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ID Austria

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Die „ID Austria“ ist eine Methode zur digitalen Authentifizierung in Österreich. Sie ermöglicht es, die eigene Identität gegenüber Behörden und privaten Dienstanbietern auf digitalem Weg online nachzuweisen, primär bei der Anmeldung bei Webdiensten. Die ID Austria ist mit 5. Dezember 2023 in Vollbetrieb gegangen und löst die zuvor bestehenden Lösungen „Handy-Signatur“ und „Bürgerkarte“ ab.<ref name="idaustriastart"/>

Mit der ID Austria können neben der Authentifizierung gegenüber Behörden und Dienstanbietern auch qualifizierte elektronische Signaturen, beispielsweise auf PDF-Dokumenten, erstellt werden. Diese elektronischen Unterschriften sind rechtlich im Rahmen des österreichischen E-Governments der eigenhändigen Unterschrift im Sinne des § 886 ABGB gleichgestellt. Weiters dient die ID Austria bei der Verwendung von kompatiblen Smartphones auch als digitale Ausweisplattform, z. B. für den digitalen Führerschein oder den digitalen Altersnachweis. Mit der technischen Betreuung und dem Betrieb der ID Austria wurde A-Trust beauftragt, eine privatrechtliche Firma, die als Kooperation österreichischer Kammern und Banken tätig ist.

Allgemeines[Bearbeiten]

Die Authentifizierung und darauf aufbauende Dienste wie die elektronische Unterschrift sind an digitale Zertifikate mit einem zeitlichen Ablauf von fünf Jahren gebunden. Nach dieser Zeit verliert das Zertifikat seine Gültigkeit und muss bei Bedarf und vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden.<ref name="verla1"/><ref name="verla2"/> Im Gegensatz zur Bürgerkarte, die auf Prozessorchipkarten basiert und das Signaturzertifikat direkt auf der Chipkarte speichert, verbleiben bei der ID Austria die Zertifikate auf den Rechnersystemen der A-Trust.

Die ID Austria kann, mit Stand Ende 2023, in zwei Funktionsstufen genutzt werden:<ref name="atrust1"/><ref name="atrust2"/> Sie ist auch für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft erhältlich, sofern ein ausreichender Bezug zu Österreich gegeben ist und das 14. Lebensjahr vollendet ist.<ref>FAQ: Registrierung. In: oesterreich.gv.at. 4. Dezember 2023, abgerufen am 21. März 2024.</ref>

  • Die ID Austria mit Basisfunktion (auch: ID Austria Basic)<ref>News – Alle Fakten zum Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria im Überblick. Was passiert, wenn ich nicht vor Ende des Parallelbetriebs zur ID Austria migriere? A-Trust, 10. Oktober 2023, abgerufen am 19. Januar 2025.</ref> entspricht im Funktionsumfang der zuvor bestehenden Handy-Signatur. Es wird ein Zwei-Faktor-Authentisierungsverfahren via SMS-TAN eingesetzt, was die Nutzung von herkömmlichen Mobiltelefonen erlaubt. Alternativ können auch die Zwei-Faktor-Authentisierung mittels Mobile App auf einem Smartphone oder ein oder mehrere FIDO2-Token aus der Vollversion verwendet werden. Die Zertifikate der ID Austria mit Basisfunktion können grundsätzlich nicht verlängert werden, was dazu führt, dass spätestens mit 6. Dezember 2028 keine ID Austria mit Basisfunktion besteht.<ref name=":3">FAQ: Kontoverwaltung, Passwort, Verlust. In: oesterreich.gv.at. 26. Juni 2023, abgerufen am 14. Oktober 2023.</ref> Zu einer Verlängerung des Zertifikates muss auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden.
  • Die ID Austria mit Vollfunktion (auch: ID Austria Full)<ref>Smart-Government der Zukunft. 2.9.3. Ausrollung & Einbringung des digitalen Schülerinnen- und Schülerausweises in die eAusweis-App. In: digitalaustria.gv.at. Bundeskanzleramt Österreich, abgerufen am 19. Januar 2025.</ref> bietet die gleichen Funktionen wie die ID Austria mit Basisfunktion und zudem erweiterte Fähigkeiten wie die Option, auf tauglichen Smartphones und auf Österreich eingeschränkt, digitale Ausweisfunktionen nutzen zu können. Weiters ist für das Zwei-Faktor-Authentisierungsverfahren die SMS-TAN nicht mehr verfügbar, was die Nutzung von einfachen Mobiltelefonen ausschließt. Stattdessen müssen als Zwei-Faktor-Authentisierungsverfahren spezielle Mobile Apps auf einem Smartphone oder ein oder mehrere Security-Token nach dem Standard FIDO2 mit einer Level-2-Zertifizierung genutzt werden. Das SMS-TAN-Verfahren wird allerdings entgegen Sicherheitsbedenken weiterhin auch bei der ID Austria mit Vollfunktion genutzt, um bei Verlust des Smartphones oder Security-Tokens und bei hinterlegter Mobilfunknummer ohne eine Neuregistrierung bei der Behörde ein neues Smartphone bzw. neuen Security-Token aktivieren zu können.<ref name="a-trust-sms"/>

Nutzungsmöglichkeiten[Bearbeiten]

Für die praktische Nutzung der ID Austria mit Vollfunktion bestehen mit Stand Ende 2023 folgende vier Möglichkeiten:<ref name="epic1"/>

  1. Auf entsprechend kompatiblen Smartphones die seit 20. Juni 2025 verfügbare Mobile App „ID Austria“ der Republik Österreich, zuvor war diese Mobile App unter der Bezeichnung „Digitales Amt“ verfügbar.<ref name="app1"/><ref name="app2"/><ref>Neu auf oesterreich.gv.at. Aus der App „Digitales Amt“ wurde die App „ID Austria“. In: oesterreich.gv.at. Bundeskanzleramt Österreich, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 21. Juni 2025; abgerufen am 21. Juni 2025.</ref>
  2. Auf entsprechend kompatiblen Smartphones die Mobile App „A-Trust Signatur“ der Firma A-Trust
  3. Die Nutzung eines FIDO2-Security-Token mit einer Level-2-FIDO-Zertifizierung und einen Webbrowser. Diese Methode erlaubt die Nutzung der ID Austria ohne Smartphone, es wird aber ein herkömmliches Mobiltelefon mit SMS-Empfang bei der Anmeldung vorausgesetzt.
  4. Eine bestehende Bürgerkarte, welcher zu einer Signaturkarte umgestellt wird, kann weiterhin verwendet werden, wobei diese in der Praxis nur eine geringe Verbreitung aufweist<ref name="sig1">Umstellung von Bürgerkarten. Abgerufen am 11. November 2025.</ref>

Für die Nutzung von einer der beiden Mobile Apps sind speziell ausgestattete Smartphones zu verwenden. So muss bei der Mobile App „ID Austria“ das Smartphone mit Fingerabdrucksensor oder Gesichtserkennung oder mit einem PIN-Code, der zusätzlich bestimmte Anforderungen erfüllen muss, eingerichtet sein. Diese Funktion müssen auch abseits der App-Verwendung aktiviert sein – eine Entsperrung des Mobilgeräts beispielsweise mittels der Mustersperre ist bei Verwendung der App nicht mehr zulässig. Weiters müssen bestimmte Betriebssystemversionen erfüllt sein.<ref name="oops1"/> Die Nutzung eines Root-Zugang am eigenen Mobilgerät ist aus nicht näher erläuterten „Sicherheitsgründen“ untersagt.<ref name="oops2"/> Die Nutzung von freien Betriebssystemen wie LineageOS am Smartphone ist seit der Namensumstellung der App auf „ID Austria“ möglich, dies war zuvor nicht gestattet, allerdings wird vom Betreiber davon abgeraten und es werden bei entsperrten Bootloader zusätzliche Warnungen ausgegeben.<ref name="es_wird_nicht_viel_besser"/>

Die Mobile App „A-Trust Signatur“ von der Firma A-Trust setzt weniger Einschränkungen voraus, es wird aber in beiden Fällen eine Registrierung bzw. ein Benutzerkonto bei den kommerziellen App Stores – entweder bei Google für die Nutzung von Google Play oder bei Apple für den App Store – vorausgesetzt, da die Mobile Apps nur über diese beiden von US-Firmen betriebenen Plattformen verfügbar sind.<ref name="app1"/><ref name="app2"/> Ein Bezug der Apps von freien App Stores wie F-Droid oder in Form von Open Source wird nicht angeboten. Außerdem setzen beide Mobile Apps sogenannte Tracker ein.<ref>Report for at.atrust.tanapp 5.1.7.0. In: reports.exodus-privacy.eu.org. 5. August 2025, abgerufen am 15. August 2025.</ref> Vom Entwicklerteam der Mobile App „ID Austria“ (vormals „Digitales Amt“) besteht zum Einsatz von Trackern die Aussage gegenüber epicenter.works, dass die zugrundeliegende Technik nur für Push-Benachrichtigungen am Smartphone verwendet wird und das eigentliche Tracking deaktiviert wurde.<ref name="epic1"/>

Bei Verzicht auf die Mobile App bzw. als Ergänzung dazu besteht die Möglichkeit der Nutzung eines FIDO2-Tokens mit der Zertifizierungsstufe 2 an einem PC mit einem Webbrowser, der FIDO2 bzw. WebAuthn unterstützt. Der FIDO2-Token muss dabei vor seiner Registrierung für die ID Austria mit einer PIN konfiguriert werden, und es werden im Rahmen von FIDO2 sogenannte discoverable credentials eingesetzt, im Marketing als Passkey bezeichnet, gleichwohl muss man sich mit seiner Benutzerkennung und dem Signaturpasswort anmelden.<ref name="idaustr2a"/><ref name="idaustr3a"/> Herkömmliche FIDO2-Token wie der YubiKey 5 NFC bis zur Firmware 5.7 sind mit Stufe 1 zertifiziert und lassen sich daher nicht mit der ID Austria nutzen.<ref name="yubi1"/> Auch lassen sich aufgrund von Sicherheitsproblemen nicht alle mit Stufe 2 zertifizierte Yubikeys mit der ID Austria verwenden und es werden nur bestimme Firmware-Versionen zugelassen.<ref name="noyubi1">Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Yubikeys mit der ID Austria / xIDENTITY. a-trust, 24. September 2024, abgerufen am 30. Oktober 2025.</ref> Obwohl mit Stand Ende 2025 diverse FIDO2-Token von verschiedenen Herstellern mit einer Zertifizierung auf Stufe 2 am Markt verfügbar sind, wird im Rahmen der ID Austria nur eine eingeschränkte Auswahl tatsächlich zugelassen. Die Erkennung erfolgt dabei an der einzigartig und vom Hersteller unveränderbar zugeordneten AAGUID der FIDO-Token.<ref name="ida2fido2">Welche FIDO-Sicherheitsschlüssel sind mit ID Austria kompatibel und wo sind sie erhältlich? ID-Austria, abgerufen am 25. November 2025.</ref>

Bei Nutzung der ID Austria mit Vollfunktion und der Verwendung der Mobile App „ID Austria“ können auch Ausweise wie der Führerschein digital in der Smartphone-App eAusweise abgelegt und gegenüber Behörden bei Verkehrskontrollen in Österreich als Nachweis verwendet werden. Dabei kommt ein zeitlich nur kurzfristig gültiger QR-Code am Smartphone zum Einsatz, der vom amtlichen Lesegerät optisch eingelesen wird und über eine Datenverknüpfung überprüft werden kann. Wesentlich für den Bürger ist, dass aufgrund der nationalen Beschränkung der ID Austria digitale Ausweise wie der elektronische Führerschein mit Stand Ende 2023 nur in Österreich gelten und bei Fahrten ins Ausland, auch in benachbarte EU-Staaten, die ausschließliche Mitführung des elektronischen Führerscheins am Smartphone eine Ordnungswidrigkeit Fahren ohne Führerschein darstellt.<ref name="oops3"/>

Obwohl die Nutzung der ID Austria rechtlich freiwillig und als zusätzliche Option dargestellt wird kann es insbesondere im beruflichen Bezug zu einem Zwang zur Nutzung der ID Austria kommen. So wurde im März 2025 der Zugang zum österreichischen Schulverwaltungssystem Sokrates alternativlos auf die ID Austria umgestellt. Für Lehrkräfte ist damit die Verwendung der ID Austria im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verpflichtend, allerdings muss in diesen Fällen vom Dienstgeber die dafür nötigen Geräte wie entsprechend taugliche Dienst-Smartphone oder FIDO2-Sicherheitstoken kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.<ref>Lehrerin weigerte sich, ID Austria zu verwenden – und wurde gekündigt. Was steckt dahinter? In: derstandard.at. 18. Juli 2025, abgerufen am 12. Dezember 2025.</ref> Es gibt bei den Nutzungsmöglichkeiten auch gegenläufige Entwicklungen, wie beispielsweise bei dem Zugang zu den Online-Diensten der Wiener Stadtwerke, Österreichs größten kommunalen Infrastrukturdienstleister, wo Kunden die ID Austria zunächst für den Zugang als Option nutzen konnten. Die Möglichkeit zur Nutzung der ID Austria wurde im August 2025 entfernt, bestehende Kundenzugänge mussten ab diesem Datum auf Zugangsverfahren mit Benutzername und Passwort umstellen.<ref name="logwien1">ID Austria Abschaltung. logwien GmbH, abgerufen am 25. Dezember 2025.</ref>

Zur Unterstützung und Trennung einer privaten und beruflichen Nutzung der ID Austria besteht ab Mitte 2025 die Möglichkeit, sich im Rahmen der ID Austria mit Vollfunktion ein weiteres, getrenntes Zugangskonto zu erstellen. Dieses verfügt zur Unterscheidung über eine getrennte Benutzerkennung und ein eigenes Zertifakt. Die Einrichtung eines weiteren ID Austria Konto kann selbst online durchgeführt werden, allerdings unterstützen die Mobile App „ID Austria“ und „A-Trust Signatur“ pro Smartphone nur ein Konto.<ref name="id austria multikonto">Einstieg: zusätzliches ID Austria Konto. Abgerufen am 25. Dezember 2025.</ref>

Trivia[Bearbeiten]

Im Zuge der Namensumstellung der Mobile App „Digitales Amt“ auf „ID Austria“ Mitte 2025 gab der für die öffentliche Bewerbung der ID Austria in Werbespots zuständige Staatssekretär für Staatsschutz Jörg Leichtfried im ORF „Ö1-Mittagsjournal“ zu, die ID Austria und die Mobile App selbst nicht zu nutzen, da er die Leistungen nicht braucht.<ref name="presse1"/>

Geschichte[Bearbeiten]

Ursprünglich hatte 2003 die mobilkom Austria die Technologie A1-Signatur eingeführt, diese wurde per 16. Oktober 2007 eingestellt. Ende 2009 wurde mit der Handysignatur der A-Trust wieder eine Bürgerkarte am Mobiltelefon gestartet.<ref>A-Trust Handy Signatur. Abgerufen am 8. Februar 2021.</ref> Diese wurde im Rahmen des EU-Programms STORK (Secure idenTity acrOss boRders linKed) entwickelt.<ref> Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Josef Ostermayer: Österreich im E-Government Ranking 2010 wieder auf Platz 1 (Memento vom 16. Dezember 2014 im Internet Archive), Pressemitteilung, Bundeskanzleramt, 15. Dezember 2010, auf bka.gv.at;
Vergl. eid-stork.eu</ref>

Im Jahr 2012 waren etwa 60.000 Handysignaturen aktiviert, das sind unter 1 % der Bürger, und etwa ein Drittel aller Bürgerkarten in verschiedenen Formen.<ref name="futurezone1">Handy-Signatur im Test: Mühsam zum Ziel, futurezone.at, 3. November 2012, abgerufen am 7. Dezember 2014.</ref> Wie auch die Bürgerkarte insgesamt wurde die Anmeldung als aufwändig beurteilt,<ref name="futurezone1" /> und sie galt als in der Bevölkerung weitgehend unbekannt,<ref name="futurezone4">Die Bürgerkarte hat ein Henne-Ei-Problem, Gregor Gruber in futurezone.at, 3. November 2010, abgerufen am 7. Dezember 2014.</ref> oder es gibt Vorbehalte wegen der Sicherheit.<ref name="futurezone3">Österreicher vertrauen Bürgerkarte nicht: Studie zeigt Skepsis gegenüber E-Government und digitaler Identität, futurezone.at, 3. August 2012, abgerufen am 7. Dezember 2014.</ref> Versuche, sie über die Mobilfunkbetreiber zu propagieren, waren relativ erfolglos.<ref name="futurezone4" /><ref>A1 will Handysignatur pushen. Der Standard online, 27. Jänner 2014, abgerufen am 7. Dezember 2014.</ref>

Anfang 2014 gab es bei der Handy-Signatur 300.000 registrierte Personen, mit monatlich um die 20.000 Neuanmeldungen. Damit war die Handy-Signatur die zu dieser Zeit verbreitetste Form der Bürgerkarte: von den für die Funktion aktivierten SmartCards gab es um die 150.000 Stück.<ref>[1], 27. März 2014; zitiert in BRZ-Presseservice: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Pressespiegel März 2014 (Memento vom 15. Dezember 2014 im Internet Archive), S. 54 (PDF, brz.gv.at)</ref> Nach einer Studie Mitte 2014 besaßen inzwischen 18 % der Online-Bevölkerung eine kartenlesertaugliche Bürgerkarte und 21 % die Handy-Signatur.<ref name="egovernment-monitor">eGovernment MONITOR 2014, Studie der Initiative D21 und ipima, durchgeführt von TNS Infratest;
E-Government MONITOR 2014 präsentiert, Presseaussendung APA OTS0108, 29. September 2014;
Download der Studie via egovernment-monitor.de (Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.PDF (Memento vom 11. Dezember 2014 im Internet Archive), auf initiatived21.de; abgerufen am 9. Dezember 2014);
Auszüge und Interpretation der Ergebnisse für Österreich: Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Österreich bei E-Government weiter top (Memento vom 11. Dezember 2014 im Internet Archive), gemeindebund.at, 7. Oktober 2014;
Der Ausdruck „Online-Bevölkerung“ bezieht sich auf die Auswahl der Befragten aus dem Online-Panel, das im Allgemeinen eine Internet-affinen Bevölkerungsteil repräsentiert; Angabe nach eGovernment MONITOR 2014, Abschnitt Studiensteckbrief: Auswahl, S. 5.</ref> Nach dieser Studie wurde auch die Zukunft der Bürgerkarte in der Handysignatur gesehen (69 % der Befragten), da das Mobiltelefon inzwischen in einer breiten Bevölkerungsschicht zum Alltag gehört, und gerade von sozial schwächeren Schichten, für die die Einrichtung eines Kartenlesers für zuhause eine zusätzliche Hemmschwelle ist, intensiv genutzt wird.<ref name="egovernment-monitor" />

Der Vorzug der Signierungsmethode mittels Handy-Signatur gegenüber einer Chipkarte, die früher auf der e-card der Krankenversicherung als Bürgerkarte untergebracht war, dass das Vorhandensein eines Chipkartenlesers respektive Installation einer speziellen Software am Computer entfällt. Mit Stand März 2014 hatte das Außenministerium als Pilotprojekt Registrierungsstellen an den Österreichischen Botschaften in London, Madrid und in Deutschland (Berlin und München) betrieben, um auch Auslandsösterreichern den Zugang zu bieten. Zulässig waren österreichische, deutsche wie auch englische beziehungsweise spanische Telefonnummern.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Handy-Signatur (Memento des Vorlage:IconExternal vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmeia.gv.at, bmeia.gv.at → Leben im Ausland.</ref>

Ein Vorteil der österreichischen Lösung Handy-Signatur war, dass die anderen Technologien von der Hardware wie auch der Plattform (Betriebssystem) des Smartphones abhängig sind, und an diese hohe Anforderungen stellt, weil das Kryptographiemodul am Endgerät läuft, während die österreichische Lösung mit der Handy-Signatur, wo die Rechenlast der Zertifikatbetreiber trägt, auch für einfache Handys älterer Generationen tauglich ist.<ref name="Zefferer,Teufl 2" /> Außerdem lässt sie sich einfach zwischen Mobilfunkanbietern portieren und roamen, weil die Evaluierung über den zentralen Datenserver einzig die Telefonnummer des Unterzeichnenden erfordert, und nicht mit der SIM-Karte oder einem providergebundenen Handy verknüpft ist.<ref name="Zefferer,Teufl 2" />

Seit 1. Jänner 2018 konnten auch Volksbegehren mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.<ref name="helpgv991567">Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.HELP.gv.at: Volksbegehren (Memento des Vorlage:IconExternal vom 12. Februar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.help.gv.at. Abgerufen am 12. Februar 2018.</ref> Im Oktober 2018 nutzen mehr als 1,05 Millionen Benutzer die Handy-Signatur.<ref>A-Trust: Handy-Signatur Statistik. A-Trust, 13. Oktober 2018, abgerufen am 13. Oktober 2018.</ref>

Einen großen Ansturm erlebte die Aktivierung der Handy-Signatur mit Einführung des Grünen Passes während der Covid-19-Pandemie. So stiegen die Neuaktivierungen im Mai 2021 noch knapp vor der Einführung des Covid-Nachweises auf 170.000 von üblicherweise 30.000 bis 40.000. Aber auch die Verwendung verdoppelte sich in dieser Zeit auf rund 200.000.<ref>Grüner Pass: Ansturm auf Handysignatur auf ORF vom 11. Juni 2021, abgerufen am 11. Juni 2021.</ref>

Die ID Austria, der Nachfolger von Handy-Signatur und Bürgerkarte, wurde ab 2021 in einer Pilotphase getestet. Ab Sommer 2022 war der Umstieg auf die ID Austria möglich. Der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria endete am 5. Dezember 2023, seither ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur.

Historische Sicherheitsbedenken[Bearbeiten]

Von den drei mit Stand 2012 etablierten Technologien der mobilen Signatur und der ehemaligen Handy-Signatur, der Lösung mit einem Kryptographiemodul auf der SIM-Karte oder auf einer microSD-Karte, wie auch einer fest implementierten On Board Key Generation (die alle dem Standard ETSI Mobile Signature Services, MSS basieren),<ref name="Zefferer,Teufl 1">Lit. Zefferer, Teufl: Evaluierung mobiler Signaturlösungen auf Smartphones. 2012, insb. 5.1 Vergleich vorhandener Lösungen, S. 33 ff, und 5.3.2 Evaluierung, S. 39 ff.</ref> und der österreichischen SMS-basierten PIN-TAN-Lösung bei der Handy-Signatur wurde die letztere als die sicherste beurteilt.<ref name="Zefferer,Teufl 2">Lit. Zefferer, Teufl 2012, 5.4 Schlussfolgerungen, S. 43.</ref> Sie beruht auf einer Trennung der lokalen und der webserverseitigen Verifizierung, sodass ein Angreifer beide Nachrichten abfangen müsste. Prinzipiell waren alle Verfahren für Phishing gefährdet, bei der Handy-Signatur dort, wo man die Telefonnummer angibt, dabei müsste der Angreifer aber noch das zurückgesendete SMS auslesen, und auch dafür sorgen, dass er die TAN schneller eingibt, indem er die SMS vor dem Empfänger versteckt.<ref name="Zefferer,Teufl 4">Lit. Zefferer, Teufl 2012, 5.41/42.</ref>

Kritik[Bearbeiten]

In die Kritik kommt die ID-Austria in Verbindung zum Meldewesen. Bei der elektronischen Meldung an einem Wohnort ist keine Unterschrift des Unterkunftgebers nötig, sondern nur die Bestätigung durch ein Anhaken, dass der Unkunftgeber informiert wurde. Dabei kann es zu Betrug kommen, wie es ein Fall im Dezember 2025 in Wien zeigt.<ref>Sicherheitslücke bei ID-Austria: Geistermieter in Wien! in Heute vom 22. Dezember 2025, abgerufen am 25. Dezember 2025</ref> Ähnliche Fälle von Scheinanmeldungen sind schon anhängig beim Volksanwalt, wie ein Beitrag im ORF gezeigt wurde.<ref>„Bürgeranwalt“: Unerwünschter Mitbewohner – Scheinanmeldung über die ID Austria? auf OTS vom 20. Dezember 2025, abgerufen am 25. Dezember 2025</ref>

Literatur[Bearbeiten]

  • Thomas Zefferer, Peter Teufl: Evaluierung mobiler Signaturlösungen auf Smartphones. Version 1.4, 24. April 2012 (PDF, egiz.gv.at).

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references> <ref name="idaustriastart">ID Austria, abgerufen am 21. Juni 2025</ref> <ref name="atrust1">A-Trust | News. Alle Fakten zum Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria im Überblick. In: A-Trust. 10. Oktober 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023.</ref> <ref name="atrust2">ID Austria | A-Trust. Qualifizierte Signaturservices, ID Austria. In: A-Trust. Abgerufen am 12. Oktober 2023.</ref> <ref name="epic1">How To: ID Austria ohne Zwang - epicenter.works. 3. November 2023, abgerufen am 19. Dezember 2023.</ref> <ref name="oops1">Systemanforderungen App Digitales Amt. Abgerufen am 16. November 2023.</ref> <ref name="oops2">Systemanforderungen App Digitales Amt - Offener Root-Zugang. Abgerufen am 16. November 2023.</ref> <ref name="es_wird_nicht_viel_besser">Systemanforderungen der App. Abgerufen am 11. August 2025.</ref> <ref name="app1">ID Austria. In: App Store (iOS). Abgerufen am 21. Juni 2025.</ref> <ref name="app2">ID Austria – Apps bei Google Play. In: Google Play. Abgerufen am 21. Juni 2025.</ref> <ref name="idaustr2a">FAQ: Allgemeines zu ID Austria. Wie funktioniert die Nutzung der ID Austria mit FIDO-Sicherheitsschlüssel? In: oesterreich.gv.at. 10. Oktober 2023, abgerufen am 12. Oktober 2023.</ref> <ref name="idaustr3a">FAQ: Allgemeines zu ID Austria. Welche FIDO-Sicherheitsschlüssel sind mit ID Austria kompatibel und wo sind sie erhältlich? In: oesterreich.gv.at. 8. November 2023, abgerufen am 19. November 2023.</ref> <ref name="yubi1">Austrian government adds YubiKeys to its electronic ID system. Yubico, abgerufen am 16. November 2023.</ref> <ref name="verla1">A-Trust – Willkommen beim Handy-Signatur Verlängerungsservice der A-Trust. In: A-Trust. Abgerufen am 14. Oktober 2023.</ref> <ref name="verla2">FAQ: Registrierung. In: oesterreich.gv.at. 28. Juni 2023, abgerufen am 14. Oktober 2023.</ref> <ref name="a-trust-sms">Mobiltelefonnummer hinterlegen/ändern. Abgerufen am 19. Dezember 2023.</ref> <ref name="oops3">Digitaler Führerschein, FAQ. Abgerufen am 19. Dezember 2023.</ref> <ref name="presse1">Staatssekretär Leichtfried: „Ich nutze die ID Austria eigentlich nicht oft“. Die Presse, 25. Juli 2025, abgerufen am 11. August 2025.</ref> </references>