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Jagdabgabe

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Jagdabgabe bezeichnet eine Gebühr, die von offiziellen Stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Genehmigungen erhoben wird. Gleich geartete Abgaben sind international üblich und werden im anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von „License-Fees“ erhoben. Unterschiedliche Abgaben für nationale und ausländische Jäger sind üblich.

Afrika[Bearbeiten]

Jagdabgaben werden auch in Afrika erhoben – allerdings ist die Situation auf diesem Kontinent unübersichtlich. Verbreitet ist die Erhebung von Jagdabgaben, die über Jagdorganisationen abgeführt werden, wie beispielsweise vom Umweltministerium Namibia vorgesehen.

Angloamerikanischer Raum[Bearbeiten]

Saskatchewan[Bearbeiten]

Die Jagdabgabe in Saskatchewan besteht aus einer jährlichen Basisabgabe und weiteren Abgaben für die Erlaubnis zur Jagd auf spezielle Wildarten.

Asien[Bearbeiten]

China[Bearbeiten]

In China ist eine Jagdabgabe („fee for the protection and administration of wildlife resources“) im Artikel 27 des Gesetzes Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife vorgesehen. Die Mittel der Jagdabgabe werden zweckgebunden für Wildtierschutz und dessen Verwaltung verwendet.<ref>Law of the People’s Republic of China on the Protection of Wildlife, Artikel 27 zur Jagdabgabe in China</ref>

Europa[Bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten]

Die Jagdabgabe wird in Deutschland von den Bundesländern mit der Ausstellung des Jagdscheines erhoben. Sie verwenden die Einnahmen aus der Jagdabgabe für Naturschutz und Jagdförderung.<ref>Jagdabgabe. In: wald.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, abgerufen am 26. Juni 2026.</ref>

Bayern[Bearbeiten]

Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe, die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG). Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden. Berufsjäger müssen keine Jagdabgabe entrichten.

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]

In Nordrhein-Westfalen wurde die Jagdabgabe aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken mit der Reform des Landesjagdgesetzes im Jahr 2019 abgeschafft.<ref>Förderung aus den Mitteln der Jagdabgabe. Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 26. Juni 2026.</ref> Stattdessen erhebt der zuständige Landesjagdverband einen jährlichen „Jagdbeitrag“ in Höhe von 45 Euro (entsprechend der Höhe der Jagdabgabe) für seine 65.000 Mitglieder.<ref>fhaacker: Nordrhein-Westfalen: Jagdabgabe ist abgeschafft. In: Wild und Hund. 27. Februar 2019, abgerufen am 26. Juni 2026.</ref>

Estland[Bearbeiten]

In Estland wird vom „State Forest Service (SFS)“ eine Basisjagdabgabe mit der Erteilung der Jagderlaubnis erhoben. Weitere Jagdabgaben fallen für die Erlegung von Schalenwild an. (“{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)”)<ref>Jagdabgaben Estland Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Hunting in Latvia (Memento vom 10. April 2011 im Internet Archive; PDF) S. 2 ff.</ref>

Finnland[Bearbeiten]

In Finnland ist jährlich ein Hunting-Permit zu erneuern das Jagdabgabe und Versicherung beinhaltet. Die Höhe weiterer Jagdabgaben wird von den jeweiligen Inhabern der Jagdrechte frei festgesetzt.<ref>Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.Jagdabgabe Finnland (Memento vom 11. September 2010 im Internet Archive; PDF; 146 kB) Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU (FACE), S. 5</ref>

Österreich[Bearbeiten]

In Österreich fließt die Jagdabgabe den Bundesländern zu.<ref>Jagdabgabe in Kärnten ris.bka.gv.at</ref> Österreich erhebt auch von Schweizer Jägern in Österreich eine Jagdabgabe, was per Gerichtsbeschluss beim Europäischen Gerichtshof geprüft und bestätigt wurde.<ref>Europäischer Gerichtshof Die Seite Vorlage:Webarchiv/styles.css hat keinen Inhalt.EuGH Report 4/10, Nr. 12/2010 (Memento vom 7. Dezember 2015 im Internet Archive) (PDF; 1,0 MB) S. 989 ff.</ref>

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />