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Jobticket

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Jobtickets (oder Firmentickets) sind Strecken- oder Zeitnetzkarten eines Sondertarifes (Monats- oder Jahresfahrkarten), die Unternehmen oder Behörden bei einem regionalen oder überregionalen Verkehrsunternehmen erwerben und die sie entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr weitergeben.<ref name="findok.bmf.gv.at">BMF - Bundesministerium für Finanzen: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref> Zumeist erhalten die Unternehmen oder Behörden von den Verkehrsunternehmen Sonderkonditionen in Form von Tarifrabatten und ggf. Leistungserweiterungen (z. B. Mitnahmemöglichkeiten), die ihren Mitarbeitern zugutekommen. Das Wort Jobticket ist ein Scheinanglizismus.

Details[Bearbeiten]

Das Jobticket dient bei einzelnen Unternehmen der Verbesserung der Umweltbilanz. So können Staus und Stellplätze verringert werden. In einzelnen Kommunen, z. B. Dresden, entfällt bei Teilnahme am Jobticket die Nachweispflicht für Einzelstellplätze.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref>

Einem Jobticket liegt ein Beförderungs(rahmen)vertrag zwischen einem Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personenverkehrs oder eines Verkehrsverbundes und einem Unternehmen oder einer Behörde zugunsten deren Mitarbeiter zu Grunde. Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Praktikanten sind in der Regel von der Vereinbarung ausgeschlossen.<ref name="db-tarif">[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] (PDF) (DB Job-Tickets)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Deutsche Bahn, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden., archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 20. Dezember 2016; (Ziff. 2.1.1 der Tarifbedingungen der Deutschen Bahn zum Erwerb und Nutzung von Job Tickets).</ref> Es ist personengebunden und darf nicht an andere weitergegeben werden.<ref name="db-tarif" /> Soweit das Jobticket vom Arbeitgeber nicht unentgeltlich an die Mitarbeiter ausgegeben wird, behält dieser das Tarifentgelt vom Arbeitnehmergehalt ein und übernimmt die Abrechnung gegenüber dem Verkehrsunternehmen.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Günstig zur Arbeit - mobil in der FreizeitSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Heilbronner • Hohenloher • Haller Nahverkehr GmbH (HNV); ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref>

Der Rabattierung von Jobtickets gegenüber Zeitfahrausweisen des Allgemeintarifs, die von jedermann erworben werden können, liegen je nach Verkehrsunternehmen und ausgehandeltem Vertrag unterschiedliche Modelle zu Grunde, wobei manche Verkehrsunternehmen auch mehrere Rabattierungsvarianten und -kombinationen daraus anbieten:

Großkundenrabatt[Bearbeiten]

Das Unternehmen oder die Behörde verpflichtet sich, eine Mindestanzahl an Zeitfahrausweisen zu erwerben. Die Höhe des vom Verkehrsunternehmen gewährten Rabatts ist abhängig von der Anzahl an abgenommenen Tickets und ggf. weiterer Faktoren wie Anteil von Jobtickets zur Größe der Gesamtbelegschaft, der Höhe eines vom Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährten freiwilligen Zuschusses oder dem Anteil von ÖPNV-Neukunden. Die Deutsche Bahn gewährt ab der Mindestabnahmemenge von 20 Jobtickets 5 % Rabatt.<ref>Deutsche Bahn AG, Unternehmensbereich Personenverkehr, Marketing eCommerce: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref> Ab 2000 Jobtickets wird ein Rabatt von 13 % gewährt. Der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) räumt Unternehmen bspw. einen zusätzlichen Rabatt von 5 % ein, wenn diese zum Jobticket einen freiwilligen Zuschuss von mindestens 10 Euro beisteuern.<ref>[Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 5. Dezember 2016;.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.</ref> Bei dieser letzten Rabattierungsvariante sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten (sh. Steuerrecht).

Grundbetragsrabatt[Bearbeiten]

Bei diesem Modell verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Verkehrsunternehmen einen Grundbetrag je nach Größe der Belegschaft zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter ein Jobticket beziehen. Beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar beträgt der Grundbetrag 9,50 Euro bis 11 Euro pro Beschäftigten, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Als Gegenleistung können Mitarbeiter Jobtickets deutlich verbilligt erwerben.<ref>Verkehrsverbund Rhein Neckar: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref>

Unternehmen mit einer kleinen Zahl von Mitarbeitern und/oder Jobticketbeziehern können meist keinen Vertrag mit Verkehrsunternehmen abschließen. Manche Verkehrsunternehmen lassen jedoch Verbünde mehrerer Unternehmen oder Dachverbände (wie die IHK) als Vertragspartner zu, um die Mindestzahl (meist mindestens 20 bis 50 Ticketbezieher oder Mitarbeiter) zu erreichen.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref>

Das Jobticket ist im Rahmen der Diskussionen um Nahverkehrsabgaben oder Bürgertickets ein Ansatzpunkt für die Verbreiterung der Nutzerzahlen bzw. der Einnahmebasis des öffentlichen Nahverkehrs:<ref>Heiner Monheim: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref> Beim „verpflichtenden Jobticket“ wird die Überlegung zu Grunde gelegt, dass Arbeitgeber mitverantwortlich für die durch Ein- und Auspendler verursachten Verkehrsströme sind (siehe hierzu auch Versement transport). Mittels eines öffentlich-rechtlichen Kontrahierungszwangs wären diese verpflichtet, Jobticketvereinbarungen mit den für den öffentlichen Nahverkehr zuständigen öffentlichen Aufgabenträgern bzw. deren Beauftragten (z. B. Nahverkehrsverbünden) abzuschließen. Eine durch das Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Untersuchung des Hamburg Institute sustainable strategies sieht dieser Überlegung keine grundsätzlichen (verfassungs-)rechtlichen Hindernisse entgegenstehen und hält sie bereits im Rahmen des bestehenden Rechts für umsetzbar.<ref>Hamburg Institute sustainable strategies: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);</ref> Grundsätzlich ist der öffentliche Personennahverkehr eine öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge.<ref>vgl. bspw. §1 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen in: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=155645561115826756&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167203,2</ref> Unter bestimmten Voraussetzungen sei es möglich, einen abgrenzbaren Personenkreis (hier: Arbeitgeber in einem durch den ÖPNV hinreichend erschlossenen Gemeindegebiet) auf Grundlage der Gemeindeordnungen mit einem satzungsrechtlich zu begründenden Anschlusszwang zum Anschluss an diese öffentliche Einrichtung zu verpflichten.

Steuerrecht in Deutschland[Bearbeiten]

Seit 2019 sind Jobtickets steuerfrei, mindern jedoch die Entfernungspauschale. Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, das heißt, das steuerfreie Jobticket kann auch in der Freizeit genutzt werden.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Haufe, Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref> Der Steuervorteil entfällt, wenn die Fahrkarte oder der Ticketkosten-Zuschuss als Entgeltumwandlung gewährt wird. Der Bonus für Bus und Bahn muss zusätzlich zum Gehalt erfolgen.

Seit 2020 (nach dem Jahressteuergesetz 2019) können auch per Entgeltumwandlung selbst finanzierte Jobtickets mit nur noch 25 % pauschal versteuert werden, bei gleichzeitigem Verzicht auf die Minderung der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).<ref>Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, vgl. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251757.html</ref> Aus Sicht der Beschäftigten ist es damit möglich, ein kostenloses Jobticket ohne Einbußen beim Werbungskostenabzug oder sonstige steuerliche Nachteile zu erhalten. Arbeitgeber profitieren von erleichterten Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, müssen dann aber neben den ohnehin schon getragenen Kosten für das Jobticket noch die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 25 % einkalkulieren.<ref>Maximilian Krämer u. Rebecca Haß: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>

Steuerrecht in Österreich[Bearbeiten]

Um die Einführung von Jobtickets zu fördern, wurde das Einkommensteuergesetz zum 1. Januar 2013 geändert. Stellt ein Arbeitgeber Mitarbeitern Jobtickets unentgeltlich zur Verfügung, wird der damit gewährte Sachbezug steuer- und nebenkostenfrei gestellt,<ref>§ 26 Ziff. 5 EStG vgl. https://archive.today/2016.12.11-125703/https://www.jusline.at/26_Leistungen_des_Arbeitgebersdie_nicht_unter_die_Einkuenfte_aus_nichtselbstaendiger_Arbeit_fallen_EStG.html</ref> wenn das Jobticket sich auf die Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bezieht (Streckenzeitkarte). Dies gilt steuerrechtlich als Werksverkehr. Nur wenn Verkehrsunternehmen keine Streckenzeitkarten anbieten, gelten auch Netzkarten als steuerfreier Sachbezug.<ref>Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Voraussetzungen für die SteuerfreiheitSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. In: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „DateTime“ ist nicht vorhanden.; ehemals im Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar);.Vorlage:Toter Link/Core (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)</ref>

Soweit der Mitarbeiter sich finanziell am Erwerb des Jobtickets beteiligt, zum Beispiel auch durch Gehaltsumwandlung, ist dieser Anteil steuerpflichtiger Lohn. Die Beteiligungen sind als Werbungskosten bis zur Höhe der Pendlerpauschale steuerlich absetzbar.<ref name="findok.bmf.gv.at" />

Ab 1. Juli 2021 ist eine Steuerfreiheit aller vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr unabhängig von der Ticketart (ausgenommen Einzelfahrscheine und Tageskarten) möglich. Voraussetzung ist, dass die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.<ref>Wirtschaftskammer: [Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden.] Archiviert vom Vorlage:Referrer (nicht mehr online verfügbar) am 10. August 2021;.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Internetquelle“ ist nicht vorhanden., web.archive.org</ref> Das gilt auch für das Klimaticket.

Weblink[Bearbeiten]

[[wikt:Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.|Wiktionary: Skriptfehler: Ein solches Modul „WLink“ ist nicht vorhanden.]] – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein