die Metadaten den ELI spezifiziert sind, desto feiner kann die jeweilige Suche durchgeführt werden.

    „“

    – Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Anhang, Zif. 1.

    Säule 3: Metadaten (Bereitstellung)[Bearbeiten]

    Die Säule 3 sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten ihre Rechtsvorschriften in ihrem jeweiligen nationalen Rechtsinformationssystem mit Metadaten versehen online bereitstellen. Dies soll es ermöglichen, die im Rahmen der „Säule 2“ definierten Metadaten automatisiert auszulesen, auszutauschen und weiterzuverwenden. Basis hierfür sind Standards des Semantic Web. Während ursprünglich der Standard RDFa empfohlen wurde, dürfte mittlerweile die Verwendung von JSON-LD das Mittel der Wahl sein.

    Säule 4: Synchronisierung der Metadaten[Bearbeiten]

    Um über neu vergebene ELI zu informieren, wird empfohlen, dass die nationalen Rechtsinformationssysteme eine Möglichkeit vorsehen, Informationen hierzu maschinenlesbar bereitzustellen. Werkzeuge hierfür sind Sitemaps sowie ELI-Atom-Feeds. Hierfür stellt das ELI-Register der EU eine Java-Anwendung („ELI Pillar 4 helper“) zur Verfügung.<ref group="Einzelnachweis">ELI Pillar 4 Helper. In: interoperable europe. Europäische Kommission, 2. Dezember 2025, abgerufen am 29. August 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

    Erweiterungen des Standards: ELI-DL und ELI-I[Bearbeiten]

    Gesetzgebungsverfahren: ELI-DL[Bearbeiten]

    Im Jahr 2019 wurde der erste Vorschlag einer Ontologie für Gesetzesentwürfe (ELI-DL: ELI ontology for Draft Legislation) vorgestellt. Diese Erweiterung des ELI-Standards liegt mittlerweile in der Version 3 vor.<ref group="Einzelnachweis">ELI ontology for draft legislation (ELI-DL). In: Interoperable Europe. Europäische Kommission, 17. September 2024, abgerufen am 29. August 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Sie umfasst neben einer Ontologie auch eine Erweiterung der URI-Elemente. Während der ELI-Standard eher dokumentorientiert ist, ergänzt ELI-DL eine Ereignisebene. So bleiben auch im Rahmen von ELI-DL alle ELI-URI-Elemente anwendbar; hinzu treten Elemente für Gesetzgebungsprozesse sowie Aktivitäten im Rahmen solcher Prozesse. Diese sind auch in der ELI-DL-Ontologie abgebildet.

    Auswirkungen der Normsetzung: ELI-I[Bearbeiten]

    Der Standard ELI-I (ELI Impact Ontology) befasst sich mit den Auswirkungen von Rechtstexten auf andere Texte. Er bildet das Konzept der Auswirkung (impact) in umfassender Form ab. Dies betrifft etwa textuelle Änderungen bestehender Gesetze sowie den Vorgang der Konsolidierung von Normtexten. Die Quelle einer Auswirkung kann aber auch außerhalb der Legislative liegen, etwa bei der Judikative (im Falle von Gerichtsentscheidungen, die die Anwendbarkeit von Normen betreffen) oder der Rechtswissenschaft. Der Standard wurde im September 2023 vorgestellt.<ref group="Einzelnachweis">ELI Impact Ontology. In: Interoperable Europe. Europäische Kommission, 21. März 2024, abgerufen am 1. September 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

    Teilnehmer[Bearbeiten]

    Die Systeme ELI und ECLI ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) ergänzen sich und ELI kann und soll, wie ECLI, auf freiwilliger Basis in den Unionsmitgliedstaaten eingeführt werden.<ref group="Einzelnachweis">Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16., Pkt. 3.2. und Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.8 und 13 ff und Anhang, Zif. 3.2</ref>

    Abgesehen von den Unionsmitgliedstaaten können auch die beitrittswilligen Länder und die Lugano-Staaten<ref group="A">Island, Norwegen und die Schweiz.</ref> sowie weitere Drittstaaten oder internationalen Organisationen das ELI-System benutzen.<ref group="Einzelnachweis">Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.17.</ref> Von dieser Möglichkeit haben seit Einführung des ELI die Staaten Norwegen, Großbritannien, die Schweiz, Serbien und Albanien Gebrauch gemacht.<ref group="Einzelnachweis">ELI implementation in other European countries. In: EUR-Lex. Europäische Union / ELI-Register, 15. Juli 2026, abgerufen am 29. August 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

    ELI-Koordinator[Bearbeiten]

    Jeder Mitgliedstaat, der ELI verwendet, muss eine nationale Stelle als ELI-Koordinator benennen. Jedes Land soll nur über einen ELI-Koordinator verfügen.<ref group="Einzelnachweis">Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16.</ref> Der ELI-Koordinator für die Europäische Union ist das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.<ref group="Einzelnachweis">Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 17.</ref>

    Aufgaben[Bearbeiten]

    Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union wird ELI im EUR-Lex-Portal integrieren und weitere nützliche Informationen zu ELI bereithalten.<ref group="Einzelnachweis">Siehe Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Pkt. III.16.</ref>

    Im nationalen Bereich sind die Aufgaben des ELI-Koordinators:

    1. Berichterstattung über den Fortschritt bei der Einführung des ELI;
    2. Festlegung der anwendbaren URI-Schematafel(n) und ihre Übermittlung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union;
    3. Erfassung der verfügbaren Metadaten und ihrer Beziehung zum ELI-Metadaten-Schema (falls anwendbar);
    4. gemeinsame Nutzung und Verbreitung von Informationen zu ELI.<ref group="Einzelnachweis">Ratsdokument 13401/12 Gruppe E-Recht vom 14. September 2012 zu ELI, S. 16, Pkt. 3.1, Zif. 2 und Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI), ABl. 2012/C 325/02, Anhang, Zif. 3.</ref>

    Siehe auch[Bearbeiten]

    Literatur[Bearbeiten]

    • Thomas Francart, John Dann, Roberto Pappalardo Carmen Malagon, Marco Pellegrino: The European Legislation Identifier. In: Ginevra Peruginelli, Sebastiano Faro (Hrsg.): Knowledge of the Law in the Big Data Age (= Frontiers in Artificial Intelligence and Applications. Band 137). IOS Press, Amsterdam 2019, ISBN 978-1-61499-984-3, S. 137–148, doi:10.3233/FAIA190016.
    • Publications Office of the European Union and ELI Taskforce (Hrsg.): ELI, the European Legislation Identifier : Good practices and guidelines. 3. Auflage. Publications Office of the European Union, Luxembourg 2024, ISBN 978-92-78-43988-0, doi:10.2830/8537 (europa.eu [PDF]).
    • Publications Office of the European Union and ELI Taskforce (Hrsg.): ELI implementation guide : Technical aspects. 3. Auflage. Publications Office of the European Union, Luxembourg 2024, ISBN 978-92-78-43990-3, doi:10.2830/570657 (europa.eu [PDF]).

    Weblinks[Bearbeiten]

    Anmerkungen[Bearbeiten]

    <references group="A" />

    Einzelnachweise[Bearbeiten]

    <references group="Einzelnachweis" />

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