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Friedrich Hehr

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Friedrich Hehr 
Fotograf: unbekannt
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Friedrich Hehr (* 21. September 1879 in Korb<ref name=Henker60>Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 60.</ref>; † 30. Juli 1952 in Hannover) war zwischen 1925 und 1949 Scharfrichter in Deutschland. In der Zeit des Nationalsozialismus war er an der Tötung hunderter Personen beteiligt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges<ref name=Henker105>Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 105.</ref> arbeitete Hehr als Scharfrichter für die britischen und amerikanischen Besatzungsmächte.<ref name=Halle>Gedenktag an die Opfer des Faschismus: Der Henker von Halle. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 26. Januar 2016.</ref>

Leben[Bearbeiten]

Herkunft und Lehre[Bearbeiten]

Hehr war eines mehrerer Kinder eines Korbmachermeisters<ref name=Waltenbacher128>Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 128.</ref> und Totengräbers aus Korb, etwa 15 km nordöstlich von Stuttgart.<ref name=Henker60/> Er erlernte den Beruf des Schlachters und Gemüsehändlers<ref>Manfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. Olms, Hildesheim/Zürich/New York 2015, ISBN 978-3-487-08552-4, S. 126.</ref> und war zunächst in Stuttgart als Arbeiter tätig.

Scharfrichter in der Weimarer Republik[Bearbeiten]

Der britische Historiker Richard J. Evans geht davon aus, dass Hehr seine Scharfrichtertätigkeit zunächst 1925 als Gehilfe des für Baden, Württemberg und Hessen zuständigen Scharfrichters Karl Burkhard begann.<ref name="KapitelFN83">Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532–1987, Kindler, Berlin 2001, ISBN 3-463-40400-1, zitiert nach Angelika Ebbinghaus, Karsten Linne: Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“. Europäische Verlagsanstalt, 1997, ISBN 978-3-434520-06-1, FN 83.</ref><ref name=Waltenbacher128/>

Nachdem Burkhard aus Altersgründen in den Ruhestand versetzt worden war, führte Hehr dessen Arbeit bis zur Umstrukturierung in der Justiz Badens und Württembergs 1934/35 fort.<ref name=Waltenbacher128/> 1935 betrug Hehrs Lohn 400 RM, für jede Hinrichtung erhielt er zusätzlich 50 Mark „Belohnung“ sowie 20 Mark „Verdienstentgang“. Hatte er an einem Tag mehrere Personen zu töten, erhielt er 20 Mark zusätzliche „Belohnung“.<ref>Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 60.</ref>

Scharfrichter in der NS-Zeit[Bearbeiten]

1934/35 kam es in der Justiz Badens und Württembergs zu einer Umstrukturierung, durch die der Scharfrichter Johann Reichhart fortan für beide Staaten zuständig war.<ref name=Waltenbacher128/> Hehr bewarb sich deshalb auf die schon länger vakante Stelle des Scharfrichters im Norden und Westen Deutschlands und erhielt diese schließlich auch. Er war jetzt für Hinrichtungen in den Vollzugsanstalten Butzbach, Hamburg-Stadt, Hannover und Köln zuständig. Für Köln und Hamburg musste er nachweisen, dass er Hinrichtungen (wegen dort noch fehlender Guillotinen) übergangsweise auch mit dem Handbeil durchführen konnte, was Hehr tat.<ref name=Waltenbacher128/> Im Sommer 1937 trat der 57-Jährige sein Amt offiziell an.

Für seine neue Aufgabe wurde Hehr angewiesen, mit seiner Familie in das für seine neuen Aufgaben zentraler gelegene Hannover umzuziehen. Scharfrichter und deren Gehilfen waren gemäß §§ 4 und 5 der Richtlinien für den Scharfrichter<ref>Vollständiger Text abgedruckt in: Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 54–56.</ref> verpflichtet, ihre tatsächliche Tätigkeit vor der Bevölkerung geheim zu halten. Aus diesem Grund war Hehr in Hannover als (Justiz)Angestellter gemeldet.<ref>Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. S. 36.</ref> Seit August 1937 wohnte er erst im Haus Deisterstraße 24, dann Eichenplan 14.<ref name=Schmidt/>

1942 existierten 20 Hinrichtungsstätten auf dem Boden des Deutschen Reiches, für die neun Scharfrichter zuständig waren. Neben Friedrich Hehr waren dies: Gottlob Bordt, August Köster, Johann Mühl, Ernst Reindel, Johann Reichhart, Wilhelm Röttger, Alois Weiß und Fritz Ulicky.<ref>Manfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. S. 128.</ref> Hehr war für Nord- und Ostdeutschland zuständig.<ref>Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 88.</ref>

Zwischen dem 22. Dezember 1938 und dem 15. Dezember 1944 enthauptete Hehr allein in der Haftanstalt Hamburg 432 Personen; unter den 140 allein im Jahr 1943 von Hehr Hingerichteten finden sich die vier Lübecker Märtyrer Johannes Prassek, Eduard Müller, Hermann Lange und Karl Friedrich Stellbrink.<ref>Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 1998, S. 37.</ref>

Datei:Karte ZHS 1944 Wiki.png
Zentrale Hinrichtungsstätten und Vollstreckungsbezirke im Deutschen Reich (1944)

Ab November 1943 war Hehr für einige Monate Nachfolger von Ernst Reindel (der überraschend sein Amt aufgegeben hatte<ref name=Waltenbacher129>Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 129.</ref>) in der zentralen Hinrichtungsstätte in der Haftanstalt Roter Ochse in Halle (Saale).<ref name=Halle/> Hehr vollstreckte mehrere Urteile, bevor er dort am 1. April 1944 durch seinen Gehilfen Alfred Roselieb als leitender Scharfrichter abgelöst wurde.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.NS-Henker lebt 23 Jahre unbehelligt im Ort. (Memento vom 2. August 2017 im Internet Archive) In: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 6. Oktober 2015.</ref>

Seit Ende November 1944 war Hehr mit seinen Gehilfen für die zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk V (Standorte Hamburg-Stadt, Dreibergen-Bützow und Wolfenbüttel) zuständig.<ref>Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. S. 94.</ref>

Scharfrichter nach 1945[Bearbeiten]

Nach Kriegsende wurden Reichhart und Hehr aufgrund ihrer Erfahrungen und der Notwendigkeit ihrer Tätigkeit von den Alliierten weiterbeschäftigt. Hehr wurde 1946 von den Briten im gerade neu geschaffenen Bundesland Niedersachsen zum „leitenden Scharfrichter“ ernannt. Ab 1947 wurde Hehrs Zuständigkeit auf Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgedehnt. Die Vergütungen, die Hehr für seine Scharfrichtertätigkeit im Nachkriegsdeutschland erhielt, entsprachen denen der NS-Zeit: Für jede Hinrichtung erhielt er zuzüglich zu seinem Gehalt 60 Mark. Bei mehreren Hinrichtungen reduzierte sich dieser Betrag auf 30. Seine Gehilfen erhielten 40 bzw. 30 Mark.<ref>Wolfgang Stumme: Die letzte Guillotine in Mainz.</ref>

Hehr übte die Tätigkeit eines Scharfrichters bis 1949 aus und soll in dieser Zeit allein in Hamburg und Wolfenbüttel 85 Personen (18 in Hamburg und 67 in Wolfenbüttel<ref>Andreas Seeger, Fritz Treichel: Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933–1944. S. 37.</ref>) hingerichtet haben.<ref name=Henker105/> Dies waren mehrheitlich von alliierten Gerichten verurteilte Kriegsverbrecher, darunter Willi Herold.

Merkmale von Hehrs Tätigkeit[Bearbeiten]

„wichtigster Scharfrichter in Deutschland“[Bearbeiten]

Zwischen 1937 und 1945 hatte Hehr zwölf verschiedene Gehilfen und Ersatzgehilfen, die alle in Hannover wohnten.<ref name=Waltenbacher131>Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 131.</ref> Hehr bildete seine Gehilfen selbst aus, sodass über die Jahre eine Art „Scharfrichterschule“ entstand. Mehrere seiner Gehilfen wurden im Laufe des Zweiten Weltkrieges selbst zu Scharfrichtern bestellt, unter ihnen zum Beispiel Gottlob Bordt.<ref>Angelika Ebbinghaus, Karsten Linne: Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“. Europäische Verlagsanstalt, 1997, ISBN 978-3-434520-06-1, S. 338.</ref> Vier von Hehrs Gehilfen wurden Scharfrichter für das NS-Regime.<ref name=Waltenbacher131>Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 131.</ref> Der Historiker Herbert Schmidt bezeichnet Hehr deshalb als „den wichtigsten Scharfrichter in Deutschland“,<ref name="Schmidt">Herbert Schmidt: Todesurteile in Düsseldorf 1933 bis 1945: Eine Dokumentation, Droste Verlag 2008, ISBN 978-3770012954, S. 49.</ref> weil er der „Ziehvater“ zukünftiger Scharfrichter war, wie Thomas Waltenbacher feststellt.<ref>Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. S. 130.</ref>

Charakter und Arbeitsweise Hehrs[Bearbeiten]

In den ersten Jahren seiner Scharfrichtertätigkeit hatte Hehr bei Hinrichtungen mit dem Fallbeil die Eigenart, „Achtung!“ zu rufen, kurz bevor er die Klinge auslöste. Diese „Unregelmäßigkeit“ wurde im Oktober 1937 vom Reichsjustizministerium beanstandet: Hehr wurde zwar bescheinigt, dass er … in einer durch Ruhe und äußerste Vorsicht ausgezeichneten Form … arbeite, dass aber das Rufen des Wortes „Achtung“ … im allgemeinen ungewöhnlich ist und als störend empfunden werden kann …. Hehr wurde aufgefordert, dies zu unterlassen, was er auch tat.<ref>Manfred Overesch: Gott, die Liebe und der Galgen: Helmuth J. und Freya von Moltke in ihren letzten Gesprächen 1944/45. S. 71.</ref>

Ein Gefängnisseelsorger beschrieb Hehr folgendermaßen:

„Klotzig, unansprechbar und ständig knurrig verhielt sich Herr Hehr.<ref>Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. S. 59.</ref> Nur einmal ließ er sich auf ein kurzes Gespräch ein. Über die Abscheu der Mitmenschen gegenüber dem Henker machte er sich keine Illusionen. […] Mit Herrn Reindel<ref>Gemeint ist Scharfrichter Ernst Reindel.</ref> war es sogar möglich, ein paar Worte zu wechseln.<ref>Herbert Schmidt: Todesurteile in Düsseldorf 1933 bis 1945: Eine Dokumentation. S. 51.</ref>“

Die Hinrichtung Erna Wazinskis[Bearbeiten]

Datei:Wazinski Erna Protokoll der Hinrichtung 23 November 1944.jpg
Protokoll der Hinrichtung von Erna Wazinski vom 23. November 1944. Rechts oben ist als Scharfrichter Hehr mit 3 Gehilfen genannt.

Zu den zahlreichen Hingerichteten Friedrich Hehrs gehörte am 23. November 1944 auch die 19-jährige Arbeiterin Erna Wazinski, die von ihm im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet wurde. Wazinski war wegen des Straftatbestands der Plünderung nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig vom Sondergericht Braunschweig zum Tode verurteilt worden.

Das Protokoll der Hinrichtung enthält folgende Schilderung:

„Um 12 Uhr 07 wurde die Verurteilte gefesselt vorgeführt. Durch den Vollstreckungsleiter wurde hierauf nach Feststellung der Persönlichkeit der Verurteilten Wazinski dem Scharfrichter [Friedrich Hehr] der Auftrag zur Vollstreckung des Urteils des Sondergerichts in Braunschweig vom 21. Oktober 1944 erteilt. Hierauf wurde der Kopf der Verurteilten mittels Fallbeils vom Rumpf getrennt. … Die Vollstreckung dauerte vom Zeitpunkt der Vorführung bis zur vollendeten Verkündung 5 Sek., von der Übergabe an den Scharfrichter bis zur vollendeten Vollstreckung 6 Sekunden.“

Weitere von Hehr enthauptete Personen[Bearbeiten]

Datei:Lübecker Märtyrer.JPG
Gedenktafel in den Wallanlagen beim Untersuchungsgefängnis Hamburg
Datei:2019-07-23 Hinrichtungsgebäude Kunte.jpg
Ehemaliges Hinrichtungsgebäude des Strafgefängnisses Wolfenbüttel

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Zwilling-Berlin, Berlin 2008, ISBN 978-3-00-024265-6.
  • „Friedrich Hehr“. In: Matthias Blazek: Scharfrichter in Preußen und im Deutschen Reich 1866–1945. Ibidem-Verlag, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8382-0107-8, S. 79–102.
  • Klaus Hillenbrand: Berufswunsch Henker: Warum Männer im Nationalsozialismus Scharfrichter werden wollten. Campus, Frankfurt am Main/New York, NY 2013, ISBN 978-3-593-39723-8.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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