Hauseinführung
Hauseinführungen dienen der Einführung von Versorgungsleitungen in ein Gebäude. Sie werden in Nordeuropa überwiegend als Wanddurchführungen in der Keller- oder Erdgeschosswand vorgesehen, soweit diese unterhalb der Geländeoberfläche liegen. Bei nicht unterkellerten Gebäuden werden die Leitungen meist durch die Bodenplatte des Gebäudes geführt. In der Vergangenheit wurden Gasleitungen auch unmittelbar am Gebäude hoch- und dann oberhalb des Sockelbereichs ins Gebäude eingeführt. Elektrische Leitungen werden in weiten Teilen der Welt grundsätzlich, in Nordeuropa aber meist nur noch in ländlichen Gebieten oberirdisch eingeführt.
Hauseinführungen sind Bestandteil des Hausanschlusses und werden bei Neubauten meist gas- und wasserdicht ausgeführt (siehe Bauwerksabdichtung). Rohre von Abwasser oder Lüftungsleitungen können selbst meist keine Setzungsbewegungen aufnehmen, so dass ein gelenkiger bzw. elastischer Anschluss an der Hauseinführung vorgesehen werden sollte.<ref>Bernd Ishorst: Wasserdicht durch Wand und Decke - Damit’s drinnen trocken bleibt!, 24. September 2014, Ausgabe 19-2014 der Zeitschrift SBZ. In: sbz-online.de</ref>
Eine Sanierungskapsel ermöglicht es, einen Gas- oder Wasseranschluss zu erneuern, ohne erneut einen Graben zum Gebäude zu ziehen. Das neue Rohr wird dabei durch die bestehende Leitung geschoben.
Deutschland[Bearbeiten]
In geschlossenen Siedlungen ist es üblich geworden, sämtliche Leitungen für Gas (Gashauseinführung), Trinkwasser (Wasserhauseinführung), Fernwärme, elektrischen Strom und Kommunikation (Telefon, Kabel-TV usw.) so nah beieinander ins Gebäude einzuführen, dass die zugehörigen Übergabepunkte an einer gemeinsamen Hausanschlusswand, Hausanschlussnische oder einem gesonderten Hausanschlussraum zusammengefasst werden können.
Die DIN-Norm DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ verlangt im Abschnitt 5.1.3 die gas- und wasserdichte Durchführung von Abwasserleitungen durch Kellerwände. Auswahl und Ausführung der Abdichtung erfolgten nach der bis 2017 gültigen DIN 18195.
Die in der nicht mehr gültigen DIN 18195 beschriebenen Lastfälle 4 (Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser) und 6 (Abdichtung gegen drückendes Wasser) werden für erdberührte Bauteile seit 2017 in der DIN 18533 neu definiert und unterteilt in Wassereinwirkungsklassen. Generell ist zu beachten, dass die Hauseinführung keine Schwachstelle in der Gebäudeabdichtung darstellen darf und entsprechend der Wassereinwirkungsklasse der bestehenden oder vorgesehenen Gebäudeabdichtung ausgeführt werden muss.
Bei Auswahl einer Hauseinführung ist neben der Wassereinwirkungsklasse auch das verwendete Abdichtungssystem sowie der Durchmesser der eingeführten Leitung zu berücksichtigen.
Varianten[Bearbeiten]
Hauseinführungen werden unterschieden in Einzeleinführungen (oder Einsparten-) und Mehrsparteneinführungen. Einzeleinführungen dienen der Einführung jeweils einer Sparte, Mehrsparteneinführungen bündeln mehrere oder alle benötigten Medien und führen diese gemeinsam in das Gebäude ein. Eingeführt werden können alle (runden) Rohre und Kabel für Strom, Telekommunikation, Trinkwasser, Gas oder Fernwärme. Je nach Ausführung kann die Dichtebene einer Hauseinführung inner- oder außerhalb des Gebäudes liegen und nachträglich auch kontrolliert werden.
Einbau[Bearbeiten]
Es wird zwischen Trocken- und Nasseinbau unterschieden. Während beim Trockeneinbau die Hauseinführung lösbar mit mindestens einem Gummipresselement zum Gebäude abgedichtet wird, wird beim Nasseinbau die Hauseinführung durch Verwendung eines aushärtenden Vergussmaterials fest und dauerhaft mit dem Gebäude verbunden. Zusätzlich zur Abdichtung der Hauseinführung zur Wand oder Bodenplatte kann je nach Situation auch der Anschluss der Gebäudeabdichtung an die Hauseinführung relevant sein. Hierzu beschreibt z. B. die DIN 18533 unterschiedliche Anforderungen und Ausführungsarten.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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