Jagdschiff
Als Jagdschiff wurde früher in der Flussschifffahrt ein Schiff zur Beförderung eiliger Güter bezeichnet. Nach dem Wiener Kongress gab es einen Entwurf zur Regelung der Rheinschifffahrt vom 24. März 1815<ref>Beiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, Titelblatt</ref> in dem geregelt war, dass Jagdschiffe immer bereit liegen mussten zur Fahrt zwischen Bremen und Hann. Münden<ref>Beiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, S. 267</ref>. Während alle anderen Schiffer bei Strafandrohung verpflichtet waren, einem verunglückten Schiff zu helfen, durfte ein Schiff auf Jagdfahrt höchstens sechs Stunden lang Hilfe leisten.<ref>Beiträge zur Kenntniss und Beförderung des Handels und der Schiff-Fahrt, Band 1, Mainz, 1818, S. 324</ref>
Später wurden U-Jagd-Boote auch als U-Jagdschiffe bezeichnet.
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Einzelnachweise[Bearbeiten]
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