Hermann Berndes
Hermann Berndes (* 29. Oktober 1889 in Ober-Ingelheim; † 18. März 1945 in Ingelheim) war Hauptmann der Wehrmacht und letzter Volkssturmkommandant von Ingelheim.
Leben[Bearbeiten]
Berndes wurde als ältestes Kind des aus dem Sauerland stammenden Weinhändlers Aloys Berndes und dessen Frau Agnes geb. Steinhauer geboren.
Nach dem Besuch der Volks- und Handelsschule absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung. Den anschließenden Militärdienst beendete Berndes als Leutnant der Reserve. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde er 1914 eingezogen. An der Westfront erhielt er einen Kopfschuss, von dem er sich zwar erholte, fortan aber frontuntauglich war. Bis zum Ende des Krieges war Berndes daher als Ausbildungsoffizier eingesetzt. Noch während des Krieges heiratete er 1916 die aus Wiesbaden stammende Helene Bücher. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.
1920 zog Berndes mit seiner Familie nach Ober-Ingelheim und arbeitete dort im Weingeschäft seines Vaters. Als ehemaliger Offizier wurde er durch die französische Besatzungsmacht zeitweise ausgewiesen. In dieser Zeit baute er in Dresden eine Zweigstelle des Weingeschäftes auf.
Berndes trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.599.968).<ref>Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/2621246</ref> Für eine Mitgliedschaft in der SA oder dem Stahlhelm gibt es keine gesicherten Beweise. Belegt ist jedoch seine Mitgliedschaft im Stadtrat von Ober-Ingelheim von 1933 bis mindestens 1938. In dieser Zeit war er Mitglied des Kuratoriums für die Realschule sowie der Belastungskommission in Sachen Otto Wedekind. Wedekind, Ortsvorsitzender der SPD, wurde aus politischen Gründen Veruntreuung vorgeworfen. Nach dem Krieg wurde er rehabilitiert. In der Sitzung des Gemeinderates von Ober-Ingelheim am 3. September 1935 beschloss auch Berndes diskriminierende Maßnahmen gegen Ingelheimer Juden mit und bestätigte das durch seine Unterschrift.
Bei den Wahlen von 1934 war Berndes Vorsitzender des Wahlvorstandes im Bezirk 3 und bei den Wahlen 1938 Vorsitzender der Wahlkommission für den Bezirk II.
Im Zuge der Reichspogromnacht wurde der Berndes gehörende LKW am 10. November 1938 dazu verwendet, um Angehörige der Ingelheimer SA nach Gensingen zu fahren, wo sie Geschäfte und Wohnungen jüdischer Mitbürger verwüsteten. Das Landgericht Mainz, Entschädigungskammer, (J 10/5471) beurteilte 1955 sein Verhalten so: „Er habe in dieser Situation nicht den Mut gehabt, die Verwendung seines Lastwagens zu verweigern“.<ref>Hartmut Geißler: Hermann Berndes - ein umstrittenes Gedenken. Historischer Verein Ingelheim, 8. Januar 2014, abgerufen am 15. Mai 2026.</ref>
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Berndes erneut eingezogen. Aufgrund seiner alten Kriegsverletzung war er immer noch frontuntauglich und diente in Koblenz. 1944 wurde er als Hauptmann aus dem aktiven Dienst entlassen und kehrte nach Ingelheim zurück. Hier wurde er als ranghöchster Offizier vor Ort zum Kommandanten des Volkssturmes („Bataillonsführer“) ernannt.
In der Nacht vom 16. auf den 17. März fand eine Besprechung des Volkssturmes statt, auf der einhellig die Meinung herrschte, dass eine Verteidigung der Stadt, in der sich keine Wehrmachtseinheiten mehr befinden, sinnlos sei. Berndes verfasste und unterschrieb daraufhin einen Aufruf, der noch in der Nacht gedruckt wurde und sich am darauffolgenden Morgen im gesamten Stadtgebiet fand:
„Aufruf an die Bevölkerung der Stadt Ingelheim: Schwere Stunden stehen uns bevor, die wir nur dann einigermaßen gut überstehen können, wenn jeder Ruhe und Besonnenheit bewahrt. So muß vor allen Dingen dabei jeder mithelfen, unverantwortliche Elemente und insbesondere Jugendliche daran zu hindern, sich zu Handlungen hinreißen lassen, deren Folge für das Weiterbestehen unseres Heimatortes von unübersehbarer Bedeutung wären. Wer Personen kennt oder erfährt, daß sich solche in den Besitz von Waffen gebracht haben, hat sich unverzüglich zu melden und, sofern möglich, die Waffen selbst abzunehmen.[…]
Ingelheim am Rhein, den 17. März 1945
Der Kampfkommandant: Hermann Berndes“
Noch am gleichen Tag wurde Berndes durch den neuen „Kampfkommandanten“ Kraffert verhaftet und nach Budenheim verbracht. Auch Gauleiter Sprenger war über den Aufruf Berndes, den Ort nicht zu verteidigen, informiert worden. Er sandte als Sonderbeauftragten den Gaustabsführer und SA-Standartenführer Kurt Schädlich nach Ingelheim. Dieser hatte dort für 20 Uhr eine Besprechung angesetzt, traf jedoch erst gegen 23 Uhr im Befehlsstand des Major Kraffert und des Polizeioberleutnants Seibel ein.
Schädlich übernahm die Leitung der Besprechung mit Seibel, Kraffert und Kreisleiter Zehfuß, zu denen später noch Jakob Josef Koch hinzustieß, der NSDAP-Bürgermeister von Heidesheim und Kreisstabsführer des Volkssturms. Mehrfach telefonierte Schädlich mit Gauleiter Sprenger und ließ sich von diesem die Erlaubnis oder den Befehl geben, Hermann Berndes aus Budenheim zurückzuholen und durch Erhängen sofort hinrichten zu lassen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Berndes wurde mit einem KFZ aus Budenheim nach Ingelheim zurückgebracht und traf dort am frühen Sonntagmorgen gegen 03:45 Uhr ein. Schädlich las Hermann Berndes von einem Zettel seine Verurteilung vor. Anschließend wurde das Urteil an einer Kastanie auf dem Rathausplatz vollstreckt.<ref>Hartmut Geißler: Hermann Berndes - neue-Erkenntnisse. Historischer Verein Ingelheim e. V., 2015, abgerufen am 15. Mai 2026 (S. 13f).</ref> Die letzten Worte Berndes „Ich sterbe weil ich meine Heimat liebe“ standen auf seinem Grabstein auf dem Friedhof von Ober-Ingelheim.
Spätere Recherchen haben ergeben, dass „ein wie auch immer geartetes Standgericht .. in diesem Fall nicht getagt [hatte]. Möglicherweise war gegenüber den später an der Hinrichtung beteiligten Polizeibeamten aber just dies behauptet worden, denn im Tätigkeitsbuch der Ingelheimer Polizei notierte der zuständige Polizeimeister nach Angaben des Polizei-Oberleutnants Seibel, ein `Standgericht unter dem Vorsitz des Herrn Major K.´ habe Berndes verurteilt.“<ref></ref>
Am Morgen des 18. März wurde den Überresten des Volkssturms und der HJ der Rückzug in Richtung Mainz befohlen. Dabei mussten sie an der immer noch am Baum hängenden Leiche Berndes vorbeiziehen, die auf Anweisung des Polizeichefs Seibel ein Schild mit der Aufschrift trägt „So stirbt jeder, der sein Vaterland verrät!“.
Das NS-Blatt Darmstädter Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 19. März unter der Überschrift „Feiglinge verfallen dem Tod“ über seine Hinrichtung mit den Worten: Wer in der Entscheidungsstunde dem Vaterland das Herz verweigert, der muß ausgestoßen werden.
Kreisstabsführer Koch wurde nach dem Kriege wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Mordes zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Major a. D. Kraffert († 1951) erhielt eine Strafe von acht Jahren wegen Beihilfe zum Mord. Der Gaustabsführer für Volkssturmfragen Kurt Erhard Schädlich wurde 1959 wegen vierfachen Totschlags zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Kriegsgefangenschaft und Untersuchungshaft wurden angerechnet,<ref>Lfd.Nr. 473, LG Mainz, 07.07.1959 JuNSV Bd. XV. In: Justiz und NS-Verbrechen. C.F. Rüter, D.W. de Mildt, 1968, abgerufen am 19. Mai 2026 (Seiten 797 – 840, hier S. 799).</ref> letztendlich verbrachte er nur zwei Monate in der Justizvollzugsanstalt Diez.<ref></ref>
Nach dem Einlegen von Rechtsmitteln wurde Kraffert wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag freigesprochen und Koch wurde wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu drei Jahre Haft verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten.<ref>Lfd.Nr. 344a, LG Mainz, 26.02.1953 JuNSV Bd. X. In: Justiz und NS-Verbrechen. C.F. Rüter, D.W. de Mildt, 1968, abgerufen am 19. Mai 2026 (Seiten 421 – 444, hier S. 423, 425).</ref>
Würdigung[Bearbeiten]
Die Erinnerung an Hermann Berndes ist in Ingelheim nicht unumstritten. Eine Würdigung darf nicht nur seinen mit dem Leben bezahlten Einsatz für seine Heimatstadt umfassen, sondern muss auch darauf verweisen, dass er zwölf Jahre Mitglied der NSDAP war, und zwar nicht nur als Mitläufer, sondern in Vertrauenspositionen mit aktivem Einsatz. Davon, dass er sich vom Nationalsozialismus distanziert hätte, ist nichts bekannt. Er war sicherlich kein Mann des Widerstandes oder Märtyrer, der sich freiwillig geopfert hat.
Die verwitwete Frau Berndes hatte einen Antrag auf Entschädigungsrente gestellt. Das Gericht musste prüfen, ob Hermann Berndes „der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft Vorschub geleistet hat“. Denn für solche Fälle war ein Entschädigungsanspruch nach dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 18. September 1953 in § 1 Abs. 4 Ziff. 1 ausgeschlossen. Im Urteil vom 21. Juli 1955 kam das Landgericht Mainz, Entschädigungskammer, im Verfahren Az. 10/5471 zu dem Ergebnis, „dass in vorliegendem Falle bereits die Widerstandshandlung als solche für ausreichend anzusehen ist, um das lediglich geringfügige Vorschubleisten auszugleichen, […] so steht der Klägerin […] ein Anspruch auf Rente zu, da ihr Ehemann verfolgt worden ist, nachdem er sich aufgrund eigener Gewissensentscheidung unter Gefährdung seiner Person aktiv gegen die sittlich, auch durch den Krieg nicht gerechtfertigte Vernichtung von Menschenleben eingesetzt hatte.“ Dieses Urteil hatte auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand. Die Gewissensentscheidung Hermann Berndes im März 1945 wog nach Auffassung des Gerichts also schwerer, als seine NSDAP-Mitgliedschaft und sein Verhalten in der NS-Zeit.<ref>Hartmut Geißler: Hermann Berndes - neue Erkenntnisse. In: Kleine Schriften-Ingelheimer Geschichtsthemen, Nr. 9. Historischer Verein Ingelheim e. V., 2015, abgerufen am 17. Mai 2026 (S. 33 f).</ref>
Das bayerische Kultusministerium hat im Juli 2013 Kriterien für die Prüfung der Namensvergabe öffentlicher Einrichtungen erstellt. Das Beispiel Jakob Prehs, der als Wehrwirtschaftsführer in der NS-Zeit in der Rüstungsindustrie tätig war und der beim Versuch der kampflosen Übergabe seines Heimatortes von einem SS-Offizier hinterrücks erschossen wurde, zeigt, „wie zentral für die Bewertung von Menschen die einzelne, entschlossene, moralisch gerechtfertigte Tat zumal unter denkbar lebensgefährlichen Bedingungen ist – auch dann, wenn ansonsten und zuvor gegenüber dem Regime eine eher angepasste, mitwirkende oder affirmative Rolle gegeben gewesen sein sollte.“<ref>Beschluss des Bayerischen Landtages vom 24.04.2013, Drs. 16/16569 „Namensgebung von Schulen kritisch reflektieren – Informationsmaterial zu NS-belasteten Namensgebern bereitstellen“ Abschließender Bericht. Bayerischer Landtag, 25. Juli 2013, abgerufen am 17. Mai 2026.</ref>
Die Hermann-Berndes-Straße in Ingelheim war bis Juli 2012 nach ihm benannt. Am 11. Juni 2012 wurde im Ingelheimer Stadtrat mit 20 zu 16 Stimmen<ref></ref> der Beschluss gefasst, die Straße in Hunsrückstraße umzubenennen.
In Heidesheim am Rhein, einem Stadtteil von Ingelheim, gibt es bis heute die Berndes-Allee.
Literatur[Bearbeiten]
- Karl Heinz Henn: Der Tod des Hauptmanns Hermann Berndes – ein Zeichen des „anderen Deutschland“ in Ingelheim. In: Mainz-Bingen: Heimat-Jahrbuch. 39, 1995, ISSN 0171-8304, S. 30–32.
- Caroline Klausing: Ingelheim in der Zeit des Nationalsozialismus und im Zweiten Weltkrieg. In: Ingelheim am Rhein. Geschichte der Stadt von den Anfängen bis in die Gegenwart. Oppenheim 2019, S. 192–205.
- Hans-Georg Meyer: Die Revolution frisst ihre Kinder. Der Volkssturmführer Hermann Berndes. In: Freudige Gefolgschaft und bedingungsloser Gehorsam. Der Nationalsozialismus in Ingelheim. Ingelheim 2011. Leinpfad-Verlag. ISBN 978-3-942291-32-3.
- Hans-Georg Meyer: Vom Nationalsozialisten zum Helden der letzten Stunde. Der Fall Hermann Berndes in Ingelheim. In: Hans-Georg Meyer, Hans Berkessel (Hrsg.): Die Zeit des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz. Band 3: Hans-Georg Meyer (Hrsg.): Unser Ziel – die Ewigkeit Deutschlands. Schmidt, Mainz 2001, ISBN 3-87439-453-0, S. 161–181.
- Anno Vey: Die Ermordung des Ingelheimer Hermann Berndes durch die Nazis. In: Mitteilungsblatt zur rheinhessischen Landeskunde. N. F. 2, 2000, ISSN 0932-3430, S. 35–42.
- LG Mainz, 7. Juli 1959. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XV, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1976, Nr. 479, S. 797–840 Verfahrensgegenstand: Erschiessung des Volkssturmkommandanten von Ingelheim wegen der vorbereiteten kampflosen Übergabe der Stadt sowie dreier Zivilisten, die auf dem Hechtsheimer Schulhaus eine weisse Fahne gehisst hatten, Urteilssammlung PDF online
Weblinks[Bearbeiten]
- Hermann Berndes auf Ingelheimer Geschichte
- https://web.archive.org/web/20010210213050/http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/files/brd020.htm
- https://web.archive.org/web/20020616125348/http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/files/brd169.htm
- https://web.archive.org/web/20020306015304/http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/files/brd344.htm
- https://web.archive.org/web/20010217004139/http://www1.jur.uva.nl/junsv/brd/files/brd479.htm
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Berndes, Hermann |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Offizier und Volkssturmkommandant |
| GEBURTSDATUM | 29. Oktober 1889 |
| GEBURTSORT | Ober-Ingelheim |
| STERBEDATUM | 18. März 1945 |
| STERBEORT | Ingelheim |
- Wikipedia:Seite mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Literatur/Interner Fehler
- Wikipedia:LCCN in Wikipedia fehlt, in Wikidata vorhanden
- Hauptmann (Heer der Wehrmacht)
- Militärperson (Deutsches Heer)
- NSDAP-Mitglied
- Person (Ingelheim am Rhein)
- Hingerichtete Person (NS-Opfer)
- Deutscher
- Geboren 1889
- Gestorben 1945
- Mann