Insinuation
Das Wort Insinuation und das zugehörige Verb insinuieren ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)<ref>Vorlage:Georges-1913-Latein</ref> bzw. insinuare<ref>Vorlage:Georges-1913-Latein</ref>) bedeutet wörtlich „an den Busen (sinus) bringen“, also „an das Herz legen“ oder „nahelegen“, ursprünglich sowohl im Sinn einer Schmeichelei als auch einer förmlichen Eingabe.
Rhetorik[Bearbeiten]
Die Insinuation steht bildungssprachlich als rhetorisches Mittel für „Unterstellung“, „Verdächtigung“, „Einflüsterung“, „Andeutung“. Wer etwas insinuiert, stellt einen Vorwurf oder eine Anschuldigung absichtlich indirekt in den Raum.
Beispiel:
„Ich halte X eigentlich für zu intelligent, einen solchen Fehler bei der Kontrolle zu übersehen.“ − Damit insinuiert der Sprecher, X habe die Sache nicht kontrolliert oder den Fehler vorsätzlich durchgehen lassen.
Rechtssprache[Bearbeiten]
Aus dem Römischen Recht herstammend,<ref>Codex Iustinianus 8, 54, 32 und 36</ref> ist Insinuation eine veraltete Bezeichnung für eine öffentliche, förmliche Eingabe einer Sache vor Gericht.<ref>Insinuation. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 6, Heft 2 (bearbeitet von Hans Blesken, Siegfried Reicke). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962 (adw.uni-heidelberg.de).</ref><ref>HRG Digital abgerufen am 21. Februar 2012.</ref>
Als Insinuationsdokument (documentum insinuationis) wurde die formale Bestätigung einer gerichtlichen Vorladung bezeichnet.<ref>Documentum Insinuationis. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 7, Leipzig 1734, Sp. 1126.</ref> Dementsprechend war der Insinuationsmandatar die zum Empfang einer gerichtlichen Vorladung berechtigte Person.<ref></ref>
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
<references />