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Gehegewild

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Als Gehegewild oder Gatterwild (auch Landwirtschaftliche Wildhaltung) bezeichnet man Wildtiere bzw. Wild, das in der Obhut von Menschen in Gehegen gehalten wird.<ref>Art. 3 e) Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (Schweiz)</ref> Die fachliche Zuordnung und Definition unterscheidet sich stark.

Definitionen[Bearbeiten]

Tiere[Bearbeiten]

Zum Gatterwild gehören<ref>Art. 3 e) Schweizer Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle</ref><ref>Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten</ref>:

Außerhalb Europas werden auch andere Arten als Gehegewild wirtschaftlich genutzt. Das Fleisch von Springbock und Känguru zählt zu den Exotischen Fleischarten. Dazu wird auch das Fleisch von Bison und Kamelen gezählt.

Als Farmwild bezeichnet man im lebensmittelrechtlichen Sinn Zuchtlaufvögel (Strauß, Emu) und nicht als Haustiere gehaltene Huftiere.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Merkblatt Gehegewildhaltung des Ortenauskreises (Memento des Vorlage:IconExternal vom 17. März 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ortenaukreis.de</ref>

Die Haltung von Wildgeflügel (Fasan, Rebhuhn, Wachtel, Perlhuhn) gehört nicht zum Gehegewild, sondern der Geflügelhaltung. Ebenso gehört die Haltung von Wildtieren zur Gewinnung von Pelzen und Fellen nicht zum Gehegewild.

Wildbret[Bearbeiten]

Das Wildbret, Fleisch, von Gehegewild ist fettreicher und unterscheidet sich geschmacklich von dem wildlebender Tiere.<ref>Gerald Rimbach, Jennifer Möhring, Helmut F. Erbersdobler: Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger, Springer, 2010, ISBN 9783642044854, S. 72</ref>

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />