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Hans Semler

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Datei:Hans Semler NSDAP Bielefeld.jpg
Hans Semler

Hans Semler (* 7. Januar 1902 in Bielefeld; † 30. Januar 1979) war ein deutscher Jurist und SA-Oberführer, der zur Zeit des Nationalsozialismus zunächst Generalstaatsanwalt und anschließend Präsident des Oberlandesgerichts Hamm war.

Studium, Rechtsanwalt und politische Betätigung bei der NSDAP[Bearbeiten]

Semler war ein Sohn des Bielefelder Justizrates Karl Semler. Er absolvierte nach dem Ende seiner Schullaufbahn ein Studium der Rechtswissenschaft und legte beide juristischen Staatsexamen ab. Nach dem Assessorexamen trat er 1928 als Rechtsanwalt in die Anwaltspraxis seines Vaters ein und wurde 1933 zum Notar bestellt.

Politisch betätigte er sich seit seiner Studienzeit in München bei den Nationalsozialisten. Dort trat er Ende 1922 der NSDAP bei und wurde zeitgleich Mitglied der SA, in der er 1943 den Rang eines SA-Oberführers erreichte. Semler trat für die Partei als Wahlredner auf. Nach dem Verbot trat er der Partei zum 3. Mai 1925 erneut bei (Mitgliedsnummer 16.148).<ref>Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/41300494</ref><ref name="Opfermann">Ulrich F. Opfermann: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Regionales Personenlexikon zum Nationalsozialismus in den Altkreisen Siegen und Wittgenstein. Regionale Akteure. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 4. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/akteureundtaeterimnsinsiegenundwittgenstein.blogsport.de</ref> Bereits 1923 gründete er in Bielefeld die erste Ortsgruppe und führte dort später den Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss (USchlA).<ref>Ernst Becherer: Der Weg der Bielefelder NSDAP an die Macht 1924–1933. Bielefeld 2007, S. 195 f. Digitalisat Universität Bielefeld</ref> Er war ab Ende 1930 Bielefelder Stadtverordneter der NSDAP-Fraktion und gehörte 1932/33 dem Magistrat der Stadt an.<ref name="Opfermann"/> Dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) trat er 1932 bei,<ref name="Klee579">Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 579</ref> wurde Gauführer des BNSDJ und war Träger des Goldenen Parteiabzeichens.<ref name="Schneider115">Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Frankfurt am Main 2017, S. 115</ref> Ab 1940 war er Bannführer der Hitlerjugend.<ref name="Opfermann"/> In Parteikreisen bezeichnete man ihn seinerzeit als ältesten Nationalsozialisten im ganzen Ravensberger Lande, der in mehr als tausend Versammlungen für den Nationalsozialismus getrommelt habe.<ref>Zum Generalstaatanwalt ernannt. Parteigenosse Hans Semler tritt sein neues Amt am 15. Oktober an. In: Bielefelder Stadtanzeiger, Beilage der Westfälischen Neuesten Nachrichten. 14. August 1936 Digitalisat auf https://zeitpunkt.nrw Aufgerufen am 4. April 2019</ref>

Generalstaatsanwalt und Präsident am Oberlandesgericht Hamm[Bearbeiten]

Aufgrund seines frühen Parteieintritts gehörte er zur Alten Garde und galt als „der älteste nationalsozialistische Kämpfer unter den Juristen“. Er wurde Anfang August 1936 aus parteipolitischen Erwägungen heraus Generalstaatsanwalt in Hamm.<ref name="Schneider115"/> In den Reihen der erfahrenen und deutlich älteren Staatsanwälte und Richter wurde er daher nur „widerwillig akzeptiert“, da er über keine ausreichende fachliche Qualifikation für dieses Amt verfügte. Daher meldete er sich mehrfach zur Waffen-SS und zum Kolonialpolitischen Amt, jedoch ohne Erfolg.<ref>Gedenkbuch für die NS-Opfer aus Wuppertal</ref> Als Generalstaatsanwalt wurde ihm die Aufsicht über die Emslandlager übertragen.<ref name="Opfermann"/> Semler soll Teilnehmer der „Schlegelberger-Konferenz“ am 23. und 24. April 1941 im Haus der Flieger in Berlin gewesen sein, an der die höchsten Juristen des Deutschen Reiches durch den Tagungsleiter Franz Schlegelberger sowie Viktor Brack und Werner Heyde über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ mittels Gas unter Aufsicht der Zentraldienststelle T4 informiert wurden.<ref name="Klee579"/> Semler galt als Befürworter der NS-Euthanasie, deren spätere Einstellung er bedauerte und die Ansicht vertrat, der überwiegende Teil der Bevölkerung habe „der Beseitigung unheilbar Geisteskranker aus innerer Überzeugung Verständnis“ entgegengebracht.<ref name="Schneider115"/> Zudem gehörte er zu einem kleinen Arbeitskreis von Mitarbeitern des Reichsjustizministeriums, des RSHA und der Gestapo, die sich über Modalitäten der verschärften Vernehmung abstimmten.<ref name="Opfermann"/>

Im Dezember 1942 wurde er als Nachfolger von Rudolf Schneider zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm berufen und blieb nach seinem Amtsantritt im März 1943 offiziell bis zum Ende des NS-Regimes in dieser Funktion. Auf eigenen Wunsch leistete er ab dem 12. September 1944 Kriegsdienst bei der Wehrmacht. Semlers Vorgänger als Generalstaatsanwalt in Hamm Walter von Steinäcker vertrat ihn während seiner Abwesenheit kommissarisch als Oberlandesgerichtspräsident.<ref>Hans-Eckhard Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995, S. 138f.</ref> Die NSDAP-Parteileitung soll nach dem Tod des Volksgerichtshofpräsidenten Roland Freisler erwogen haben, Semler als dessen Nachfolger durchzusetzen, wozu es jedoch nicht kam.<ref>Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. Frankfurt am Main 2004, S. 345</ref> Laut Hans-Eckhard Niermann durchlief Semler „eine der eindrucksvollsten Juristenkarrieren des Dritten Reiches“.<ref>Hans-Eckhard Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995, S. 134</ref>

Nach dem Ende des NS-Regimes[Bearbeiten]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Semler aufgrund seiner NS-Belastung durch die britische Militärregierung aus dem Amt entfernt und verhaftet. Danach befand er sich in britischer Internierung, aus der er 1947 entlassen wurde.<ref name="Klee579"/> Semler wurde nach einem Spruchkammerverfahren in Hamm als minderbelastet eingestuft, was 1949 auch in einem Berufungsverfahren bestätigt wurde. In diesem Zusammenhang wurde er für den Justizdienst als untragbar erklärt und nicht wieder eingestellt. Er selbst gab wahrheitswidrig an, dass er Widerstand gegen das NS-Regime geleistet habe. Zudem sei er ein „anständiger Nationalsozialist“ gewesen. Von den Novemberpogromen habe er erst am Morgen danach erfahren.<ref name="Opfermann"/>

Seinen Lebensunterhalt bestritt er mit Tätigkeiten in der Wirtschaft.<ref name="Klee579"/> Dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen berichtete im März 1954 der amtierende Oberlandesgerichtspräsident Hamm im Zuge eines Verwaltungsrechtsverfahrens, dass Semler seinerzeit nur aufgrund seiner Parteizugehörigkeit am Oberlandesgericht Ämter bekleidet habe. Juristisch sei er eine „Niete“ gewesen.<ref name="Schneider115"/> Zu Beginn der 1960er Jahre ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte wegen Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten während der NS-Zeit, da diese während der „Schlegelberger-Konferenz“ im April 1941 zur Deckung dieser Taten aufgefordert worden waren. Semler gab während einer ersten Vernehmung an, nicht an dieser Tagung teilgenommen zu haben, da er bei einem Panzerkorps in Schlesien gewesen sei. Er gab keine Auskunft darüber, ob er entsprechende Weisungen erhalten und befolgt habe, obwohl nicht anwesenden Juristen nach dieser Tagung die geheimen Rundverfügungen nachträglich postalisch zugestellt wurden. Im März 1961 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.<ref>Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Frankfurt am Main 2017, S. 115 f.</ref> Auch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen der Übergabe eines Häftlings an die SS zwecks Vernichtung durch Arbeit wurde 1962 eingestellt.<ref name="Opfermann"/> Infolge seiner Wiederzulassung war er ab 1961 als Rechtsanwalt in Weidenau tätig.<ref name="Klee579"/>

Literatur[Bearbeiten]

  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
  • Hans-Eckhard Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3: Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995.
  • Christoph Schneider: Diener des Rechts und der Vernichtung. Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2017, ISBN 978-3-593-50689-0.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

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