Gastgericht
Ein Gastgericht ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), auch Fremdengericht oder Kaufgericht genannt) war ein mittelalterliches Rechtsinstitut, das Rechtsstreitigkeiten zwischen Ortsansässigen und Gästen (besonders Handelsleute) zu entscheiden hatte. Bei Vorliegen entsprechender Fälle konnte es sich schnell versammeln und die von Fremden wider Einheimische vorgebrachten Klagen kurz und summarisch untersuchen und entscheiden.<ref>Vorlage:Adelung-1793</ref> Dies war besonders bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten notwendig, da sich diese nicht übermäßig lange an einem Ort aufhalten und einen üblichen Gerichtstag abwarten konnten. Es kann als Teil des Gastrechts angesehen werden, das eine gewisse Stärkung des Rechts von Gästen bedeutete.
Gastgerichte waren zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert in den Ländern Deutschlands, Österreichs und der Schweiz üblich.<ref>Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref> Nach dem Gerichtsbrief der Stadt München von 1540 – ein solches Gericht wurde vermutlich bereits um 1390 geschaffen – wurde das Gastgericht jeden Mittwoch zur Marktzeit abgehalten. Der eingesetzte Unterrichter war in einer Person Vorsitzender, Urteilsfinder und Schreiber.<ref>Rechts- und Verfassungsgeschichte der Bayerischen Städte. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, Heft 2/2010, Band 73, S. 192.</ref> In Amberg wurde vom Rat der Stadt ein Gastgericht eingerichtet, weil die vielen Handelsleute nicht warten konnten, bis das normale Stadtgericht, das alle 14 Tage oder alle vier Wochen abgehalten wurde, tagte.<ref>Felix Adam von Löwenthal: Urkundenbuch zur Geschichte von dem Ursprung der Stadt Amberg. Hübschmann, München 1801; OCLC 165431801 (Reprint: RareBooksClub.com, 2013, ISBN 978-1-230-13324-9)</ref>
An manchen Orten, z. B. in Leipzig wegen der Messe, haben diese Gerichte nebst einer Ausdehnung auf alle Handelssachen den Namen der Handelsgerichte bekommen.
Literatur[Bearbeiten]
- Eduard Osenbrüggen: Die Gastgerichte des deutschen Mittelalters. Wien 1865.
- Alfred Schultze: Über Gästerecht und Gastgerichte in den deutschen Städten des Mittelalters. In: Historische Zeitschrift. Band 101, Folge 5, 1908.
- Vorlage:Deutsches Wörterbuch
- Gastrecht. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).
- Gastgericht. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).
- Vorlage:Adelung-1793
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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