Friedensgericht Siegburg
Das Friedensgericht Siegburg war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Siegburg.
Geschichte[Bearbeiten]
Im Großherzogtum Berg[Bearbeiten]
1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Siegburg entstand der Kanton Siegburg für die Verwaltung und das Friedensgericht Siegburg für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.
In Preußen[Bearbeiten]
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Königswinter Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Mülheim am Rhein), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Siegburg dem Tribunal erster Instanz Mülheim am Rhein nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Siegburg zuständig.<ref>H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de</ref>
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Lohmar, Niederkassel, Siegburg, Sieglar und Wahlscheid.<ref name="OV1846">Vorlage:Uebersicht Ortschaften Cöln</ref> 1850 entstand das Landgericht Bonn und das Friedensgericht Siegburg wurde diesem zugeordnet.<ref>H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175, online</ref> Anfang der 1860er Jahre wurde Menden aus dem Sprengel des Friedensgerichts Königswinter ausgegliedert und dem Friedensgericht Siegburg zugeordnet.<ref>Justizministerialblatt, Band 24, 1862, S. 8, Digitalisat.</ref>
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Siegburg aufgehoben und das Amtsgericht Siegburg an seiner Stelle geschaffen.<ref>Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat</ref>
Richter[Bearbeiten]
- Peter Bernhard Schwaben [1821]<ref>Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cleve, 1821, S. 250, Digitalisat.</ref>
- Johann Joseph Heister (ab 1838)
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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