Havariegeld
Erscheinungsbild
Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld<ref>Text des aufgehobenen § 779 HGB</ref>) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw. deren Versicherung entstehen.
Erweiterung[Bearbeiten]
Der Begriff wird auch für unfallbedingte Schäden an befrachteten Land- oder Luftfahrzeugen verwendet.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />