Hundestrand

Als Hundestrand bezeichnet man Strände, an denen das Mitnehmen von Hunden ausdrücklich erlaubt ist. Hundegesetze oder naturschutzrechtliche Regelungen verbieten an vielen Stellen das Mitnehmen von Hunden.
Deutschland[Bearbeiten]
Niedersachsen[Bearbeiten]
Viele Strände in Niedersachsen verfügen über Hundesrände bzw. eigentlich Strandabschnitte, an den Hunde, in der Regel aber nur angeleint, erlaubt sind, z. B. am Strand Hooksiel oder auch am Strand Schillig.
Schleswig-Holstein[Bearbeiten]
In Schleswig-Holstein ist die Einrichtung von Hundestränden in der Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt.<ref name = "VwV-HundeG"> Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwV-HundeG) Gl.Nr. 2011.10 Erlass des Ministeriums für Inneres Bundesangelegenheiten vom 21. April 2016 – IV 353 – 210.21.20-31 Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016; Ausgabe vom 9. Mai 2016 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.) S. 390 </ref> Während das Hundegesetz von 2016 in § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 die Mitnahme von Hunden an „Badeanstalten sowie Badestellen an Oberflächengewässern“ verbietet,<ref>Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)</ref> werden in der Verwaltungsvorschrift diese Ausnahmen geregelt.
In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober dürfen Hunde nicht an Badeplätze an Meeresstränden mitgenommen werden, was sich aus § 32 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG<ref>Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG). Abgerufen am 1. Februar 2019.</ref>) ergibt. Danach können unter bestimmten Bedingungen Hundestrände im Sinne einer Sondernutzung nach § 34 LNatSchG eingerichtet werden. Weiter heißt es in dem Erlass: „An Stränden von Binnengewässern ist eine solche Ausnahme nicht möglich.“<ref name="VwV-HundeG" />
Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten]
Während die Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2000 in § 3 Abs. 1 verbietet, gefährliche Hunde an Badestellen mitzunehmen,<ref>Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000</ref> regeln oft örtliche Satzungen ein Verbot für Hunde an Stränden und die Ausnahme in Form von Hundestränden. Einige Beispiele sind Satzungen für Heringsdorf (Usedom)<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf ( des Vorlage:IconExternal vom 3. Januar 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref>, Zingst (Darß)<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Satzung über die Strand – und Badeordnung der Gemeinde Zingst ( des Vorlage:IconExternal vom 8. Mai 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.</ref> und Nienhagen<ref>Satzung über den Strand- und Badebetrieb der Gemeinde Ostseebad Nienhagen</ref>.
Andere Länder[Bearbeiten]
Frankreich[Bearbeiten]
Insbesondere im Sommer besteht in Frankreich an den meisten Stränden ein ausdrückliches Hundeverbot.<ref>http://www.plages.tv/chiens/liste-france</ref>
Florida[Bearbeiten]
In dem Küstenort Venice im US-amerikanischen Bundesstaat Florida gibt es im Brohard Paw Park sogar separate, nach Größe unterteilte Spielbereiche für große und kleine Hunde, bevor es zum Strand geht.<ref>Brohard Paw Park in Venice, Florida. (englisch)</ref>
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />